Mieter in Deutschland: Bürgschaft statt Kaution
Viele Mieter in Deutschland stehen vor der Frage, ob statt einer Barkaution eine Bürgschaft möglich ist und wie sie diese nach Ende des Mietverhältnisses rechtssicher zurückfordern können. Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, welche Rechte und Fristen gelten, welche Belege Sie sammeln sollten und welche Schritte vor Gericht möglich sind. Er richtet sich an Mieter ohne juristische Vorkenntnisse und zeigt praktische Musterhandlungen, Beispiele für Schreiben an den Vermieter und Hinweise zu zuständigen Gerichten. Am Ende finden Sie eine kompakte Checkliste und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das fristgerechte Vorgehen.
Was bedeutet "Bürgschaft statt Kaution"?
Eine Bürgschaft bedeutet, dass eine dritte Person (Bürge) gegenüber dem Vermieter für mögliche Forderungen aus dem Mietverhältnis haftet. Statt Geld auf einem Kautionskonto zu hinterlegen, wird ein Bürgschaftsvertrag abgeschlossen. Als Mieter sollten Sie prüfen, ob im Mietvertrag die Form der Sicherung eindeutig geregelt ist und ob die Bürgschaft zeitlich und inhaltlich begrenzt ist.
Rechte, Fristen und rechtliche Grundlagen
Haftungsumfang, Dauer und Form der Bürgschaft folgen aus dem Vertrag und den gesetzlichen Regeln des Mietrechts. Wichtige Gesetzesstellen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)[1]. Für gerichtliche Schritte gelten die Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO)[2], zum Beispiel bei Klagen zur Rückforderung oder bei Räumungsklagen.
Wann können Sie die Bürgschaft zurückfordern?
Sobald alle Mietansprüche abgegolten sind (Miete, Nebenkostenabrechnung, mögliche Schadensersatzansprüche), können Sie die Freigabe der Bürgschaft verlangen. Vermieter dürfen eine Bürgschaft nur so lange behalten, wie berechtigte Forderungen bestehen. Fordern Sie schriftlich die Freigabe und gegebenenfalls eine genaue Aufstellung offener Forderungen.
Welche Fristen sind wichtig?
- Frist prüfen (deadline): Klären Sie, bis wann Vermieter Nebenkosten abrechnen dürfen; oft gilt eine Abrechnungsfrist von 12 Monaten.
- Schriftliche Forderung senden (form): Setzen Sie dem Vermieter eine klare Frist zur Freigabe, z. B. 14 Tage nach Vorlage aller Abrechnungen.
- Belege sammeln (evidence): Legen Sie alle Übergabeprotokolle, Fotos und Zahlungsbelege bei.
Praktische Checkliste für die Rückforderung
- Übergabeprotokoll anfertigen oder Kopie beilegen.
- Alle Zahlungen (Miete, Nebenkosten) belegen (deposit).
- Schriftliche Aufforderung an Vermieter senden (form).
- Fristen setzen und schriftlich bestätigen (deadline).
Wenn der Vermieter nicht reagiert oder unberechtigt Forderungen erhebt, ist der nächste Schritt die Androhung rechtlicher Schritte. Zuständig für Mietstreitigkeiten ist in der Regel das örtliche Amtsgericht (Amtsgericht) als erste Instanz für Mietrechtsklagen[3].
FAQ
- Wie lange darf der Vermieter die Bürgschaft zurückhalten?
- Der Vermieter darf die Bürgschaft nur so lange einbehalten, wie berechtigte Forderungen bestehen; nach Abschluss aller Abrechnungen ist die Freigabe zu verlangen.
- Was mache ich, wenn der Bürge nicht zahlen will?
- Prüfen Sie den Bürgschaftsvertrag: Oft sind nur bestimmte Forderungen abgedeckt. Bei Unklarheiten sollten Sie rechtliche Beratung einholen und gegebenenfalls Klage gegen den Vermieter oder den Bürgen erwägen.
- Können Vermieter die Bürgschaft einfach in Rechnung stellen?
- Nein, Vermieter müssen konkrete, nachweisbare Forderungen benennen und belegen; pauschale Einbehalte sind nicht zulässig.
Anleitung
- Schritt 1: Mietvertrag und Bürgschaftsvertrag prüfen, relevante Klauseln markieren.
- Schritt 2: Übergabeprotokoll und Zahlungsbelege zusammenstellen.
- Schritt 3: Schriftliche Aufforderung zur Freigabe senden (Frist z. B. 14 Tage).
- Schritt 4: Bei Nichtreaktion Vermieter anrufen und Rückmeldung dokumentieren.
- Schritt 5: Bei Widerspruch Klage beim zuständigen Amtsgericht vorbereiten.
- Schritt 6: Nach Urteil oder Einigung die Bürgschaft formell freigeben lassen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- BGB: Bürgerliches Gesetzbuch (gesetze-im-internet.de)
- Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen
- Justizportal – Informationen zu Gerichten und Zuständigkeiten
