Mieter: Zählerstände bei Fernumzug in Deutschland
Beim Fernumzug ist die genaue Dokumentation von Zählerständen wichtig für Mieter, um spätere Streitigkeiten mit dem Vermieter zu vermeiden. In Deutschland regeln Fristen, Nachweispflichten und die Betriebskostenabrechnung, wie Zählerstände zu melden sind.[1] Gute Praxis: Foto mit Datum machen, Zählernummer notieren und die Meldung schriftlich per E‑Mail oder Einschreiben an den Vermieter senden. Für Studierende sind klare Schritte hilfreich, weil oft kurze Kündigungsfristen und begrenzte Zeitfenster bestehen. Dieser Text erklärt, welche Formulare und Nachweise wichtig sind, welche Fristen einzuhalten sind und wie Sie bei Unstimmigkeiten vorgehen können, etwa beim Amtsgericht oder durch Schlichtung.[3]
Was gilt beim Fernumzug?
Bei einem Fernumzug gelten dieselben Grundsätze wie beim normalen Auszug: Zählerstände müssen zum Übergabezeitpunkt dokumentiert werden, weil spätere Betriebskostenabrechnungen sonst schwer überprüfbar sind. Gesetzliche Grundlagen finden sich im BGB (Mietvertragspflichten) und in der Heizkostenverordnung zur Verbrauchserfassung.[1][2] Wichtig ist, dass Sie Datum, Uhrzeit, Zählernummer und die abgelesenen Werte festhalten und dem Vermieter eine schriftliche Meldung zukommen lassen.
Konkrete Schritte vor, während und nach dem Fernumzug
- Zähler fotografieren und Werte notieren: Foto mit sichtbarer Zählernummer und Datum erstellen.
- Schriftliche Meldung an den Vermieter: Kurze E‑Mail mit Zählerstand, Datum und Anhang der Fotos oder per Einschreiben versenden.
- Fristen beachten: Meldung spätestens zum Übergabetermin oder innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist abgeben.
- Defekte Zähler melden: Wenn Messgeräte fehlen oder defekt sind, den Mangel dokumentieren und den Vermieter zur Reparatur auffordern.
- Kaution und Abrechnung prüfen: Kopien der Zählerstandsmeldung aufbewahren, bis die Betriebskostenabrechnung geprüft ist.
Anleitung
- Datum und Uhrzeit notieren: Lesen Sie Zählerstände am Übergabetag ab und notieren Sie neben dem Wert Datum und Uhrzeit.
- Fotos machen: Fotografieren Sie die Zähleranzeige und die Zählernummer eindeutig aus nächster Nähe.
- Schriftlich melden: Verfassen Sie eine kurze Zählerstandsmeldung mit Namen, Address der Wohnung, Zählernummer, Wert und Datum und senden Sie diese per E‑Mail oder Einschreiben an den Vermieter.
- Empfang bestätigen lassen: Bitten Sie um eine Bestätigung oder behalten Sie den Versandnachweis des Einschreibens als Beleg.
- Belege aufbewahren: Speichern Sie Fotos, E‑Mails und Versandbelege mindestens bis zur letzten Betriebskostenabrechnung.
FAQ
- Wer prüft die Abrechnung, wenn es Unstimmigkeiten gibt?
- Bei Unstimmigkeiten können Mieter den Vermieter zur Klärung auffordern; bei fehlender Einigung entscheidet in der Regel das Amtsgericht als erste Instanz.[3]
- Muss ich einen bestimmten Übermittlungsweg nutzen?
- Nein, es gibt keinen vorgeschriebenen Weg; schriftliche Kommunikation (E‑Mail mit Anhang, Einschreiben) ist aber empfehlenswert, um Nachweise zu haben.
- Gibt es offizielle Formulare für die Zählerstandsmeldung?
- Für Zählerstände existieren keine bundeseinheitlichen Formulare. Nutzen Sie eine kurze Zählerstandsmeldung mit allen relevanten Angaben und Fotos.
Hilfe & Unterstützung / Ressourcen
- § 535 BGB - Pflichten des Vermieters (gesetze-im-internet.de)
- Heizkostenverordnung - Verbrauch und Abrechnung (gesetze-im-internet.de)
- Informationen zum BGH und Gerichtssystem (bundesgerichtshof.de)