Nachmieter vorschlagen: Mieterrechte in Deutschland
Was bedeutet "Nachmieter vorschlagen"?
Ein Nachmieterangebot heißt: Sie schlagen dem Vermieter eine Person vor, die Ihren Mietvertrag übernehmen könnte. Rechtlich verpflichtet sind Sie dazu nicht grundsätzlich, außer es steht im Mietvertrag oder Landessatzung. Die Initiative kann jedoch eine einvernehmliche Lösung ermöglichen, wenn Sie vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen wollen. Achten Sie auf Fristen, Vollständigkeit der Unterlagen und transparente Kommunikation.
Wann ist ein Vorschlag sinnvoll?
Ein Vorschlag hilft besonders, wenn Sie vorzeitig ausziehen, der Wohnungsmarkt stabil ist oder der Vermieter offen für einen Nachmieter ist. Ein gut vorbereitetes Angebot erhöht die Chance, dass der Vermieter zustimmt oder einer Vertragsübernahme entgegenkommt. Nutzen Sie Belege wie Mietzahlungsnachweise und eine kurze Selbstauskunft des Nachmieters.
Wie schreibe ich das Angebot: Musterformulierung
Das Angebot sollte kurz, vollständig und nachvollziehbar sein. Nennen Sie den vollständigen Namen, Kontaktdaten, einen Einzugstermin, Bonitätsnachweise und eine kurze Selbstauskunft des vorgeschlagenen Nachmieters. Fügen Sie Belege als Anhang bei und bieten Sie Besichtigungstermine an.
- Name und Kontaktdaten des vorgeschlagenen Nachmieters (contact)
- Bonitätsnachweis und Mietzahlungsbelege (rent payment)
- Konkreter Einzugstermin oder Fristangabe (calendar)
- Kurze Beschreibung zum Zustand der Wohnung und eventuellen Reparaturen (repair)
- Unterschrift und Datum des Vorschlags (time)
Beispielklausel: "Hiermit schlage ich Frau/ Herrn X (Name, Telefonnummer, E-Mail) als potenziellen Nachmieter vor. Einzugsdatum möglich ab 01.07.2025. Bonitätsnachweis liegt bei. Bitte bestätigen Sie Empfang schriftlich."
Rechtliche Grundlagen und Gerichte
Die gesetzlichen Hauptregelungen zum Mietverhältnis finden sich im BGB, insbesondere §§ 535–580a; bei gerichtlichen Auseinandersetzungen regelt die ZPO das Verfahren. Im Streitfall sind zunächst die Amtsgerichte zuständig, Berufungen führen bis zu Landgericht oder Bundesgerichtshof.[1][2][3]
Praktische Hinweise zur Dokumentation
Dokumentieren Sie: Datum der Abgabe, Versandart (z. B. Einschreiben), empfangene Bestätigungen und alle eingereichten Nachweise. Halten Sie Besichtigungstermine mit Datum und Teilnehmern fest. Saubere Aktenführung hilft vor Gericht.
FAQ
- Bin ich verpflichtet, einen Nachmieter zu stellen?
- Nur wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag steht oder eine gesetzliche Sonderregelung greift. Ansonsten ist das Vorschlagen eines Nachmieters eine Kulanzlösung und keine Ersatzhandlung für die Kündigungsfrist.
- Welche Unterlagen sollte der Nachmieter beifügen?
- In der Regel: Identitätsnachweis, Einkommensnachweise oder Bonitätsauskunft, Mietzahlungsnachweise und eine kurze Selbstauskunft des Bewerbers.
- Was passiert, wenn der Vermieter nicht zustimmt?
- Ohne vertragliche Pflicht besteht kein Zwang zur Zustimmung. Bei Streit über formelle Pflichten kann das Amtsgericht zuständig sein; prüfen Sie schriftliche Nachweise und Fristen.
Anleitung
- Prüfen Sie zunächst Ihren Mietvertrag auf Kündigungsfristen und Sondervereinbarungen (Frist).
- Erstellen Sie das Nachmieterangebot schriftlich inklusive Kontaktdaten und Bonitätsnachweisen (contact).
- Senden Sie das Angebot per Einschreiben oder persönlich und dokumentieren Sie den Empfang (notice).
- Führen Sie Besichtigungstermine durch und notieren Sie alle Absprachen (calendar).
- Wenn eine Einigung scheitert: Bewahren Sie alle Unterlagen und prüfen Sie rechtliche Schritte vor dem zuständigen Amtsgericht (court).
Hilfe und Support / Ressourcen
- Gesetze im Internet – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Gesetze im Internet – Zivilprozessordnung (ZPO)
- Bundesgerichtshof – Entscheidungen
