Mieter rügen überhöhte Miete – Deutschland 2025

Miete & Mietpreisbremse 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland ist es wichtig zu wissen, wie Sie reagieren, wenn die Miete offenbar zu hoch ist. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, welche Rechte Sie haben, welche Schritte eine Rüge umfasst und wie Fristen und Beweise aussehen sollten. Ich zeige praxisnah, wie Sie ein Schreiben an den Vermieter formulieren, welche Dokumente Sie sammeln und wann ein Gang vor das Amtsgericht sinnvoll ist. Die Informationen beziehen sich auf geltendes deutsches Recht und nennen relevante Gesetze sowie Behörden, damit Sie Ihre Interessen 2025 effektiv und rechtssicher vertreten können. Ebenfalls finden Sie Hinweise zu Formulare, zur Prozesskostenhilfe und zur Beweisführung vor Gericht, plus eine kurze FAQ, konkrete Schritte zum Handeln und Links zu offiziellen Stellen.

Was bedeutet "Rüge überhöhter Miete"?

Eine Rüge überhöhter Miete bedeutet, dass Sie als Mieter dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass Sie die verlangte Miete für zu hoch halten und gegebenenfalls nicht (vollständig) bezahlen wollen, bis die Angelegenheit geklärt ist. In vielen Fällen ist die Mietminderung oder Rückforderung überzahlter Beträge gesetzlich geregelt, etwa nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Mängelbeseitigung und Mietminderung[1]. Wichtig ist: die Rüge sollte sachlich, datiert und mit Belegen versehen sein.

In den meisten Fällen hilft strukturierte Dokumentation, um Ansprüche klar darzulegen.

Schritte und Nachweise

Praktische Reihenfolge, damit Ihre Rüge Bestand hat und Sie Fristen einhalten:

  • Dokumente sammeln: Mietvertrag, letzte Abrechnungen, Zahlungsbelege, Vergleichswohnungen und Fotos als Beweismittel.
  • Schriftliche Rüge formulieren: Datum, konkreter Betrag, Begründung und Aufforderung zur Stellungnahme innerhalb einer klaren Frist.
  • Fristen setzen: Üblich sind 14 bis 30 Tage zur Behebung oder Stellungnahme; dokumentieren Sie alles.
  • Kontakt und Beratung: Suchen Sie frühzeitig Rat, etwa bei Beratungsstellen oder Rechtsanwalt, wenn der Vermieter nicht reagiert.
  • Gerichtliche Schritte: Falls nötig, Klage einreichen oder Feststellung verlangen gemäß den Regeln der Zivilprozessordnung[2].
Senden Sie die Rüge per Einschreiben mit Rückschein oder per E‑Mail mit Lesebestätigung.

Formulare und Behörden

Wichtige Formulare, die in der Praxis relevant sind:

  • Klageformular / Klageschrift (schriftliche Klage nach §253 ZPO): Wird genutzt, wenn der Streit vor Gericht geht; prüfen Sie vorab die Formvorgaben der örtlichen Gerichte.
  • Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH-Antrag): Wenn Sie die Gerichtskosten nicht tragen können, beantragen Sie PKH beim zuständigen Gericht.
Reichen Sie keine unvollständigen Klagen ein, sonst kann das Verfahren abgewiesen werden.

Was das Gericht und die Zuständigkeit betrifft

Für Mietstreitigkeiten ist in erster Instanz in der Regel das Amtsgericht zuständig; bei höheren Streitwerten oder Berufungen kommen Landgericht und im letzten Schritt der Bundesgerichtshof (BGH) in Betracht. Achten Sie darauf, vor einer Klage Fristen und Formvorschriften zu prüfen und Beweise geordnet vorzulegen. Die Zivilprozessordnung regelt genaue Anforderungen an die Klageschrift und Zustellung.

Ordnen Sie Belege chronologisch, dann ist die Beweiserhebung im Verfahren einfacher.

FAQ

Was kann ich tun, wenn der Vermieter die Rüge ignoriert?
Wenn der Vermieter nicht reagiert, dokumentieren Sie die Nachweise, setzen Sie eine angemessene Frist und prüfen Sie rechtlichen Rat; als letzter Schritt ist eine Klage vor dem Amtsgericht möglich.
Muss ich weiter die volle Miete zahlen?
Sobald Sie eine begründete Rüge und gegebenenfalls eine Mietminderung geltend machen, sollten Sie die Kommunikation und Zahlungsschritte dokumentieren; bei Unsicherheit bleibt die Fortzahlung empfohlen, bis Rechtsrat eingeholt wurde, um Risiken zu vermeiden.
Welche Belege sind am wichtigsten?
Mietvertrag, Zahlungsnachweise, aktuelle Wohnungsanzeigen/Vergleichsmieten und Fotos oder Gutachten, die eine überhöhte Miete belegen können.

Anleitung

  1. Belege sammeln: Vertrag, Kontoauszüge, Fotos und Vergleichsangebote zusammenstellen.
  2. Rüge schreiben: Sachlich begründen, Betrag nennen und Frist setzen (z. B. 14 Tage).
  3. Frist überwachen: Reaktionen dokumentieren und ggf. Erinnerung senden.
  4. Beratung suchen: Mieterschutzberatung oder Anwalt hinzuziehen, um Erfolgsaussichten zu prüfen.
  5. Gerichtliche Klärung: Klageeinreichung beim Amtsgericht gemäß ZPO, falls außergerichtliche Einigung nicht gelingt.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] §536 BGB — Mietminderung
  2. [2] §253 ZPO — Klageschrift
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.