Mieterrechte bei Internetstörung in Deutschland
Was tun bei Internetstörungen?
Beginnen Sie systematisch: dokumentieren Sie Datum und Uhrzeit jeder Störung, notieren Sie Ausfallzeiten und halten Sie Messergebnisse von Speedtests fest. Solche Aufzeichnungen helfen, den Umfang des Mangels gegenüber dem Vermieter und vor Gericht zu belegen. Die Pflichten von Vermietern zur Erhaltung der Mietsache stehen im BGB und sind für die Durchsetzung von Ansprüchen zentral.[1]
- Datum und genaue Uhrzeit von Beginn und Ende der Störung dokumentieren
- Mehrere Screenshots und Speedtest-Ergebnisse speichern (Provider, Uhrzeit, Ergebnis)
- Protokoll über Gespräche mit dem Internetanbieter und dem Vermieter führen
- Reparaturaufträge, Termine und Rückmeldungen schriftlich festhalten
Wann ist Mietminderung möglich?
Eine Mietminderung kommt in Betracht, wenn die Nutzung der Wohnung erheblich eingeschränkt ist. Entscheidend ist die Frage, ob die Internetstörung die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt. Maßgebliche Regeln finden sich im BGB; bei gerichtlicher Auseinandersetzung gelten zivilprozessuale Regeln nach der ZPO.[1][2]
Praktische Schritte: Fristen und Benachrichtigung
Informieren Sie den Vermieter schriftlich und auffordernd: beschreiben Sie den Mangel, fügen Sie Beweismittel bei und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung. Bewahren Sie Versandnachweise und E‑Mails auf. Wenn keine Reaktion erfolgt, können Sie nach Fristablauf kündigungsrelevante Schritte oder Mietminderung prüfen.
- Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter senden und Frist zur Beseitigung setzen
- Belege wie Speedtests und Kommunikationsprotokolle beifügen
- Fristen einhalten: Nach Ablauf der Frist erneut mahnen oder rechtliche Schritte prüfen
Formulare und Behörden
Für gerichtliche Schritte verwenden Sie die standardisierten Zivilformulare; bei Räumungsklagen oder Klagen auf Schadensersatz ist die Klageschrift erforderlich. Amtsgerichte sind erste Instanz für die meisten Mietstreitigkeiten; in Berufungsfragen sind Landgerichte zuständig und letztinstanzlich der BGH.[2][3][5]
- Klageschrift (Zivilklage) – Formular für eine Klage beim Amtsgericht; Beispiel: Sie reichen eine Räumungsklage ein, wenn der Vermieter die Wohnung nicht nutzbar macht und Ersatz fordert
- Mahnbescheid / Vollstreckungstitel – Formular für Zahlungsansprüche; Beispiel: Geltendmachung von Schadensersatz bei wiederholten Ausfällen
- Vollmacht für Rechtsanwalt – Formular zur Vertretung bei Gericht; Beispiel: Bevollmächtigen Sie einen Anwalt für die Klageführung
FAQ
- Kann ich die Miete sofort mindern, wenn das Internet ausfällt?
- Eine sofortige Kürzung ist möglich, wenn der Mangel erheblich ist; empfehlenswert ist jedoch, zuerst den Vermieter zu informieren und Fristen zu setzen, um die rechtliche Lage zu dokumentieren.[1]
- Wie beweise ich wiederkehrende Störungen?
- Führen Sie ein detailliertes Protokoll mit Datum, Uhrzeit, Speedtests, Screenshots und Korrespondenz mit Anbieter und Vermieter.
- An welches Gericht wende ich mich bei Streit?
- Für Mietangelegenheiten ist in der Regel das Amtsgericht zuständig; bei höheren Streitwerten kann das Landgericht folgen. In Rechtsfragen entscheiden ggf. übergeordnete Instanzen bis zum BGH.[3][5]
Anleitung
- Dokumentieren Sie jeden Ausfall mit Datum, Uhrzeit und Speedtests sowie Screenshots
- Schicken Sie eine formelle Mängelanzeige an den Vermieter und setzen Sie eine Frist
- Fordern Sie technische Nachbesserung beim Anbieter und informieren Sie den Vermieter über Reaktionen
- Prüfen Sie eine Mietminderung mit konkreten Beweismitteln und dokumentieren Sie die Berechnung
- Wenn nötig, reichen Sie Klage beim Amtsgericht ein oder lassen sich gerichtlich vertreten
