Mieter: Geruchsbelästigung durch Gewerbe in Deutschland
Was tun bei Geruchsbelästigung aus Gewerbe?
Beginnen Sie systematisch: Sammeln Sie Fotos, Notizen und Zeugenangaben. Dokumentation ist Grundlage für Verhandlungen und mögliche Mietminderung; rechtliche Grundlagen finden sich im BGB, insbesondere zu Mieterrechten und Mängeln.[1]
- Fotos aufnehmen (photo) mit Datum, Uhrzeit und Standort; mehrere Perspektiven.
- Dokumentation führen (record): Notieren Sie Datum, Dauer und Geruchsintensität.
- Vermieter schriftlich informieren (notice), Frist setzen und Nachbesserung fordern.
- Bei Bedarf Mietminderung prüfen (rent) und rechtliche Schritte erwägen.
Beim Verhandeln mit Vermieter oder Gewerbetreibendem bleiben Sie sachlich: Legen Sie Fotos und Protokolle vor, nennen Sie Fristen zur Beseitigung und prüfen Sie Alternativen wie Luftfilter, Absprache zur Betriebszeitbegrenzung oder technische Maßnahmen. Kommt es zum Streit, ist das Amtsgericht zuständig; dort werden Mietrechtsfälle wie Mietminderung oder Räumungsklagen verhandelt.[2]
FAQ
- Kann ich wegen Geruchsbelästigung die Miete mindern?
- Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Mieter die Miete mindern, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt ist; die Höhe und Dauer richten sich nach Einzelfall und Beweislage.
- Wie dokumentiere ich Gerüche richtig?
- Machen Sie klare Fotos, führen Sie ein Protokoll mit Datum, Uhrzeit und Häufigkeit, sammeln Sie Zeugenaussagen und speichern Sie Nachrichten oder Antworten des Vermieters.
- An welches Gericht wende ich mich bei Streit?
- Für die erste Instanz ist meist das zuständige Amtsgericht zuständig; bei Rechtsfragen kann es später zu Landgericht oder BGH als Revisionsinstanz kommen.
Anleitung
- Fotos und Videos aufnehmen (photo) mit klaren Zeitstempeln und mehreren Perspektiven.
- Protokoll erstellen (record): Datum, Uhrzeit, Intensität und mögliche Auslöser notieren.
- Vermieter schriftlich informieren (notice), Frist setzen und Beseitigung verlangen; Kopie aufbewahren.
- Fristen einhalten (deadline): Reagieren Sie auf Antworten innerhalb gesetzter Zeiten; kündigen Sie weitere Schritte an, falls keine Abhilfe erfolgt.
- Bei andauerndem Problem rechtliche Schritte prüfen und bei Bedarf Klage beim Amtsgericht einreichen.
Hilfe und Unterstützung
- Gesetze im Internet – BGB (Gesetzestext)
- Justizportal des Bundes und der Länder – Gerichtsinfos
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ)