Übergabeprotokoll für Mieter in Deutschland

Wohnungsübergabe: Einzug & Auszug 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Ein gut dokumentiertes Übergabeprotokoll schützt Mieter und Vermieter bei Einzug und Auszug. In Deutschland hilft es, Schäden, Zählerstände und den Zustand der Wohnung verbindlich festzuhalten, Beweisfragen zu klären und Streit über Kautionen zu vermeiden. Dieses Praxis-Papier erklärt leicht verständlich, welche Angaben ins Protokoll gehören, welche offiziellen Formulare es gibt und wie Sie Fotos, Zeugen und Fristen rechtssicher nutzen. Zudem beschreibe ich, welche Paragrafen im BGB relevant sind und zu welchen Amtsgerichten Mieter gehen können, wenn es Unstimmigkeiten gibt. Am Ende finden Sie eine Checkliste und Hinweise zu Behördenlinks und Musterschreiben für typische Situationen.

Was gehört ins Übergabeprotokoll?

Ein vollständiges Protokoll sollte diese Punkte enthalten: Datum, Adresse, Zählerstände, Schlüsselanzahl, Beschreibungen von Mängeln und den Namen der anwesenden Personen. Notieren Sie genaue Details und messen Sie Räume bei Bedarf. Rechtliche Grundlagen finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) [1], das Pflichten von Vermieter und Mieter regelt.

Typische Einträge

  • Fotos und Datumsangaben als Beleg für Zustand und Schäden.
  • Genannte Zählerstände für Strom, Gas und Wasser.
  • Schlüsselübergabe mit Anzahl und Lage der Ersatzschlüssel.
  • Unterschriften aller Anwesenden und Angabe von Zeugen.
Fotodokumentation mit Datum stärkt Ihre Beweislage.

Wann und wie formell einsetzen?

Das Protokoll wird idealerweise bei Schlüsselübergabe gemeinsam unterschrieben. Besteht Streit, entscheidet im Folgenden oft das zuständige Amtsgericht über Ansprüche wie Rückzahlung der Kaution oder Schadensersatz [2]. Wenn Sie Probleme haben, reagieren Sie schriftlich und fristgerecht und dokumentieren jede Kommunikation.

Musterformulare und Schreibweisen

Für Kündigungen oder Klagen existieren keine einheitlichen zentralen Übergabeprotokoll-Formulare, wohl aber Vorlagen und gerichtliche Vordrucke für Klagen; Hinweise zu offiziellen Formularen und Verfahren finden Sie bei den Behörden [3]. Ein einfaches Mieter-Beispiel: "Mieter A und Vermieter B bestätigen den Zustand mit Datum und Fotos; 2 Schlüssel übergeben; Schimmel in Badezimmerecke dokumentiert."

Checkliste für Mieter

  • Datum, Ort und vollständige Adresse eintragen.
  • Zählerstände schriftlich und fotografisch festhalten.
  • Alle Mängel beschreiben und fotografieren, auch kleine Schäden.
  • Unterschriften aller Anwesenden und bei Bedarf Zeugen vermerken.
Bewahren Sie das Protokoll und alle Beweise mindestens bis zur Kautionsabrechnung auf.

Wenn Vermieter nicht mitmachen

Weigert sich der Vermieter, ein Protokoll zu unterschreiben, fertigen Sie trotzdem eine eigene Version an, datieren und unterschreiben Sie diese und übergeben Sie eine Kopie per Einschreiben oder dokumentiertem E-Mail-Versand. Notieren Sie außerdem Hinweise zu Zeugen oder anwesenden Dritten.

FAQ

Brauche ich immer ein Übergabeprotokoll?
Ein Protokoll ist nicht gesetzlich zwingend, erhöht aber Ihre Rechtssicherheit erheblich und erleichtert Nachweise bei Schäden oder Kautionsstreitigkeiten.
Was, wenn Parteien unterschiedliche Zustandsbeschreibungen haben?
Dokumentieren Sie Unterschiede mit Fotos und Zeugen; das Amtsgericht entscheidet bei Streit.
Kann ich nachträglich Änderungen am Protokoll vornehmen?
Nachträgliche Änderungen sollten nur mit Zustimmung beider Parteien und neuer Unterschrift erfolgen, sonst gelten sie als ungeklärt.

Anleitung

  1. Termin vereinbaren: Vereinbaren Sie mit dem Vermieter einen genauen Termin für die Übergabe.
  2. Vorbereiten: Bringen Sie Taschenlampe, Maßband, Kamera oder Handy und eine Kopie eines Protokoll-Musters mit.
  3. Begehen und dokumentieren: Gehen Sie Raum für Raum, notieren Sie Schäden, Zählerstände und machen Sie Fotos.
  4. Unterschreiben lassen: Lassen Sie alle Anwesenden das Protokoll unterschreiben und geben Sie eine Kopie ab.
  5. Aufbewahren: Bewahren Sie das Original und alle Belege auf, bis alle Angelegenheiten (z. B. Kaution) abgeschlossen sind.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§535–580a
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — gerichtliche Verfahren
  3. [3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz — Formulare und Hinweise
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.