Mieterrechte: Sozialwohnung Vergabprozess in Deutschland

Sozialwohnungen & Wohnberechtigungsschein (WBS) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Dieser Leitfaden hilft Mieterinnen und Mietern in Deutschland, den transparenten und barrierefreien Vergabeprozess für Sozialwohnungen zu verstehen. Er erklärt verständlich, wie der Wohnberechtigungsschein (WBS) funktioniert, welche Unterlagen nötig sind, welche Fristen gelten und welche Rechte Sie bei Verzögerungen oder Ablehnung haben. Sie lesen Praxisbeispiele, konkrete Handlungsschritte für Anträge und Hinweise, wie Sie Dokumente sicher sammeln und Fristen nachweisen. Die Informationen verweisen auf relevante Gesetze und Amtsstellen, etwa das Wohnraumförderungsgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch, damit Sie wissen, an wen Sie sich wenden können. Dieser Text ist für Nicht-Juristinnen und Nicht-Juristen geschrieben und zielt darauf ab, Mietern praktische Sicherheit im Umgang mit Behörden und Vermietern zu geben.

Wie funktioniert der Vergabeprozess?

Der Vergabeprozess für Sozialwohnungen beginnt in der Regel mit dem Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Behörden prüfen die Einkommensgrenzen und Wohnbedürftigkeit nach dem Wohnraumförderungsgesetz.[2] Wenn Sie einen WBS haben, können Sie sich bei kommunalen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften bewerben; häufig gibt es Wartelisten und Priorisierungen für besondere Gruppen (Familien, Menschen mit Behinderung, Senioren).

Bewahren Sie alle Zahlungsbelege und Antragsunterlagen geordnet auf.
  • WBS beantragen (Formular) — Formular ausfüllen, Identität und Einkommensnachweise beilegen.
  • Fristen beachten (deadline) — Anträge und Nachreichungen innerhalb der angegebenen Fristen einreichen.
  • Unterlagen sammeln (evidence) — Gehaltsnachweise, Mietbescheinigungen und Personalausweis in Kopie bereitstellen.
  • Platz auf Warteliste abwarten — Sie werden gemäß Priorität informiert.

Wichtige Rechtsgrundlagen für Mieter sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) für Vertragsfragen und die Zivilprozessordnung (ZPO) für gerichtliche Verfahren; beide Regelwerke geben Auskunft zu Pflichten, Ansprüchen und Fristen im Mietrecht.[1]

Dokumentation und Datumsangaben erhöhen Ihre Chancen bei Streitfällen.

Welche Unterlagen braucht man für den WBS?

Typisch sind Identitätsnachweis, aktuelle Einkommensnachweise, Bescheinigungen über Haushaltsangehörige und ggf. Nachweise über besondere Bedarfe (z. B. Schwerbehinderung). Reichen Sie vollständige Kopien ein und bewahren Sie digitale Scans.

  • Personalausweis oder Passkopie.
  • Letzte drei Gehaltsabrechnungen oder Leistungsbescheide.
  • Nachweis über Haushaltsmitglieder (Meldebescheinigung).

Als praktisches Beispiel: Frau S. reicht den WBS-Antrag bei ihrer Stadt ein, legt Kopien der Gehaltsabrechnungen und eine Meldebescheinigung bei und erhält binnen sechs Wochen eine schriftliche Entscheidung.

Was tun bei Ablehnung oder langen Wartezeiten?

Prüfen Sie den Ablehnungsbescheid auf Begründungen und Fristen für Widerspruch oder Nachreichung. Bei formellen Fehlern oder unvollständigen Unterlagen sollten Sie die fehlenden Nachweise sofort nachreichen. Bei Rechtsunsicherheit kann eine Klärung beim zuständigen Amtsgericht oder eine Rechtsberatung hilfreich sein; in Streitfällen regelt die ZPO das Verfahren.[1]

Reagieren Sie zeitnah auf Bescheide, sonst können Fristen zur Anfechtung verpasst werden.

FAQ

Wer kann einen WBS beantragen?
Personen und Haushalte, die die örtlichen Einkommensgrenzen erfüllen und Wohnbedarf haben; genaue Regeln variieren nach Bundesland.
Wie lange dauert die Bearbeitung typischerweise?
Die Bearbeitungszeit variiert, häufig wenige Wochen bis mehrere Monate; immer auf Fristen im Bescheid achten.
Was ist bei einer fehlerhaften Ablehnung möglich?
Sie können fehlende Unterlagen nachreichen und ggf. Widerspruch einlegen oder gerichtliche Schritte prüfen lassen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung nach dem zuständigen Formular und den Einkommensgrenzen.
  2. Sammlung der Unterlagen: Ausweis, Gehaltsabrechnungen, Meldebescheinigung.
  3. Antrag ausfüllen und fristgerecht abgeben (deadline).
  4. Bescheid abwarten und bei Bedarf Nachweise nachreichen.
  5. Bei Ablehnung Widerspruch prüfen oder Informationen zum zuständigen Amtsgericht einholen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – §§ 535–580a
  2. [2] Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
  3. [3] Berlin: Informationen zum Wohnberechtigungsschein (WBS)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.