Mieter-Guide: Alternativwohnung & Angebotspflicht in Deutschland
Als Mieter in Deutschland ist es wichtig zu wissen, welche Pflichten Vermieter haben, wenn bei Eigenbedarf oder Sanierung kein gleichwertiger Ersatzwohnraum angeboten wird. Dieser Leitfaden erklärt leicht verständlich, was unter einer Alternativwohnung und der Angebotspflicht zu verstehen ist, welche Fristen gelten und welche Musterbriefe Sie praktisch nutzen können. Sie erhalten konkrete Schritte für Dokumentation, Kommunikation mit dem Vermieter und Maßnahmen bei besonderem Kündigungsschutz. Für jeden Schritt nenne ich die relevanten gesetzlichen Grundlagen und die zuständigen Gerichte, damit Sie sicherer handeln können. Auch wie Sie bei einem Konflikt vorgehen und welche Nachweise vor Gericht helfen, wird beschrieben.
Was bedeutet "Alternativwohnung" und "Angebotspflicht"?
Unter einer Alternativwohnung versteht man eine vergleichbare Ersatzwohnung, die der Vermieter dem Mieter anbieten muss, wenn der ursprüngliche Wohnraum aus Gründen wie berechtigtem Eigenbedarf, dringenden Sanierungen oder Unbewohnbarkeit nicht weiter zur Verfügung steht. Die Angebotspflicht bedeutet: Der Vermieter muss in geeigneten Fällen aktiv prüfen und anbieten, ob Ersatz vorhanden ist oder bereitgestellt werden kann. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a[1].
Welche Schritte sollten Mieter zuerst unternehmen?
- Sammeln Sie Beweise: Fotos, Mängelprotokolle, Schriftwechsel und Wohnungsübergabeprotokolle.
- Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie ein Angebot für eine Alternativwohnung an.
- Nutzen Sie Musterschreiben für Nachfragen, Ablehnungen oder Fristsetzungen.
- Achten Sie auf Fristen: Antworten und Einhaltung von Reaktionszeiträumen sind entscheidend.
Welche Musterformulare und Schreiben sind relevant?
Es gibt keine bundesweit verbindlichen Standardformulare für jede Situation, doch folgen die üblichen Musterschreiben klaren Regeln: Datum, genaue Beschreibung des Sachverhalts, konkrete Fristsetzung und die Rechtsgrundlage (z. B. BGB-Paragraphen). Beispiele sind: Kündigungsabwehrschreiben, Aufforderung zur Stellung einer Alternativwohnung und Widerspruch gegen Kündigung. Verwenden Sie klare Formulierungen und senden Sie wichtige Schreiben per Einschreiben oder per Zustellungsnachweis.
Wenn der Vermieter kein Angebot macht: Rechte und Verfahren
Reagiert der Vermieter nicht oder lehnt er ab, können Mieter rechtliche Schritte erwägen. Das umfasst das Einlegen von Widersprüchen, das Suchen anwaltlicher Beratung und – falls notwendig – das Erheben einer Klage vor dem zuständigen Amtsgericht. Foren und Prozessregeln richten sich nach der Zivilprozessordnung (ZPO)[2]. Wichtig ist, Fristen zu beachten und die Entscheidungsmöglichkeit eines Gerichts zu ermöglichen, indem Sie Beweise vollständig vorlegen.
Beispiele für Formulierungen (kurz)
- „Bitte stellen Sie mir bis zum TT.MM.JJJJ eine vergleichbare Alternativwohnung oder begründen Sie schriftlich, warum dies nicht möglich ist.“
- „Ich dokumentiere hiermit Mängel und bitte um schriftliche Bestätigung des Erhalts dieser Aufstellung.“
Häufige Fragen
- 1) Muss der Vermieter immer eine Alternativwohnung anbieten?
- Nein. Eine Angebotspflicht besteht nur in bestimmten Situationen, etwa wenn der Vermieter tatsächlich Ersatzwohnraum kontrollieren oder bereitstellen kann; die genauen Umstände sind gesetzlich und einzelfallabhängig.
- 2) Welche Nachweise helfen vor Gericht?
- Fotos, E-Mails, Briefe, Übergabeprotokolle und Zeugenangaben sind besonders wichtig. Vollständige Dokumentation erhöht die Erfolgschancen.
- 3) An welches Gericht wende ich mich bei Streitigkeiten?
- Für die erste gerichtliche Klärung ist in der Regel das zuständige Amtsgericht zuständig; höhere Instanzen sind Landgericht und Bundesgerichtshof im Berufungs- bzw. Revisionsverfahren[3].
Anleitung
- Sammeln Sie alle Unterlagen und erstellen Sie eine Mängelliste mit Datum und Fotos.
- Informieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie ein Angebot oder eine Stellungnahme.
- Senden Sie bei Bedarf ein Musterschreiben mit Fristsetzung (z. B. 14 Tage) und Nachweishinweis.
- Sollte keine Einigung möglich sein, bereiten Sie sich auf eine Klage vor und legen Sie die Unterlagen dem Amtsgericht (Mietgerichtsbarkeit) vor.