Nachmieter vorschlagen: Mietrecht für Mieter in Deutschland

Kündigung durch Mieter 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland möchten vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag aussteigen und prüfen deshalb, ob sie einen Nachmieter vorschlagen können. Dieser Rat hilft Ihnen, Ihre Rechte als Mieter praktisch zu verstehen: welche Fristen gelten, welche Unterlagen der Vermieter erwarten darf und wie Sie einen Nachmieter rechtssicher vorstellen. Die folgenden Hinweise beschreiben typische Schritte, nennen relevante gesetzliche Grundlagen und zeigen ein einfaches Muster für ein Nachmieter-Vorschlagschreiben, damit Sie vorbereitet sind und unnötige Verzögerungen vermeiden.

Was bedeutet "Nachmieter vorschlagen"?

Ein Nachmieter-Vorschlag ist ein Angebot des aktuellen Mieters, eine Person vorzuschlagen, die den bestehenden Mietvertrag übernehmen kann. Der Vorschlag erleichtert dem Vermieter die Wiedervermietung, stellt aber keine automatische Zustimmung zur Kündigungsauflösung dar. Entscheidungen richten sich nach den Regeln des Mietrechts im BGB.[1]

Ein Nachmieter ersetzt nicht automatisch die vertragliche Kündigungspflicht.

Wann macht ein Nachmieter-Vorschlag Sinn?

  • Wenn Sie vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen müssen und Fristen einhalten wollen.
  • Wenn ein qualifizierter Nachmieter bereits gefunden wurde, der Miete und Bonität mitbringt.
  • Wenn Ihr Mietvertrag keine strikten Nachmieter-Regelungen enthält und der Vermieter offen für Vorschläge ist.
  • Wenn die Wohnung schnell wieder vermietbar ist und keine aufwendigen Reparaturen nötig sind.
Gute Vorbereitung und vollständige Unterlagen erhöhen die Chancen, dass der Vermieter den Vorschlag prüft.

Rechte, Pflichten und Form

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein; es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Muster, doch § 568 BGB regelt die Form der Kündigung und ist für Mieter relevant.[1] Der Nachmieter-Vorschlag selbst ist in der Regel ein formloses, ebenfalls unterschriebenes Schreiben mit Name, Kontaktdaten, Angaben zur Bonität und einem kurzen Bestätigungsvermerk des Nachmieters.

Muster: Kurzes Nachmieter-Vorschlagschreiben

Hier ein einfaches Beispiel, das Sie anpassen können:

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name Vermieter],
hiermit schlage ich als Nachmieter für die Wohnung [Adresse] Frau/Herrn [Name Nachmieter] vor. Frau/Herr [Name] ist bereit, den Mietvertrag zu übernehmen und hat folgende Kontaktdaten: [Telefon, E-Mail]. Anbei Bonitätsunterlagen und eine kurze Selbstauskunft.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name, Unterschrift]

Praktische Schritte vor dem Vorschlag

  • Prüfen Sie die Bonität und sammeln Sie Nachweise wie Gehaltsnachweise und Schufa-Auskunft.
  • Bereiten Sie das schriftliche Kündigungsschreiben und den Nachmieter-Vorschlag vor.
  • Kontaktieren Sie den Vermieter frühzeitig und schlagen Sie einen Besichtigungstermin vor.
  • Dokumentieren Sie alle Absprachen schriftlich per E‑Mail oder Brief.
Bewahren Sie Kopien aller übergebenen Unterlagen sicher auf.

Gerichtliches Vorgehen und Zuständigkeit

Kommt es zum Streit (z. B. über die Annahme des Nachmieters oder über Schadensersatz), sind zivilrechtliche Schritte vor dem zuständigen Amtsgericht möglich; das Verfahren richtet sich nach der ZPO.[2] Höhere Instanzen sind Landgericht und Bundesgerichtshof, wenn es um Rechtsfragen oder Präzedenzfälle geht.[3]

Häufige Fragen

Kann der Vermieter jeden Nachmieter ablehnen?
Der Vermieter kann berechtigte Ablehnungsgründe nennen, etwa mangelnde Bonität oder ungeeignete Haushaltsstruktur; reine Ablehnung ohne Grund ist schwieriger durchzusetzen.
Ist der Nachmieter automatisch Nachfolger im Vertrag?
Nein. Ein Vorschlag ist nur ein Angebot; der Vermieter muss zustimmen oder einen neuen Mietvertrag mit dem Nachmieter abschließen.
Welche Fristen sind wichtig?
Achten Sie auf Ihre vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist; auch Termine für Besichtigungen und die Übergabe sind einzuhalten.

Anleitung

  1. Schreiben Sie Ihre Kündigung schriftlich und unterschrieben.
  2. Bereiten Sie Bonitätsunterlagen des vorgeschlagenen Nachmieters vor.
  3. Informieren Sie den Vermieter schriftlich und bieten Sie Besichtigungstermine an.
  4. Führen Sie eine Wohnungsübergabe mit Protokoll durch, wenn ein Nachmieter einzieht.
  5. Wenn Streit entsteht, prüfen Sie rechtliche Schritte vor dem Amtsgericht.

Wichtigste Punkte

  • Bereiten Sie vollständige Unterlagen für den Nachmieter vor.
  • Dokumentieren Sie alle Absprachen schriftlich.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a – Gesetze im Internet
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – Gesetze im Internet
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) – Offizielle Website
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.