Nachmietervorschlag richtig formulieren – Mieter in Deutschland
Was ist ein Nachmietervorschlag?
Ein Nachmietervorschlag ist ein schriftliches Angebot des Mieters an den Vermieter, eine bestimmte Person als Nachmieter zu akzeptieren. Der Vorschlag hilft, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden oder eine Nachbesetzung zu erreichen. Bei Streitigkeiten über die Annahme kann Mietrecht relevant sein, insbesondere Regelungen aus dem BGB.[1]
Was sollte im Vorschlag stehen?
Ein klar strukturierter Vorschlag enthält folgende Punkte:
- Name, Geburtsdatum und Kontaktdaten des vorgeschlagenen Nachmieters.
- Geplanter Einzugs- und Auszugszeitraum sowie gewünschter Übergabetermin.
- Angaben zur Bonität (Einkommensnachweis, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder Schufa-Auskunft) als Anlage.
- Angabe, ob Nebenkosten und Kaution unverändert bleiben sollen.
- Kurzer Satz zur Einhaltung der Hausordnung und Bereitschaft zur Wohnungsübergabe.
Fristen und Formulare
Prüfen Sie zuerst Ihren Mietvertrag auf Kündigungsfristen und Sonderregelungen. Verwenden Sie offizielle Muster, zum Beispiel vom Bundesministerium der Justiz für Kündigungsschreiben oder andere Formulare, wenn Sie Fristen nachweisen müssen.[3] Bei Unklarheit kann das zuständige Amtsgericht Auskunft zum Verfahren geben.[2]
Anleitung
Kurze Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einreichen eines Nachmietervorschlags:
- Kontaktieren Sie mögliche Nachmieter und holen Sie schriftliche Zustimmung und Unterlagen ein.
- Erstellen Sie ein präzises Schreiben mit Namen, Mietdauer, Nachweisen zur Bonität und einem Vorschlagstermin.
- Senden Sie den Vorschlag per Einschreiben oder E‑Mail mit Lesebestätigung an den Vermieter und dokumentieren Sie den Versand.
- Bewahren Sie alle Antworten, Nachweise und Termine auf; notieren Sie Telefonate und Gespräche.
- Wenn der Vermieter ablehnt, prüfen Sie schriftlich die Gründe und ziehen Sie gegebenenfalls Rechtsberatung hinzu.
Häufige Fragen
- Kann der Vermieter jeden Nachmieter ablehnen?
- Nein. Der Vermieter darf nicht willkürlich ablehnen; er muss sachliche Gründe nennen. Details regelt das BGB.[1]
- Welche Nachweise sollte ein Nachmieter vorlegen?
- Üblich sind Einkommensnachweise, Mietschuldenfreiheit und eine Kopie des Ausweises; legen Sie diese als Anlagen bei.
- Muss ich als Student einen Anwalt beauftragen?
- Nein, viele Nachmietervorschläge lassen sich ohne Anwalt korrekt formulieren, wenn Formulare und Fristen beachtet werden.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Gesetze im Internet – BGB (Mietrecht)
- Bundesministerium der Justiz – Muster und Hinweise
- Bundesgerichtshof – Entscheidungen im Mietrecht