Mietrecht: Brandschutz im Keller in Deutschland
Was tun bei Brandschutzmängeln im Keller?
Wenn Sie als Mieter Brandschutzmängel entdecken, dokumentieren Sie zuerst den Zustand mit Datum und Uhrzeit. Nennen Sie konkrete Mängel wie blockierte Fluchtwege, defekte Brandschutztüren oder brennbare Einlagerungen und fordern Sie den Vermieter schriftlich zur Behebung auf. Auf Grundlage des BGB bestehen für Vermieter Pflichten zur Instandhaltung und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit[1]. Reagiert der Vermieter nicht, sollten Sie Fristen setzen und gegebenenfalls Behörden informieren.
Schnelles Vorgehen
- Mängel fotografieren und Datum notieren (photo)
- Vermieter schriftlich informieren und Frist setzen (notice)
- Fristsetzung dokumentieren und Frist einhalten (deadline)
- Bei akuter Gefahr Feuerwehr oder Notdienst kontaktieren (call)
Rechte und Pflichten: Kurz erklärt
Der Vermieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand bleibt. Sind Brandschutzmängel vorhanden, kann der Mieter neben der Aufforderung zur Beseitigung auch eine Mietminderung prüfen oder ggf. Schadensersatz verlangen. Bei ernsten Gefahren sollten Behörden oder das Ordnungsamt eingeschaltet werden; in gerichtlichen Auseinandersetzungen ist das Amtsgericht zuständig für Mietstreitigkeiten[2]. Bei grundsätzlichen Rechtsfragen können Entscheidungen des BGH relevant sein[3].
FAQ
- Wer muss Brandschutzmängel beseitigen?
- Grundsätzlich der Vermieter; als Mieter fordern Sie ihn schriftlich zur Beseitigung auf und setzen eine angemessene Frist.
- Darf ich die Miete kürzen, wenn der Keller brandgefährlich ist?
- Unter bestimmten Bedingungen ist eine Mietminderung möglich, wenn die Gebrauchstauglichkeit erheblich eingeschränkt ist. Prüfen Sie vorab das Ausmaß und dokumentieren Sie alles.
- Wen kontaktiere ich bei akuter Gefahr in einem Hochhaus?
- In akuten Fällen zuerst Feuerwehr/Notruf; im Anschluss informieren Sie Vermieter und gegebenenfalls das Ordnungsamt.
Anleitung
- Fotos machen und Zustand schriftlich festhalten (photo)
- Vermieter per Brief oder E‑Mail informieren und Mängel benennen (notice)
- Angemessene Frist setzen, z. B. 14 Tage, und Frist dokumentieren (deadline)
- Bei Gefahr sofort Feuerwehr rufen und danach Vermieter informieren (call)
- Wenn keine Reaktion: Beratung einholen und ggf. Klage beim Amtsgericht prüfen (court)
Hilfe und Unterstützung
- Gesetze im Internet (BGB und Verordnungen)
- Justizportal: Informationen zu Amtsgerichten
- Bundesgerichtshof (BGH)