Mieterrechte: Wohnflächenabweichung 2025 in Deutschland

Miete & Mietpreisbremse 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland bemerken, dass die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche von der tatsächlich gemessenen Fläche abweicht. Solche Wohnflächenabweichungen können Mieter nutzen, um zu prüfen, ob zu viel Miete verlangt wurde oder eine Mietminderung möglich ist. Dieser Artikel erklärt verständlich, wie Abweichungen berechnet werden, welche gesetzlichen Grundlagen nach dem BGB gelten und welche Schritte Sie praktisch gehen sollten. Sie erhalten eine Checkliste, Hinweise zu offiziellen Formularen und Fristen sowie Beispiele, wie Sie Fehler dokumentieren und Ansprüche geltend machen. Ziel ist, Ihnen als Mieter klare Handlungsschritte zu geben, damit Sie Ihre Rechte in Deutschland sicherer durchsetzen können.

Was ist eine Wohnflächenabweichung?

Eine Wohnflächenabweichung liegt vor, wenn die tatsächliche Nutzfläche einer Wohnung von der im Mietvertrag genannten Fläche abweicht. Kleine Messfehler sind normal, bei größeren Differenzen lohnt sich eine Prüfung, denn abweichende Flächen können auf falsche Vertragsangaben oder Aufmessfehler hinweisen. Rechtlich stützen sich Mieteransprüche auf die Grundsätze des Mietrechts im BGB.[1]

Wie wird die Wohnfläche berechnet?

Die Wohnfläche wird in Deutschland meist nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder vereinbarten Mietvertragsregeln ermittelt. Wichtige Punkte sind, ob Balkone, Dachschrägen oder Kellerräume angerechnet werden und welche Kürzungsfaktoren gelten.

  • Dokumentieren Sie Messungen mit Fotos und einer Skizze.
  • Berechnen Sie die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) und Mietvertragsangaben.
  • Prüfen Sie, ob durch die Abweichung zu viel Miete verlangt wurde.
  • Bereiten Sie ein formloses Schreiben an den Vermieter vor und setzen Sie eine Frist zur Stellungnahme.
Bewahren Sie alle Messdaten und Fotos geordnet auf.

Welche Rechte haben Mieter?

Nach dem BGB haben Mieter Anspruch auf eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache; weicht die tatsächliche Wohnfläche erheblich ab, können Ansprüche auf Mietminderung oder Rückforderung zu viel gezahlter Miete bestehen.[1] In vielen Fällen hilft zunächst eine schriftliche Aufforderung an den Vermieter; wenn das nicht wirkt, ist das Amtsgericht zuständig, da dort die meisten mietrechtlichen Streitigkeiten verhandelt werden.[3]

  • Prüfung auf Mietminderung bei erheblicher Flächenabweichung und ggf. Rückforderung zu viel gezahlter Miete.
  • Schriftliche Aufforderung an den Vermieter mit Fristsetzung und Belegkopien (Fotos, Skizze, Berechnung).
  • Klage beim zuständigen Amtsgericht, falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist.[3]
Reagieren Sie auf Vermieter‑Schreiben innerhalb gesetzter Fristen.

Praktische Checkliste

  • Vergleichen Sie die vertraglich angegebene Wohnfläche mit Ihrer Messung.
  • Sammeln Sie Fotos, Messergebnisse und Zeugenangaben als Belege.
  • Erstellen Sie ein Schreiben an den Vermieter und fordern Sie eine Stellungnahme mit Frist.
  • Setzen Sie eine klare Frist (z. B. 14 Tage) für die Antwort und die Korrektur.
  • Berechnen Sie mögliche Rückforderungen und dokumentieren Sie Zahlungsstände.
  • Bereiten Sie Unterlagen für das Amtsgericht vor, falls eine Klärung erforderlich wird.[3]
Detailreiche Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen bei Ansprüchen.

Anleitung

  1. Dokumentieren: Messen Sie alle Räume, erstellen Sie eine Skizze und fotografieren Sie relevante Bereiche.
  2. Formalisieren: Senden Sie ein formloses Schreiben an den Vermieter mit Ihrer Berechnung und Belegen.
  3. Frist: Nennen Sie eine klare Frist zur Stellungnahme und Korrektur der Angaben.
  4. Wenn nötig: Reichen Sie eine Klage beim zuständigen Amtsgericht ein und fügen Sie alle Belege bei.[3]
Bevor Sie klagen, prüfen Sie alle Belege sorgfältig.

Häufige Fragen

Wann kann ich die Miete mindern?
Wenn die Abweichung der Wohnfläche erheblich ist und die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt, kann eine Mietminderung möglich sein; prüfen Sie Höhe und Zeitraum sorgfältig und dokumentieren Sie alles.[1]
Gibt es offizielle Musterformulare oder Vorlagen?
Für allgemeine Verfahrensschritte und Formulare können offizielle Seiten des Bundesministeriums der Justiz Hinweise und Muster bieten; individuelle Schreiben an den Vermieter sind meist formlos möglich, sollten jedoch dokumentiert werden.[2]
Welches Gericht ist zuständig?
Für die meisten mietrechtlichen Streitigkeiten ist das örtliche Amtsgericht zuständig; bei Berufungen folgen Landgericht und ggf. letztinstanzlich der Bundesgerichtshof.[3]

Hilfe und Support / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet – BGB
  2. [2] Bundesministerium der Justiz – Formulare
  3. [3] Bundesgerichtshof – Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.