Räumungsschutz für Mieter in Deutschland

Besondere Kündigungsschutzregelungen 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Viele Mieter in Deutschland stehen vor der Angst vor Räumung und wissen nicht, welche Rechte ihnen zustehen. Dieser Leitfaden erklärt verständlich den Räumungsschutz nach §765a ZPO, welche Belege Sie sammeln sollten und wie Sie einen Antrag stellen können. Sie erhalten praktische Hinweise zu Fristen, zum Verhalten vor Gericht und zu wichtigen Formularen, damit Sie Ihre Position gegenüber dem Vermieter oder dem Amtsgericht besser vertreten können. Keine juristischen Fachbegriffe ohne Erklärung: wir erklären Begriffe wie Räumungsklage, Vollstreckung und Prozesskostenhilfe klar und geben Beispiele, wie Sie Zahlungsangebote oder Heilungsversuche dokumentieren. Ziel ist, dass Sie als Mieter in Deutschland informiert entscheiden und rechtzeitig handeln können.

Was bedeutet Räumungsschutz und §765a ZPO?

Der Räumungsschutz nach §765a ZPO kann bewirken, dass eine Zwangsvollstreckung oder Räumung nicht sofort durchgeführt wird, wenn der Schuldner (Mieter) bestimmte Voraussetzungen nachweist[1]. Praktisch heißt das: mit den richtigen Belegen können Sie oft Zeit gewinnen, einen Zahlungsplan vorlegen oder Prozesskostenhilfe beantragen. Wichtige Begriffe sind: Räumungsklage, Vollstreckungsankündigung und Heilungsversuch (z. B. Nachzahlung oder verbindliches Angebot).

Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei Gericht.

Sofortmaßnahmen für Mieter

  • Fristen prüfen und Termine notieren, damit keine Frist versäumt wird.
  • Belege sammeln: Fotos, Chats, Zahlungsbelege und Schriftverkehr sichern.
  • Zahlungsangebote dokumentieren und Zahlungen nachweisen, wenn möglich per Überweisung.
  • Kontakt mit dem Amtsgericht oder der Gegenseite aufnehmen, um Fristen und Forderungen zu klären.
  • Mängel und Reparaturbedarfe melden, wenn diese mit Mietminderung oder Gegenforderung zusammenhängen.
Bewahren Sie Papier und digitale Kopien aller relevanten Unterlagen auf.

Wichtige Formulare und Anträge für Mieter sind unter anderem der Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) und gegebenenfalls Anträge zur Aussetzung der Zwangsvollstreckung. Diese Formulare erhalten Sie beim zuständigen Amtsgericht; Informationen zu Voraussetzungen und rechtlichen Grundlagen finden Sie in den einschlägigen Gesetzen[2] und in Gerichtsentscheidungen[3]. Ein typisches Beispiel: Wenn Sie die wirtschaftliche Notlage glaubhaft machen, kann ein PKH-Antrag die Kostenübernahme für Ihre Verteidigung sichern.

Was Sie beim Schriftverkehr beachten sollten

Schreiben Sie klar und sachlich. Benennen Sie die Forderung, geben Sie an, welche Beträge Ihnen berechnet werden und legen Sie Belege bei. Wenn Sie ein Zahlungsangebot machen, formulieren Sie eine konkrete Ratenhöhe und Fristen. Schicken Sie wichtige Schreiben per Einschreiben oder per nachweisbarer E-Mail und dokumentieren Sie den Versand.

Antworten Sie auf gerichtliche Schreiben innerhalb der gesetzten Fristen.

FAQ

Wie schnell muss ich auf eine Räumungsklage reagieren?
Sie sollten sofort die Fristen in der Klage prüfen und innerhalb der genannten Fristen reagieren, sonst können Sie wichtige Verteidigungschancen verlieren.
Welche Belege sind entscheidend für den Räumungsschutz?
Wichtig sind Zahlungsbelege, Schriftverkehr mit dem Vermieter, Fotos von Mängeln, quittierte Zahlungsangebote und offizielle Bescheide.
Wo beantrage ich Prozesskostenhilfe (PKH)?
PKH beantragen Sie schriftlich beim zuständigen Gericht (in der Regel das Amtsgericht). Legen Sie Einkommensnachweise und eine Kurzbegründung bei.

Anleitung

  1. Fristen prüfen: Lesen Sie Klageschrift und Vollstreckungsankündigung sorgfältig.
  2. Belege sammeln: Erstellen Sie eine Mappe mit Zahlungen und Schriftwechsel.
  3. PKH-Antrag vorbereiten: Fügen Sie Einkommensnachweise und Kostenschätzung bei.
  4. Einreichung: Reichen Sie Ihre Unterlagen beim zuständigen Amtsgericht ein und bestätigen Sie die Eingänge.
  5. Gerichtstermin: Seien Sie vorbereitet, bringen Sie Originalbelege mit und erläutern Sie Ihr Zahlungsangebot.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] §765a Zivilprozessordnung (ZPO) - Gesetze im Internet
  2. [2] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§535–580a - Gesetze im Internet
  3. [3] Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.