Sozialklausel §574 BGB für Mieter in Deutschland

Besondere Kündigungsschutzregelungen 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Wenn Ihnen als Mieter in Deutschland wegen Eigenbedarfs oder anderer Gründe gekündigt wird, kann die Sozialklausel (§574 BGB) Schutz bieten. Mit einem ärztlichen Attest lassen sich besondere Härtegründe nachweisen, wenn die Beendigung der Wohnung für Sie oder nahe Angehörige unzumutbar wäre. Dieser Text erklärt Schritt für Schritt, wann ein Attest sinnvoll ist, welche Dokumente Gerichte und Vermieter erwarten und wie Sie rechtzeitig Widerspruch oder Klage vorbereiten. Ich beschreibe auch praktische Handlungsschritte, mögliche Beweismittel und Hinweise zu Amtsgericht und Prozesskostenhilfe, damit Sie Ihre Mieterrechte im deutschen Mietrecht selbstbewusst durchsetzen können. Bewahren Sie Atteste, Schriftverkehr und Fotos gut auf und holen Sie frühzeitig juristischen Rat oder Beratungshilfe, wenn Fristen laufen.

Was regelt §574 BGB?

§574 BGB erlaubt dem Mieter, der Kündigung wegen besonderer Härte zu widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu verlangen, wenn die Beendigung der Wohnung unzumutbar wäre. Der gesetzliche Wortlaut und die Auslegung finden Sie in den Kommentaren und im Gesetzestext.[1]

Wann kann ein Attest helfen?

Ein ärztliches Attest kann die nötigen Härtegründe belegen. Entscheidend ist, dass das Attest konkret und nachvollziehbar erklärt, warum ein Auszug eine unzumutbare Belastung darstellt (z. B. starke gesundheitliche Einschränkung, Schwangerschaft, Pflegebedürftigkeit von Angehörigen).

Behalten Sie alle Atteste und Schriftwechsel sicher auf.
  • Bei eigener schwerer Erkrankung oder stark eingeschränkter Mobilität.
  • Bei Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt.
  • Wenn Sie pflegebedürftige Angehörige versorgen müssen.

Wie bereiten Sie Widerspruch und Beweise vor?

Gehen Sie systematisch vor: fordern Sie schriftlich eine Fristverlängerung oder nehmen Sie Widerspruch gegen die Kündigung per Einschreiben vor, legen Sie das Attest bei und dokumentieren Sie alle Kontakte. Weitere Beweismittel können ärztliche Berichte, Pflegedokumentation, Fotos der Wohnungssituation oder Zeugenaussagen sein.

Antworten Sie immer schriftlich und fristgerecht auf Kündigungen.

Konkrete Schritte im Überblick

  • Formular oder Schreiben: Fassen Sie Ihr Widerspruchsschreiben zusammen mit dem Attest und senden Sie es per Einschreiben an den Vermieter.
  • Dokumentation: Legen Sie alle Belege geordnet ab, datiert und ggf. mit Kopien für Gericht und Anwalt.
  • Gerichtliche Schritte: Wenn der Vermieter auf Räumung pocht, können Sie beim Amtsgericht Klage erheben oder sich verteidigen.

FAQ

Was ist die Sozialklausel nach §574 BGB?
Die Sozialklausel erlaubt Mietern, der Kündigung zu widersprechen, wenn die Wohnungsbeendigung eine besondere Härte darstellt; Antrag und Beweise sind vom Mieter zu erbringen.
Kann ein Attest eine Räumung dauerhaft verhindern?
Ein Attest kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses unterstützen, hängt aber von der konkreten Beweisführung, dem Interesse des Vermieters und gerichtlicher Bewertung ab.
Wohin wende ich mich bei Streit?
Bei Streitfällen ist das Amtsgericht zuständig; für höhere Entscheidungen kann es bis zum Landgericht und BGH gehen. Nutzen Sie Prozesskostenhilfe, wenn nötig.

Anleitung

  1. Sammeln Sie ärztliche Atteste und alle relevanten Belege.
  2. Verfassen Sie einen schriftlichen Widerspruch an den Vermieter und fügen Sie Kopien bei.
  3. Holen Sie frühzeitig rechtliche Beratung oder Beratungshilfe ein, damit Fristen gewahrt werden.
  4. Reichen Sie, falls nötig, Klage beim zuständigen Amtsgericht ein und legen Sie die Belege vor.
  5. Nutzen Sie gegebenenfalls Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe, um die finanziellen Hürden zu mindern.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] §574 BGB (Gesetze im Internet)
  2. [2] Bundesgerichtshof (BGH)
  3. [3] Justiz: Service und Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.