Mieter: Gasgeruch melden in Deutschland sicher

Sicherheit & Notfallschutz 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Gasgeruch ist für Mieter in Deutschland ein akuter Sicherheitsfall, der schnelle Entscheidungen und korrektes Vorgehen erfordert. Dieser Text erklärt in einfachen Worten, welche Sofortmaßnahmen Sie ergreifen sollten, wie Sie den Vermieter und die Notdienste informieren und welche Schritte rechtssicher dokumentiert werden. Er richtet sich an Mieter ohne juristische Vorkenntnisse und zeigt, welche Gesetze und Gerichte zuständig sind, welche offiziellen Formhinweise relevant sind und wie Sie Fristen und Beweissicherung einhalten. Ziel ist, dass Sie Gefahren vermeiden, Schaden begrenzen und im Streitfall Ihre Rechte belegen können, ohne unnötige rechtliche Fehler zu machen.

Was tun bei Gasgeruch?

Handeln Sie ruhig, aber zügig: Leben und Gesundheit gehen vor. Beginnen Sie mit sofortigen Sicherheitsmaßnahmen, informieren Sie zuständige Stellen und dokumentieren Sie alles schriftlich.

  • call - Rufen Sie sofort den Notruf 112 an, wenn Sie akute Gefährdung oder starke Gasgerüche wahrnehmen.
  • safety - Verlassen Sie vorsichtig die Wohnung, vermeiden Sie offene Flammen, Rauchen oder das Betätigen elektrischer Schalter.
  • call - Informieren Sie zusätzlich den regionalen Gasnetzbetreiber oder die lokale Gas-Notfallnummer, falls bekannt.
  • notice - Benachrichtigen Sie den Vermieter schriftlich per E-Mail oder Einschreiben und fordern Sie die Beseitigung des Mangels (Mängelanzeige).
  • record - Machen Sie Fotos, notieren Sie Uhrzeit und Umstände und behalten Sie Zeugenangaben.
Warten Sie auf die Anweisung der Einsatzkräfte bevor Sie zurückkehren.

Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat der Vermieter die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und zu erhalten. Wenn durch Gasgeruch die Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt ist, besteht ein Mangel und der Mieter kann den Vermieter zur Beseitigung auffordern. Bei akuter Gefahr sind sofortige Schutzmaßnahmen und das Hinzuziehen von Notdiensten geboten, danach folgt die schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung, wenn nötig.

Setzen Sie klare Fristen in der Mängelanzeige, damit später Fristversäumnisse nicht zu Nachteilen führen.

Wie dokumentiere ich rechtssicher?

Gute Dokumentation erhöht Ihre Rechtsposition: Datum/Uhrzeit, Fotos, Zeugen, E-Mails und Einschreiben. Formulieren Sie eine schriftliche Mängelanzeige, nennen Sie konkrete Symptome, fordern Sie die Beseitigung innerhalb einer angemessenen Frist und kündigen Sie an, welche Schritte Sie ergreifen, falls nicht reagiert wird.

  • notice - Senden Sie eine Mängelanzeige per E-Mail und parallel per Einschreiben, damit ein Zugangsnachweis vorliegt.
  • record - Bewahren Sie alle Antworten des Vermieters, Rechnungen und Berichte der Einsatzkräfte auf.
  • repair - Fordern Sie zügige Behebung des Mangels und dokumentieren Sie Termine für Handwerker oder Messungen.
Ausführliche Dokumentation erleichtert Mietminderungsansprüche und spätere gerichtliche Schritte.

Formulare und offizielle Hinweise

Es gibt kein einheitliches bundesweites Formular für eine Mängelanzeige; eine formlose schriftliche Anzeige genügt. Für gerichtliche Schritte nutzen Gerichte standardisierte Klage- und Antragsformulare, die bei Ihrem zuständigen Amtsgericht verfügbar sind. Rechtsgrundlagen finden Sie in den §§ 535–580a BGB; prozessuale Regeln in der ZPO.

Eine einfache Mängelanzeige reicht meist: Datum, Beschreibung, Frist zur Beseitigung.

Wann kann ich die Miete mindern?

Wenn der Gasgeruch die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt, kann eine Mietminderung möglich sein. Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der Gebrauchseinschränkung und der Dauer. Informieren Sie sich über die rechtliche Bewertung und dokumentieren Sie den Mangel sorgfältig.

Mietminderung darf nicht willkürlich sein; sie muss angemessen begründet werden.

FAQ

Wer ist zuständig bei einem Gasnotfall?
Bei akuter Gefahr rufen Sie die Notrufnummer 112; außerdem informieren Sie den Gasnetzbetreiber und den Vermieter.
Kann ich die Wohnung selbst verlassen und später zurückkehren?
Ja, folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte; kehren Sie erst bei Freigabe zurück.
Was passiert, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Dokumentieren Sie Fristversäumnisse, ziehen Sie ggf. fachliche Gutachten hinzu und prüfen Sie rechtliche Schritte vor dem Amtsgericht.

Anleitung

  1. call - Sofort 112 anrufen, bei starker Gasgeruchsbelastung.
  2. safety - Wohnung verlassen, keine elektrischen Schalter betätigen, andere warnen.
  3. call - Gasnetzbetreiber informieren und Vermieter schriftlich benachrichtigen.
  4. record - Fotos, Uhrzeiten und Zeugen notieren; E-Mails und Einschreiben speichern.
  5. notice - Schriftliche Mängelanzeige mit angemessener Frist senden (z. B. 7–14 Tage je nach Dringlichkeit).
  6. court - Reagiert der Vermieter nicht, wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht oder suchen Sie rechtliche Beratung.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Gesetze im Internet - BGB §§535–580a
  2. [2] Gesetze im Internet - ZPO (Zivilprozessordnung)
  3. [3] Bundesnetzagentur - Informationen zur Netzsicherheit
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.