Mietkautionsbürgschaft: Rückgabe bei Auszug in Deutschland
Als Mieter in Deutschland stehen Sie beim Auszug oft vor der Frage, wie die Mietkautionsbürgschaft korrekt zurückgegeben wird. Diese Bürgschaft ersetzt häufig ein klassisches Kautionskonto, kommt aber mit eigenen Regeln: Wer muss die Bürgschaft kündigen, welche Fristen gelten und welche Beweise reduzieren das Risiko, dass der Vermieter unberechtigt einbehält? Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Übergabeprotokoll, Fotos und Schriftverkehr sinnvoll dokumentieren, welche Rechte sich aus dem BGB ergeben und wie Sie vorgehen, wenn der Vermieter die Rückgabe verzögert oder verweigert. Ziel ist, dass Sie als Mieter die Rückerstattung sicherer durchsetzen können und wissen, welche Gerichte oder Verfahren im Zweifel relevant sind.
Wie funktioniert eine Mietkautionsbürgschaft?
Bei einer Mietkautionsbürgschaft stellt eine Bank oder Versicherung dem Vermieter eine Bürgschaftserklärung statt Geld als Sicherheit zur Verfügung. Der Vermieter kann im Schadenfall Forderungen gegen die Bürgschaft geltend machen. Für Mieter ist wichtig: die Bürgschaft bleibt häufig bis zur endgültigen Abrechnung der Nebenkosten bestehen und kann daher auch nach dem Auszug noch beansprucht werden. Rechtlich gelten die Pflichten aus dem Mietvertrag und den Vorschriften des BGB.[1]
Vor dem Auszug: prüfen und dokumentieren
- Fristen im Mietvertrag und der Bürgschaft klären (Ablauf, Kündigungsfristen).
- Übergabeprotokoll mit Datum, Zählerständen und Mängeln anfertigen.
- Fotos von Wohnung, Schäden und Zählern machen und E-Mails sowie WhatsApp-Nachrichten sichern.
- Bei einer externen Bürgschaft Anbieterbedingungen prüfen, besonders Laufzeiten und Kündigungsformalitäten.
Bei Rückgabe: Ablauf und Fristen
Der Vermieter muss berechtigte Forderungen innerhalb einer angemessenen Frist geltend machen; unberechtigte Zurückbehaltungen sind nicht erlaubt. Klären Sie, ob eine Frist im Mietvertrag oder in der Bürgschaftsvereinbarung genannt ist und fordern Sie schriftlich die Freigabe der Bürgschaft oder die Rückerstattung des Kautionsbetrags. Bewahren Sie alle Belege und die Korrespondenz auf; sie sind wichtige Nachweise im Streitfall.
Wenn der Vermieter nicht zahlt
Kommt es zu einer Weigerung oder Verzögerung, dokumentieren Sie Ihre Zahlungsaufforderungen schriftlich und prüfen Sie das Mahnverfahren oder die Klage beim zuständigen Amtsgericht. Zuständigkeit und Verfahrensregeln ergeben sich aus der ZPO und den Vorschriften für zivilrechtliche Ansprüche.[2] Oft hilft zunächst ein Mahnschreiben mit Fristsetzung; fehlt die Reaktion, kann der formelle Mahnbescheid folgen.
FAQ
- Wer haftet für die Kaution bzw. die Bürgschaft?
- Der Bürge (z. B. Bank oder Versicherung) haftet gegenüber dem Vermieter gemäß Bürgschaftserklärung; der Mieter bleibt gegenüber dem Bürgen in der Regel verpflichteter Vertragspartner.
- Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
- Der Vermieter darf die Kaution so lange zurückbehalten, wie er berechtigte Forderungen prüft; nach üblichen Gepflogenheiten sollten offene Ansprüche innerhalb weniger Monate geklärt sein, bei Jahresabrechnungen kann sich die Dauer verlängern.
- Was kann ich tun, wenn die Bürgschaft nicht zurückgezahlt wird?
- Frist setzen, Mahnbescheid erwägen oder Klage beim Amtsgericht einreichen; für ein Mahnverfahren gibt es standardisierte Formulare und Hinweise bei den Justizbehörden.[3]
Anleitung
- Prüfen Sie die Bürgschaftsbedingungen und notieren Sie Kündigungsfristen und Laufzeiten.
- Erstellen Sie bei Wohnungsübergabe ein ausführliches Protokoll und lassen Sie es vom Vermieter unterschreiben.
- Sammeln Sie Fotos, Rechnungen und Nachrichten als Beweis für den Zustand bei Auszug.
- Fordern Sie schriftlich die Freigabe der Bürgschaft oder Rückzahlung, setzen Sie eine klare Frist.
- Bei ausbleibender Reaktion: Mahnverfahren einleiten oder Klage beim Amtsgericht prüfen.
