Sozialwohnungen für Studierende: Mietrecht Deutschland

Sozialwohnungen & Wohnberechtigungsschein (WBS) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Studierende in Deutschland suchen Unterstützung beim Zugang zu Sozialwohnungen und dem Wohnberechtigungsschein (WBS). Dieser Text erklärt verständlich, wer Anspruch haben kann, welche Unterlagen erforderlich sind, wie der Antrag gestellt wird und welche Fristen zu beachten sind. Außerdem beschreibe ich, wie mietrechtliche Regeln bei der Zuteilung gelten, welche Ämter zuständig sind und was zu tun ist, wenn es Probleme bei der Wohnungszuweisung gibt. Praxisnahe Beispiele zeigen, wie Sie Formulare ausfüllen, nachweisen, dass Sie berechtigt sind, und welche Schritte bei Ablehnung oder Wartezeiten möglich sind. Ziel ist es, Studierenden klare Handlungsschritte für den Vergabeprozess von Sozialwohnungen in Deutschland an die Hand zu geben.

Wer kann einen WBS beantragen?

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) wird nach den Regeln des Wohnraumförderungsgesetzes vergeben und richtet sich nach Einkommen, Haushaltsgröße und regionalen Vergabekriterien [3]. Studierende mit geringem Einkommen oder mit staatlicher Unterstützung können in vielen Bundesländern antragsberechtigt sein. Voraussetzungen, Einkommensgrenzen und Details sind regional unterschiedlich; erkundigen Sie sich deshalb frühzeitig beim zuständigen Wohnungsamt.

In vielen Bundesländern ist der WBS Voraussetzung für die Zuteilung einer Sozialwohnung.

Wichtige Unterlagen

  • Nachweise über Einkommen, BAföG-Bescheide oder Stipendien
  • Meldebescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gegebenenfalls aktueller Mietvertrag oder Bestätigung der Hochschule
Bewahren Sie Kopien aller eingereichten Unterlagen und Nachweise sicher auf.

So läuft der Vergabeprozess (Kurzüberblick)

Grundsätzlich prüfen die zuständigen Stellen Ihren Antrag auf WBS und ordnen ihn einer Warteliste oder einer direkten Zuteilung zu. Zuständige Behörden sind die kommunalen Wohnungsämter; rechtliche Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem WoFG und ergänzenden Landesregelungen [3]. Bei mietrechtlichen Fragen zur Zuweisung oder bei Beschwerden sind die Regeln des Mietrechts im BGB zu beachten [1]. Bei Streitfällen können Amtsgerichte zuständig sein [4].

Zuständige Stellen und Fristen

Je nach Bundesland entscheidet das Wohnungsamt oder eine beauftragte Wohnungsbaugesellschaft über die Vergabe. Reichen Sie den WBS-Antrag komplett ein, um Verzögerungen zu vermeiden; Fristen für Nachreichungen werden oft kurz gesetzt. Bei ausbleibender Entscheidung fragen Sie schriftlich nach und dokumentieren Fristen und Kontakte.

Antworten auf behördliche Anfragen sollten Sie immer dokumentiert und fristgerecht einreichen.

Anleitung

  1. Prüfen Sie die Anspruchsvoraussetzungen beim zuständigen Wohnungsamt und vergleichen Sie regionale Einkommensgrenzen.
  2. Laden Sie das WBS-Formular herunter oder holen Sie es beim Amt, und füllen Sie alle Pflichtfelder vollständig aus.
  3. Fügen Sie alle erforderlichen Nachweise bei (Einkommen, Immatrikulation, Ausweis) und fertigen Sie Kopien an.
  4. Reichen Sie den Antrag persönlich oder postalisch ein und merken Sie sich Einreichdatum und Ansprechpartner.
  5. Verfolgen Sie den Antrag nach, fragen Sie schriftlich nach dem Stand und notieren Sie Telefonnummern und Namen.
  6. Bei Ablehnung prüfen Sie die Ablehnungsgründe, stellen gegebenenfalls formlos Widerspruch oder klären den Fall beim Amtsgericht.

FAQ

Wer bezahlt die Miete bei einer Sozialwohnung?
Die Miete zahlt der Mieter an den Vermieter wie üblich; Sozialwohnungen haben lediglich eine geförderte Miethöhe. Leistungen wie Wohngeld oder BAföG können ergänzend geprüft werden [1].
Wie lange dauert die Bearbeitung des WBS-Antrags?
Bearbeitungszeiten variieren je nach Kommune; rechnen Sie mit mehreren Wochen bis Monaten. Fehlende Unterlagen verlängern die Frist.
Was kann ich tun, wenn mein WBS-Antrag abgelehnt wird?
Fordern Sie die schriftliche Begründung an, legen Sie ggf. Widerspruch ein und klären Sie rechtliche Schritte; bei Mietrechtlichen Streitigkeiten kann das Amtsgericht zuständig sein [4].

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - §§ 535–580a
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) - Gerichtsverfahren
  3. [3] Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) - Regelungen zur Sozialwohnraumförderung
  4. [4] Bundesgerichtshof (BGH) - Obergerichte und Präzedenzfälle
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.