Nachmietervorschlag richtig formulieren – Mieter in Deutschland

Kündigung durch Mieter 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Viele Studierende in Deutschland stehen vor der Aufgabe, einen Nachmietervorschlag zu schreiben, wenn sie vor Ablauf des Mietvertrags ausziehen. Für Mieter ist es wichtig, formal korrekt zu handeln: klare Angaben zur Person, Mietdauer, Bonität und Kontaktdaten sowie ein realistisches Übergabeterminangebot. Dieser Text erklärt Schritt für Schritt, welche Angaben im Vorschlag nicht fehlen dürfen, welche Fristen aus dem Mietrecht des BGB zu beachten sind und wie man offizielle Formulare verwendet, ohne Anwalt. Wir zeigen praktische Formulierungen, Beispiele für Mustertexte und Hinweise zur Kommunikation mit dem Vermieter, damit Sie als Mieter Ihre Chancen erhöhen, eine reibungslose Nachmietervereinbarung zu erreichen. Lesen Sie weiter.

Was ist ein Nachmietervorschlag?

Ein Nachmietervorschlag ist ein schriftliches Angebot des Mieters an den Vermieter, eine bestimmte Person als Nachmieter zu akzeptieren. Der Vorschlag hilft, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden oder eine Nachbesetzung zu erreichen. Bei Streitigkeiten über die Annahme kann Mietrecht relevant sein, insbesondere Regelungen aus dem BGB.[1]

Ein gut dokumentierter Vorschlag erhöht die Chancen auf Zustimmung des Vermieters.

Was sollte im Vorschlag stehen?

Ein klar strukturierter Vorschlag enthält folgende Punkte:

  • Name, Geburtsdatum und Kontaktdaten des vorgeschlagenen Nachmieters.
  • Geplanter Einzugs- und Auszugszeitraum sowie gewünschter Übergabetermin.
  • Angaben zur Bonität (Einkommensnachweis, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder Schufa-Auskunft) als Anlage.
  • Angabe, ob Nebenkosten und Kaution unverändert bleiben sollen.
  • Kurzer Satz zur Einhaltung der Hausordnung und Bereitschaft zur Wohnungsübergabe.
Fügen Sie stets aktuelle Kontakt- und Identifikationsdaten des Nachmieters bei.

Fristen und Formulare

Prüfen Sie zuerst Ihren Mietvertrag auf Kündigungsfristen und Sonderregelungen. Verwenden Sie offizielle Muster, zum Beispiel vom Bundesministerium der Justiz für Kündigungsschreiben oder andere Formulare, wenn Sie Fristen nachweisen müssen.[3] Bei Unklarheit kann das zuständige Amtsgericht Auskunft zum Verfahren geben.[2]

Reagieren Sie innerhalb gesetzlicher Fristen, sonst kann der Anspruch auf Zustimmung erschwert werden.

Anleitung

Kurze Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einreichen eines Nachmietervorschlags:

  1. Kontaktieren Sie mögliche Nachmieter und holen Sie schriftliche Zustimmung und Unterlagen ein.
  2. Erstellen Sie ein präzises Schreiben mit Namen, Mietdauer, Nachweisen zur Bonität und einem Vorschlagstermin.
  3. Senden Sie den Vorschlag per Einschreiben oder E‑Mail mit Lesebestätigung an den Vermieter und dokumentieren Sie den Versand.
  4. Bewahren Sie alle Antworten, Nachweise und Termine auf; notieren Sie Telefonate und Gespräche.
  5. Wenn der Vermieter ablehnt, prüfen Sie schriftlich die Gründe und ziehen Sie gegebenenfalls Rechtsberatung hinzu.

Häufige Fragen

Kann der Vermieter jeden Nachmieter ablehnen?
Nein. Der Vermieter darf nicht willkürlich ablehnen; er muss sachliche Gründe nennen. Details regelt das BGB.[1]
Welche Nachweise sollte ein Nachmieter vorlegen?
Üblich sind Einkommensnachweise, Mietschuldenfreiheit und eine Kopie des Ausweises; legen Sie diese als Anlagen bei.
Muss ich als Student einen Anwalt beauftragen?
Nein, viele Nachmietervorschläge lassen sich ohne Anwalt korrekt formulieren, wenn Formulare und Fristen beachtet werden.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a
  2. [2] Amtsgericht – lokale Zuständigkeit für Mietrecht
  3. [3] Bundesministerium der Justiz – Musterkündigung und Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.