Mieterrechte: Inventarliste & Fernumzug in Deutschland
Inventarliste bei Fernumzug richtig abstimmen
Vor der Übergabe sollten Sie prüfen, ob die Inventarliste vollständig ist und ob Abweichungen schriftlich festgehalten werden. Lesen Sie die relevanten Pflichten für Vermieter und Mieter im BGB §535 ff.[1] und notieren Sie konkrete Positionen.
- Termin mit Vermieter vereinbaren (appointment) und Zustand sowie Uhrzeit festhalten.
- Inventarliste gemeinsam durchgehen, Abweichungen notieren und dokumentieren (document).
- Bewegliche Gegenstände beim Umzug kennzeichnen und Fotos machen (move-out).
- Kaution und mögliche Abzüge prüfen (deposit) und Belege aufbewahren.
- Mängel protokollieren, Frist zur Beseitigung setzen und Fristen dokumentieren (repair).
Formulare, Fristen und rechtliche Grundlagen
Für viele Schritte benötigen Sie passende Schreiben oder Nachweise. Verfahrensregeln für Klagen und Zwangsvollstreckung stehen in der Zivilprozessordnung (ZPO)[2]. Ein oft genutztes Formular ist ein Kündigungsschreiben; es gibt Muster und Hinweise beim Bundesministerium der Justiz (BMJ). Ein einfaches Muster für ein Kündigungsschreiben könnte so aussehen: "Hiermit kündige ich den Mietvertrag zum [Datum]. Bitte bestätigen Sie den Erhalt schriftlich." Verwenden Sie Datum, Unterschrift und Nachweis der Zustellung als praktisches Beispiel.
Was tun bei Streit — Gericht und Beweisführung
Kommt es zum Streit, ist meist das Amtsgericht örtlich zuständig; bei Berufung das Landgericht und für grundsätzliche Rechtsfragen der Bundesgerichtshof als Instanz für Präzedenzfälle. Wenn nötig, sammeln Sie Beweise systematisch und bereiten Sie eine klare Darstellung des Sachverhalts vor.[3]
- Frist setzen: Vermieter schriftlich zur Nachbesserung auffordern und Frist nennen (deadline).
- Beweise sammeln: Fotos, Inventarliste, Zeugen und E-Mails sichern (document).
- Bei Klage: Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen und Unterlagen beifügen (court).
FAQ
- Wer unterschreibt die Inventarliste und was passiert bei Abweichungen?
- Idealerweise unterschreiben Mieter und Vermieter gemeinsam; Abweichungen sollten schriftlich vermerkt und mit Fotos belegt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
- Was kann ich tun, wenn der Vermieter bei der Übergabe nicht anwesend ist?
- Bestehen Sie auf einer schriftlichen Bestätigung oder fertigen Sie Fotos und eine detaillierte Inventarliste an; schicken Sie die Dokumente per Einschreiben und bewahren Sie Empfangsbestätigung auf.
Anleitung
- Termin mit Vermieter vereinbaren und Uhrzeit schriftlich bestätigen.
- Inventarliste Punkt für Punkt abarbeiten, Abweichungen notieren und Fotos machen.
- Besondere Gegenstände kennzeichnen und Beschädigungen dokumentieren.
- Kautionsstand prüfen, Abzüge begründen lassen und Quittungen sichern.
- Bei Nicht-Einigung schriftlich Frist setzen und gegebenenfalls Klage beim Amtsgericht erwägen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- BGB §535 ff. – Gesetze im Internet
- Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen
- Bundesministerium der Justiz (BMJ) – Formhinweise