Mietrecht: Umzug mit WBS in Deutschland 2025

Sozialwohnungen & Wohnberechtigungsschein (WBS) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland stehen vor der Aufgabe, beim Umzug ihren Wohnberechtigungsschein (WBS) korrekt nachzuweisen. Dieser Text erklärt verständlich, welche Unterlagen normalerweise verlangt werden, welche Fristen gelten und wie Sie formale Nachweise sicher archivieren. Ich beschreibe praxisorientiert, wann ein WBS erforderlich ist, welche Anträge und kommunalen Formulare oft nötig sind und wie mietrechtliche Vorschriften aus dem BGB und die Zuständigkeit der Amtsgerichte eine Rolle spielen. Ziel ist, dass Sie als Mieter wissen, welche Schritte beim Umzug mit einem WBS zu tun sind, wie Sie Belege sammeln und welche offiziellen Stellen für Fragen und Rechtsstreitigkeiten zuständig sind. Ich nenne auch relevante gesetzliche Paragraphen und verlinke offizielle Quellen, damit Sie nötige Formulare und Fristen direkt finden.

Was ist ein WBS?

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein amtliches Dokument, das in vielen Bundesländern den Zugang zu gefördertem Wohnraum regelt. Er bescheinigt, dass eine Person oder ein Haushalt bestimmte Einkommens- und Sozialkriterien erfüllt. Die rechtliche Grundlage ist das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) und zugehörige Landesregelungen.[1] Für Mieter bedeutet das: Ein gültiger WBS kann Voraussetzung für die Anmietung bestimmter Sozialwohnungen sein und muss bei der Wohnungsbewerbung oder beim Einzug vorgelegt werden.

Der WBS wird in der Regel von der Wohnungsbehörde der Stadt oder Gemeinde ausgestellt.

Welche Unterlagen reichen Vermieter häufig ein?

Vermieter verlangen meist den WBS selbst sowie Identitätsnachweise, Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Bescheide) und eine Mieterselbstauskunft. Halten Sie Kopien bereit und dokumentieren Sie jedes eingereichte Dokument mit Datum und Empfänger.

Bewahren Sie WBS und Mietbelege digital und in Papierform auf.

Praktische Nachweisstrategien beim Umzug

Wenn Sie umziehen, reicht oft eine beglaubigte Kopie oder das Original des WBS; klären Sie vorab per E‑Mail, welche Form Ihr neuer Vermieter akzeptiert. Wenn Fristen zur Vorlage bestehen, notieren Sie diese und senden Sie den Nachweis per Einschreiben oder elektronisch mit Lesebestätigung, sofern der Vermieter das akzeptiert.

  • WBS bereitstellen: Original oder amtlich beglaubigte Kopie beim Vermieter einreichen.
  • Identität nachweisen: Personalausweis oder Reisepass beifügen.
  • Einkommen dokumentieren: letzte Lohnabrechnungen oder Leistungsbescheide bereithalten.
  • Fristen beachten: Eingangsdatum und Antwortfristen schriftlich festhalten.
Frühzeitige Kommunikation mit dem Vermieter reduziert Missverständnisse beim Umzug.

Formulare und offizielle Schreiben (kurze Übersicht)

Wichtige offizielle Dokumente und Muster, die für Mieter relevant sind:

  • Antrag auf Wohnberechtigungsschein (WBS) – kommunales Formular bei der Stadt oder Gemeinde; nutzen Sie ihn, um Sozialwohnberechtigung zu beantragen.
  • Kündigungsschreiben (Mieterkündigung) – Mustertexte helfen bei fristgerechter Kündigung des Mietvertrags; prüfen Sie Fristen nach § 573c BGB.
  • Schriftliche Bestätigung des Vermieters über erhaltene Unterlagen – wichtig als Nachweis bei Streit.
Reichen Sie wichtige Formulare rechtzeitig ein, um Nachteile zu vermeiden.

Was tun bei Problemen oder Ablehnung?

Wenn ein Vermieter die Vorlage des WBS ablehnt oder Unterlagen zurückweist, fordern Sie eine schriftliche Begründung an und legen Einspruch oder eine beschreibende Stellungnahme bei der zuständigen Wohnungsbehörde vor. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen sind die §§ 535–580a BGB einschlägig und die Zuständigkeit liegt meist beim Amtsgericht.[2][3]

Wie Beweise sichern für Akten und Gericht

Sammeln Sie Kopien aller Übersendungen, Versandbelege (Einschreiben), Empfangsbestätigungen und E‑Mails. Machen Sie Fotos von Originaldokumenten mit Zeitstempel, wenn nötig. Notieren Sie Namen und Termine von Gesprächen mit Behörden oder Vermietern.

Dokumentation mit Datum erhöht die Beweiskraft im Streitfall.

FAQ

Muss ich den WBS beim Umzug immer vorlegen?
Wenn die Wohnung als geförderter Wohnraum ausgewiesen ist, ist der WBS in der Regel verpflichtend vorzulegen; klären Sie dies vor dem Vertragsabschluss.
Wer stellt den WBS aus und wie lange ist er gültig?
Der WBS wird von der Wohnungsbehörde der Stadt oder Gemeinde ausgestellt; die Gültigkeitsdauer variiert je nach Bundesland und Bescheid.
Welche Behörde ist zuständig bei Streitigkeiten über die Vorlage?
Bei Mietrechtsstreitigkeiten sind in erster Instanz die Amtsgerichte zuständig; in vielen Fällen hilft vorher eine Beratung bei der kommunalen Wohnungsbehörde.

Anleitung

  1. Prüfen Sie, ob die Wunschwohnung als gefördert gekennzeichnet ist.
  2. Beantragen Sie rechtzeitig den WBS bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, falls nicht vorhanden.
  3. Sammeln Sie Einkommensnachweise und Identitätsdokumente zur Ergänzung des WBS-Antrags.
  4. Senden Sie den WBS und erforderliche Unterlagen nachweisbar an den Vermieter und behalten Sie Kopien.
  5. Bei Ablehnung: Fordern Sie eine schriftliche Begründung und wenden Sie sich an die Wohnungsbehörde oder rechtliche Beratung.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) — gesetze-im-internet.de
  2. [2] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§535–580a — gesetze-im-internet.de
  3. [3] Zivilprozessordnung (ZPO) — gesetze-im-internet.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.