Nachmietervorschlag für Mieter in Deutschland

Kündigung durch Mieter 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als pendelnder Mieter in Deutschland kann die Kündigung der Wohnung besonders stressig sein. Ein sauber formulierter Nachmietervorschlag hilft, die Kündigungsfrist einzuhalten, finanzielle Verluste zu minimieren und Streit mit dem Vermieter zu vermeiden. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, welche Formulierungen sinnvoll sind, welche Fristen im Mietrecht relevant sind und welche offiziellen Formulare oder Nachweise Sie bereithalten sollten. Ich zeige, wie Sie Dokumente ordentlich sammeln, welche Behörde oder Gericht zuständig sein kann und wie Sie sicher kommunizieren, ohne Rechte zu gefährden. Konkrete Formulierungs‑Beispiele und Hinweise zum Nachweis der Zahlungsfähigkeit sind enthalten; zudem finden Sie Hinweise, was bei Modernisierungsankündigungen oder Staffelmieten zu beachten ist.

Was ist ein Nachmietervorschlag?

Ein Nachmietervorschlag ist ein Angebot des kündigenden Mieters, einen geeigneten Nachmieter vorzuschlagen, damit der Vermieter früher oder ohne Vertragsstrafe zustimmt. Der Vorschlag umfasst in der Regel Kontaktangaben, Informationen zur Zahlungsfähigkeit und manchmal eine kurze Selbstauskunft des potenziellen Nachmieters. Ein gut dokumentierter Vorschlag erhöht die Chancen, dass der Vermieter zustimmt und lange Leerstände vermieden werden.

Ein klarer Nachmietervorschlag kann häufig finanzielle Verpflichtungen reduzieren.

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten Regeln zum Mietverhältnis stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).[1] Verfahren vor Gericht, etwa bei Räumungsklagen, folgen der Zivilprozessordnung (ZPO).[2] Zuständigkeiten von Amtsgerichten für mietrechtliche Streitigkeiten sind zu beachten.[3] Für Präzedenzfälle und Auslegungen lohnt sich ein Blick in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH).[4]

Wie Sie einen Nachmietervorschlag einreichen

Gehen Sie systematisch vor: bereiten Sie Unterlagen, Formulierungen und eine klare Zustellung vor. Senden Sie den Vorschlag schriftlich und behalten Sie Nachweise.

  • Formulierungsvorschläge: Kurz und sachlich schreiben; Namen, Einzugsdatum und Kontakt angeben.
  • Wichtige Unterlagen: Selbstauskunft, Gehaltsnachweise oder Mietzahlungsbestätigungen bereithalten.
  • Fristen beachten: Kündigungsfrist und Reaktionszeit des Vermieters einplanen.
  • Zahlungsfähigkeit nachweisen: Kontoauszüge oder Arbeitgeberbestätigung vorlegen.
  • Zustellung: Brief per Einschreiben oder nachweisbare E‑Mail mit Empfangsbestätigung senden.
  • Kommunikation: Alle Gespräche schriftlich bestätigen und Termine dokumentieren.
Bewahren Sie Kopien aller Unterlagen und Versandnachweise sicher auf.

FAQ

Kann der Vermieter einen Nachmieter ablehnen?
Ja, der Vermieter kann einen vorgeschlagenen Nachmieter ablehnen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, zum Beispiel fehlende Zahlungsfähigkeit oder unzureichende Referenzen.
Welche Frist muss ich einhalten, wenn ich kündige?
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt in der Regel drei Monate, es sei denn, der Mietvertrag regelt etwas anderes.
Brauche ich einen speziellen Vordruck für den Nachmietervorschlag?
Es gibt keinen bundeseinheitlichen Vordruck; nutzen Sie ein klares Schreiben mit allen relevanten Angaben und Nachweisen.

Anleitung

  1. Prüfen Sie zuerst Ihre Kündigungsfrist und den gewünschten Übergabetermin.
  2. Sammeln Sie Unterlagen: Selbstauskunft, Gehaltsnachweise, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  3. Formulieren Sie den Nachmietervorschlag schriftlich und fügen Sie die Nachweise an.
  4. Senden Sie das Schreiben per Einschreiben oder per E‑Mail mit Lesebestätigung und bestätigen Sie den Empfang.
  5. Wenn der Vermieter ungerechtfertigt ablehnt, prüfen Sie rechtliche Schritte beim Amtsgericht oder holen Sie Rechtsberatung ein.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 535–580a — gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — gesetze-im-internet.de
  3. [3] Informationen zu Amtsgerichten und Zuständigkeiten — justiz.de
  4. [4] Bundesgerichtshof (BGH) — bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.