Mieter: Mängelliste & Fristen beim Einzug in Deutschland

Wohnungsübergabe: Einzug & Auszug 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Beim Fernumzug ist die Übergabe der Wohnung oft komplizierter: Mieter müssen eine vollständige Mängelliste anfertigen, Fristen einhalten und Beweise sichern, um Rechte in Deutschland durchzusetzen. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, welche Dokumente Sie beim Einzug brauchen, wie Sie Mängel schriftlich melden und welche Fristen für Nachbesserung, Mietminderung oder Kündigung gelten. Ich beschreibe praktische Schritte, Beispiele für Formulierungen und zeige, wann ein Gang zum Amtsgericht oder eine Beratung ratsam ist. Halten Sie Fotos, Übergabeprotokolle und Zeugen bereit — diese Unterlagen sind entscheidend, wenn Vermieter nicht reagieren. Lesen Sie weiter für Mustertexte, Formhinweise zu Beweisfotos und eine Checkliste für die Wohnungsübergabe bei Fernumzug.

Welche Dokumente brauchen Sie?

Fertigen Sie beim Einzug eine strukturierte Mängelliste an und sammeln Sie Nachweise: Datum, Ort, Beschreibung und Beweisfotos plus Zeugenangaben sind wichtig.

  • Kopie des Mietvertrags und aller Anhänge (z. B. Wohnungsübergabeprotokoll).
  • Übergabeprotokoll mit Unterschrift, idealerweise mit detaillierten Punkten und Zählerständen.
  • Fotos und Videos, datiert und beschriftet; speichern Sie Originaldateien und Backups.
  • Kontaktdaten von Zeugen oder der betreuenden Hausverwaltung.
  • Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter per E‑Mail und Einschreiben, mit Fristsetzung.
  • Belege für Kosten, falls Sie vorerst Ersatzvornahmen veranlassen (z. B. Handwerkerrechnung).
Fotografieren Sie Mängel sofort bei Einzug aus mehreren Perspektiven.

Welche Fristen gelten?

Für die Durchsetzung von Mängelrechten gelten Fristen, die sowohl vertraglich als auch gesetzlich beeinflusst sind. Melden Sie Mängel sofort und setzen Sie dem Vermieter eine schriftliche Frist zur Beseitigung (z. B. 14 Tage). Bei gravierenden Mängeln können Sie vermindern oder selbst beheben lassen, nachdem Sie angemessen angekündigt haben.

  • Unverzügliche Anzeige: Melden Sie Mängel sofort nach Entdeckung, idealerweise innerhalb von 2–7 Tagen.
  • Frist zur Nacherfüllung: Üblich sind 7–30 Tage, je nach Dringlichkeit der Mangelbeseitigung.
  • Mietminderung: Wirksam ab dem Zeitpunkt der Anzeige, dokumentieren Sie Beginn und Ende genau.
  • Verjährung: Ansprüche aus Mietmängeln können verjähren; prüfen Sie gesetzliche Fristen im BGB.
Reagieren Sie schriftlich innerhalb gesetzter Fristen, sonst riskieren Sie den Verlust von Ansprüchen.

Wie setzen Sie Mängel durch?

Wenn der Vermieter nicht reagiert, folgen diese Schritte: formelle Mängelanzeige, Fristsetzung, Mietminderung oder Kostenvoranschlag einreichen, ggf. fachliche Gutachten, und als letzter Schritt Klage am Amtsgericht.

  • Senden Sie eine formelle Mängelanzeige per E‑Mail und Einschreiben mit Fristsetzung und konkreter Forderung.
  • Lassen Sie kleinere Mängel nach Fristablauf durch einen Handwerker beheben und senden Sie die Rechnung an den Vermieter.
  • Bei Streit: Einspruch vorbereiten und beim Amtsgericht Klage erwägen; hier hilft eine genaue Dokumentation.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen in Verhandlungen und vor Gericht.

Beispieltext: Mängelanzeige

Nutzen Sie klare Formulierungen: Datum, Beschreibung des Mangels, Fotos im Anhang, Frist zur Beseitigung, Ankündigung weiterer Schritte (Mietminderung, Ersatzvornahme, Klage).

Hier ein kurzes Muster: "Sehr geehrte/r Frau/Herr X, bei der Wohnungsübergabe am [Datum] wurden folgende Mängel festgestellt: [Punkte]. Bitte beseitigen Sie diese bis zum [Datum]. Bei Nichterledigung werde ich weitere Schritte einleiten."
Schriftliche Fristsetzungen sind für spätere Rechtsdurchsetzung entscheidend.

FAQ

Was ist eine Mängelliste und wie formal muss sie sein?
Eine Mängelliste ist eine detaillierte Aufstellung entdeckter Schäden. Sie sollte Datum, genaue Beschreibung und Beweisfotos enthalten; eine Unterschrift bei Übergabe stärkt die Beweislage.
Kann ich die Miete mindern, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Ja, bei erheblichen Beeinträchtigungen ist eine Mietminderung möglich, aber Dokumentation, Fristsetzung und ggf. rechtliche Beratung sind ratsam.
Wann ist ein Gang zum Amtsgericht nötig?
Wenn Vermieter trotz Fristsetzung nicht reagieren oder Forderungen nicht anerkennen, ist die Klage beim zuständigen Amtsgericht der nächste Schritt.

Anleitung

  1. Bereiten Sie beim Einzug ein Übergabeprotokoll vor und dokumentieren Sie alle Mängel mit Fotos.
  2. Senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter und setzen Sie eine angemessene Frist (z. B. 14 Tage).
  3. Warten Sie ab; bei fehlender Reaktion kündigen Sie Mietminderung oder Ersatzvornahme an und führen ggf. Reparaturen selbst durch.
  4. Wenn nötig, legen Sie Beweise, Rechnungen und Korrespondenz dem Amtsgericht vor und beantragen gerichtliche Durchsetzung.

Kernaussagen

  • Dokumentieren Sie Mängel sofort und umfassend.
  • Setzen Sie klare Fristen und reagieren Sie innerhalb dieser Fristen.
  • Nutzen Sie Amtsgericht und offizielle Rechtswege, wenn Vermieter nicht kooperieren.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §535 ff. — Gesetze im Internet
  2. [2] Informationen zum Mietrecht — Bundesministerium der Justiz (BMJ)
  3. [3] Allgemeine Informationen zu Amtsgerichten — Justizportal
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.