Mieterrechte: Absenkungsanspruch in Deutschland durchsetzen

Miete & Mietpreisbremse 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland stehen vor der Frage, wie sie eine Absenkung der Miete durchsetzen können, wenn die Wohnung Mängel hat oder die vereinbarte Ausstattung fehlt. Ohne Anwalt ist das möglich, wenn Sie systematisch vorgehen: Mängel dokumentieren, den Vermieter schriftlich zur Beseitigung auffordern, Fristen setzen und notfalls die Miete angemessen mindern oder den Differenzbetrag sicher zurückhalten. Dieser Artikel erklärt praktische Schritte, relevante gesetzliche Grundlagen und welche Unterlagen vor Gericht oder beim Amtsgericht helfen. Er richtet sich an Mieter ohne juristische Vorkenntnisse und nennt Formulierungsbeispiele, Fristen und offizielle Quellen in Deutschland, damit Sie Ihren Anspruch sachlich und rechtssicher vertreten können. Lesen Sie weiter für Schritt-für-Schritt-Anweisungen.

Was ist ein Absenkungsanspruch?

Ein Absenkungsanspruch ergibt sich, wenn die Mietwohnung Mängel hat, die den Gebrauch beeinträchtigen. Nach den Regeln des Mietrechts des BGB kann die Miete bis zur Höhe der Gebrauchseinschränkung gemindert werden.[1] In vielen Fällen lässt sich die Situation ohne sofortige Klage klären, wenn der Vermieter zur Nachbesserung aufgefordert wird oder eine einvernehmliche Lösung gefunden wird.

In den §§ 535–580a BGB sind grundlegende Pflichten von Vermieter und Mieter geregelt.

Vorbereitung: Beweise und Fristen

Gute Vorbereitung erhöht die Chance, den Anspruch ohne Anwalt durchzusetzen. Sammeln Sie klare Beweise, dokumentieren Sie Fristen und informieren Sie den Vermieter schriftlich.

  • Mängel fotografisch dokumentieren (document, photo).
  • Schriftliche Mängelanzeige senden und Frist setzen (notice, form).
  • Fristen festhalten: Datum der Meldung und Frist zur Beseitigung (deadline).
  • Zahlungsbelege und bisherige Mietzahlungen sichern (rent, payment).
  • Zeugen, Hausmeister oder Nachbarn notieren als Kontakt (call, contact).
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Schriftliche Mängelanzeige: Formulierung und Frist

Formulieren Sie kurz und sachlich: beschreiben Sie den Mangel, nennen Sie Datum und fordern Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung (z. B. 14 Tage). Benennen Sie mögliche Folgen, etwa Mietminderung, falls keine Abhilfe erfolgt. Senden Sie das Schreiben per Einschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung und bewahren Sie einen Beleg auf.

Bewahren Sie alle Antworten des Vermieters auf, auch SMS oder E‑Mails.

Wie viel können Sie mindern?

Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Ausmaß der Gebrauchseinschränkung und wird in der Praxis prozentual geschätzt. Es gibt keine feste Tabelle im Gesetz; Gerichte und die Rechtsprechung des BGH geben Orientierung.[3] Bei Unsicherheit dokumentieren Mangelumfang und Dauer und ziehen Sie im Zweifelsfall eine Mietschätzung oder Beratung hinzu.

Mietminderung ohne vorherige Dokumentation kann zu Rückforderungsansprüchen führen.

Wenn der Vermieter nicht reagiert

Wenn der Vermieter innerhalb der gesetzten Frist nicht angemessen reagiert, können Sie eine angemessene Mietminderung vornehmen und den Minderungsbetrag getrennt zurückbehalten. Eine andere Option ist die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens beim Amtsgericht, das Mietstreitigkeiten in erster Instanz verhandelt.[2]

Kontaktieren Sie das zuständige Amtsgericht, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist.

Beispiele: Formulierungen

Kurzes Muster für eine Mängelanzeige:

  • Sehr geehrte/r Frau/Herr X, am DATUM besteht folgender Mangel: BESCHREIBUNG. Bitte beseitigen Sie den Mangel bis zum DATUM (14 Tage). Sollten Sie nicht reagieren, kündige ich an, die Miete angemessen zu mindern.
Formulieren Sie neutral und sachlich, ohne Drohungen.

Häufige Fragen

Kann ich die Miete sofort mindern?
Ja, sobald ein erheblicher Mangel vorliegt, können Sie die Miete mindern; dokumentieren Sie den Mangel und informieren Sie den Vermieter schriftlich.[1]
Brauche ich zwingend einen Anwalt?
Nicht immer; viele Fälle lassen sich durch Dokumentation und klare Schreiben klären. Bei komplexen Streitigkeiten oder Räumungsklagen empfiehlt sich aber Rechtsberatung.
Wo verhandle ich, wenn es zum Prozess kommt?
Mietrechtliche Streitigkeiten werden in erster Instanz beim zuständigen Amtsgericht verhandelt; bei Berufung beim Landgericht und ggf. BGH als höchstes Gericht.

Anleitung

  1. Beweise sammeln: Fotos, Datum, Zeugen (document).
  2. Schriftliche Mängelanzeige mit Frist versenden (notice, form).
  3. Frist abwarten und Fristen dokumentieren (deadline).
  4. Mietminderung berechnen und Minderungsbetrag getrennt sichern (rent, payment).
  5. Bei Bedarf das Amtsgericht informieren oder Klage einreichen (court, hearing).
  6. Bei drohender Kündigung rechtzeitig reagieren und Verteidigungsunterlagen bereithalten (safety).

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§535–580a
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) Mietrecht Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.