Mieter in Deutschland: Internetstörung richtig belegen

Streitbeilegung & Mietminderung 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Viele Mieter in Deutschland erleben temporäre Internetstörungen und wissen nicht, wie sie Schäden dokumentieren oder eine Mietminderung durchsetzen können. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, welche Beweise wichtig sind, wie Sie Fotos und Zeitangaben systematisch sammeln und wie formale Schritte gegenüber dem Anbieter und dem Vermieter aussehen. Sie erhalten konkrete Handlungsschritte, Fristen und Hinweise zur Kommunikation, damit Sie Ihre Rechte ohne juristischen Fachjargon wahrnehmen können. Praktische Vorlagen und Verweise auf die zuständigen Gerichte helfen, falls eine gerichtliche Klärung nötig wird. Der Text richtet sich an Mieter, die in ihrem Alltag auf funktionierenden Internetzugang angewiesen sind, etwa für Homeoffice oder Studium. Er beschreibt, wann Mietminderung möglich ist, wie Sie Schäden beziffern und welche Amtsgerichte zuständig sind.

Worauf Mieter achten sollten

Bei einer Internetstörung sind zwei Ziele wichtig: eine lückenlose Dokumentation und rechtssichere Kommunikation. Sammeln Sie Beweise systematisch, melden Sie die Störung sofort beim Anbieter und informieren Sie parallel den Vermieter schriftlich. Notieren Sie Zeitpunkte, Dauer und Auswirkungen auf Ihren Alltag oder Beruf.

  • Fotos vom Router, Modem, Fehlermeldungen und Verbindungsstatus als Bilddateien sichern.
  • Zeitpunkt und Dauer der Störung dokumentieren, idealerweise mit Screenshots und Uhrzeitangaben.
  • Alle Kontakte mit Anbieter und Vermieter schriftlich festhalten: Datum, Inhalt und Reaktion.
  • Log-Dateien oder Speedtest-Ergebnisse speichern als Nachweis für Leistungseinbußen.
  • Konkrete Schäden oder finanzielle Folgen (z. B. Verdienstausfall) beziffern und belegen.
  • Reparatur- oder Servicetermine protokollieren und Namen von Technikern notieren.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen bei einer Mietminderung oder Forderung erheblich.

Rechtliche Grundlagen kurz erklärt

Nach dem BGB können Mieter die Miete mindern, wenn die Wohnlage oder die Nutzbarkeit beeinträchtigt ist; die Grundregel steht in § 536 BGB.[1] Melden Sie Mängel unverzüglich und schriftlich, damit Sie später nicht den Einwand der schuldhaften Unterlassung riskieren. Für gerichtliche Streitigkeiten sind in der Regel die Amtsgerichte zuständig; Fachfragen und höhere Instanzen (Landgericht, BGH) folgen bei Berufung oder Revision.[2][3]

Reagieren Sie zeitnah auf Fristen, sonst können Rechte verfallen.

Praktisches Vorgehen: Muster-Schritte

  1. Fotografieren Sie alle relevanten Bildschirme, Geräte und Fehlermeldungen und benennen Sie die Dateien mit Datum und Uhrzeit.
  2. Führen Sie ein Störungsprotokoll mit Start, Ende und Unterbrechungszeiten.
  3. Schicken Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter und den Anbieter per E-Mail und Einschreiben, falls nötig.
  4. Fordern Sie eine Frist zur Behebung und dokumentieren Sie Termine und Auskünfte.
  5. Berechnen Sie mögliche Minderungsbeträge oder Ausfallkosten und legen Sie Belege bei.
  6. Wenn keine Einigung gelingt, bereiten Sie Unterlagen für das Amtsgericht vor oder suchen rechtliche Beratung.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Typische Fehler sind: fehlende Zeitstempel, nur mündliche Meldungen, unvollständige Fotos und lange Wartezeiten ohne schriftliche Fristsetzung. Vermeiden Sie Pauschalbehauptungen wie "Internet funktioniert nie"; beschreiben Sie konkrete Zeiten und Effekte.

Bewahren Sie Original-E-Mails und Antworten des Anbieters in einem separaten Ordner.

Häufige Fragen

Kann ich wegen Internetstörungen die Miete mindern?
Ja, wenn die Wohnnutzung erheblich eingeschränkt ist; die Höhe hängt vom Ausmaß ab und muss dokumentiert werden.
Welche Beweise sind am wichtigsten?
Fotos, Zeitangaben, Speedtests, Log-Dateien und schriftliche Kommunikation mit Anbieter und Vermieter.
Wo reiche ich eine Klage ein?
Für die erste Instanz ist in der Regel das zuständige Amtsgericht zuständig, örtliche Gerichte entscheiden über Mietstreitigkeiten.

Anleitung

  1. Sammeln Sie sofort Fotos und Screenshots mit Datum und Uhrzeit.
  2. Erstellen Sie ein Störungsprotokoll, das Beginn, Ende und Auswirkungen notiert.
  3. Senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige an Anbieter und Vermieter und fordern Sie Fristsetzung.
  4. Dokumentieren Sie Termine von Technikern und Reparaturen.
  5. Reichen Sie bei Bedarf eine formelle Mietminderung ein oder bereiten Sie Unterlagen für das Amtsgericht vor.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] § 536 BGB – Mietminderung (Gesetze im Internet)
  2. [2] Amtsgerichte und Gerichtsverfahren (Justizportal)
  3. [3] Bundesgerichtshof – Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.