Schlüsselrückgabe am Wochenende: Mieterrechte in Deutschland
Was Mieter wissen müssen
Grundsätzlich bleiben die vertraglichen Pflichten aus dem Mietvertrag und die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) maßgeblich für Rückgabe und Haftung. Wichtige Regelungen zu Pflichten von Vermieter und Mieter finden sich in den §§ 535–580a BGB[1], etwa zur Überlassung der Mietsache und zur Haftung für Schäden. Für praktische Übergaben gelten oft vertragliche Fristen oder individuelle Vereinbarungen; ohne Vereinbarung sollte die Rückgabe so erfolgen, dass der Vermieter die Schlüssel tatsächlich entgegennimmt.
Praktische Schritte zur Übergabe
- Termin mit Vermieter oder Vertreter vereinbaren (appointment) und eine genaue Uhrzeit nennen.
- Übergabeprotokoll anfertigen und alles dokumentieren (document): Zustand, Zählerstände und Anzahl übergebener Schlüssel.
- Ein Musterprotokoll oder Formular verwenden (form) und von beiden Parteien unterschreiben lassen.
- Schlüsselübergabe bestätigen lassen und eine Quittung oder Empfangsbestätigung erhalten (return keys).
Wenn keine persönliche Übergabe möglich ist
Ist eine persönliche Übergabe am Wochenende technisch oder organisatorisch nicht möglich, sind Alternativen denkbar: Übergabe an eine bevollmächtigte Person, Hinterlegung gegen Quittung oder Versand per Einschreiben. Bei formellen Streitigkeiten über die Rückgabe können zivilprozessuale Schritte notwendig werden; entsprechende Regeln finden sich in der Zivilprozessordnung (ZPO)[2].
FAQ
- Wer trägt die Kosten, wenn etwas mit den Schlüsseln geschieht?
- Wenn Schlüssel durch den Mieter bis zur Übergabe verschuldet verloren wurden, kann der Mieter für Austauschkosten haften; ist der Verlust nach Übergabe entstanden, trägt normalerweise der neue Besitzer die Kosten.
- Kann der Vermieter eine Übergabe nur zu Werktagen verlangen?
- Sofern im Mietvertrag nichts anderes steht, sind ungewöhnliche Anforderungen an Übergabezeiten unverhältnismäßig; praktische Absprachen sind jedoch üblich.
- Was tun, wenn der Vermieter am vereinbarten Termin nicht erscheint?
- Dokumentieren Sie das Nichterscheinen, senden Sie gegebenenfalls eine Fristsetzung per Einschreiben und übergeben Sie den Schlüssel nicht ohne Empfangsbestätigung.
Anleitung
- Kontakt aufnehmen und verbindlichen Übergabetermin vereinbaren (appointment).
- Ein Übergabeprotokoll vorbereiten oder ein Musterformular (form) bereitlegen.
- Am Termin Schlüssel persönlich oder durch Vollmacht übergeben und Empfang schriftlich bestätigen lassen (return keys).
- Fotos und Unterschriften im Protokoll ergänzen und Kopien aufbewahren (document).
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Gesetze im Internet
- Bundesgerichtshof (BGH) – Urteile und Informationen
- Bundesministerium der Justiz (BMJ) – Informationen und Hinweise