Mieter kündigen in WG: Regeln für Deutschland

Kündigung durch Mieter 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in einer Wohngemeinschaft in Deutschland stehen Sie oft vor besonderen Herausforderungen: gemeinsame Kündigungsfristen, abgestimmte Formulierungen bei Indexmieten und Schutz für Familien. Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Rechte und Pflichten gelten, wie Sie die Kündigung schriftlich korrekt formulieren und welche Fristen zu beachten sind. Sie erhalten eine praktische Checkliste, Hinweise zur Dokumentation und konkrete Schritte, falls eine Räumungsklage nötig wird. Die Hinweise orientieren sich an den relevanten gesetzlichen Grundlagen und an den Gerichtszuständigkeiten in Deutschland, damit Sie sicherer entscheiden und Konflikte möglichst ohne Eskalation lösen können. Lesen Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitung weiter für Musterformulierungen und Links zu offiziellen Stellen.

Rechte und Grundlagen

Bei Kündigungen in WGs unterscheiden sich die Pflichten je nachdem, ob alle Mieter gemeinsam im Mietvertrag stehen oder einzelne Untermieter betroffen sind. Eine ordentliche Kündigung durch den Mieter ist formfrei möglich, sollte aber schriftlich erfolgen und von allen kündigenden Personen unterschrieben sein. Indexmieten verlangen besondere Aufmerksamkeit bei Formulierungen, weil sich die Miethöhe an einem Index ändern kann. Bei Fragen zu gesetzlichen Fristen und zur Mieterhaftung beachten Sie die Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs.[1]

In Deutschland klärt in der Regel das Amtsgericht mietrechtliche Streitigkeiten.

Checkliste: Kündigung in der WG

  • Fristen prüfen: Kündigungsfrist und Kündigungszeitpunkt feststellen.
  • Schriftform: Kündigung schriftlich und unterschrieben einreichen.
  • Dokumentation: Mietvertrag, Übergabeprotokoll und Fotos sichern.
  • Indexmiete prüfen: Formulierungen zur Indexbindung genau dokumentieren.
  • Rechtsweg kennen: Bei Räumungsfragen ist das Amtsgericht zuständig.
Alle kündigenden Mitbewohner sollten eine gemeinsame Abschrift der Kündigung behalten.

Wenn Mitbewohner einzeln kündigen wollen, klären Sie zuerst, ob eine Nachmietregelung oder ein Aufhebungsvertrag möglich ist. Ein Aufhebungsvertrag benötigt die Zustimmung des Vermieters und sollte schriftlich festgehalten werden.

Formulierungsbeispiele bei Indexmiete

Bei einer Indexmiete reicht ein klarer Satz, der Kündigungstext sollte enthalten: wer kündigt, welche Wohnung betroffen ist, das Datum und die Unterschrift. Beispiel kurz: "Hiermit kündige ich, [Name], den Mietvertrag über die Wohnung [Adresse] zum nächstmöglichen Termin." Ergänzen Sie bei Indexmiete einen Hinweis auf die bestehende Indexvereinbarung und die Bitte um Bestätigung des Kündigungseingangs.

Bitten Sie den Vermieter schriftlich um Eingangsbestätigung der Kündigung.

Häufige Fragen

Kann ein Mitbewohner ohne Zustimmung der anderen kündigen?
Wenn alle gemeinsam im Mietvertrag stehen, bindet eine einzelne Kündigung meist nur den kündigenden Mieter; die rechtliche Wirkung hängt vom Vertragstyp ab.
Muss bei Indexmiete etwas Besonderes im Kündigungstext stehen?
Es ist sinnvoll, die Indexvereinbarung zu nennen und die Kündigung eindeutig der Vertragspartei und der Wohnung zuzuordnen.
Wohin bei Streit über Räumung oder Mietzahlungen?
Bei Streitigkeiten über Räumung oder Mietrückstände ist das örtliche Amtsgericht die richtige Anlaufstelle für Klagen.

Anleitung

  1. Prüfen Sie den Mietvertrag und notieren Sie Kündigungsfristen und Indexklauseln.
  2. Erstellen Sie eine schriftliche Kündigung mit vollständigem Namen, Adresse der Wohnung und gewünschtem Beendigungszeitpunkt.
  3. Senden Sie die Kündigung per Einschreiben oder übergeben Sie sie gegen Empfangsbestätigung; bitten Sie um schriftliche Eingangsbestätigung.
  4. Dokumentieren Sie Übergabetermine, Mängel und Zählerstände in einem Übergabeprotokoll.
  5. Reagieren Sie auf Schreiben des Vermieters rechtzeitig und suchen Sie bei Konflikten das Gespräch oder rechtlichen Rat.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
  2. [2] ZPO – Zivilprozessordnung
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.