Übergabeprotokoll: Tipps für Mieter in Deutschland

Wohnungsübergabe: Einzug & Auszug 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Bei einem Fernumzug ist das Übergabeprotokoll für Mieter in Deutschland besonders wichtig: es sichert den Zustand der Wohnung beim Ein- oder Auszug und kann Streit über Schäden oder Kautionsabzüge verhindern. Viele Mieter machen einfache Fehler wie unvollständige Beschreibungen, fehlende Fotos, oder sie unterschreiben Protokolle ohne Änderungen zu vermerken. Diese Anleitung erklärt in klaren Schritten, wie Sie Mängel korrekt dokumentieren, welche Formulare und Fristen relevant sind, welche Beweismittel helfen und wie Sie im Streit das Amtsgericht einschalten können. Wir zeigen außerdem, welche Fristen nach dem BGB gelten und wie Sie Fotos, Zeugen und schriftliche Korrespondenz sinnvoll kombinieren.

Wichtige Fehler beim Übergabeprotokoll

  • Unvollständige Beschreibungen oder fehlende Fotos (photo) können spätere Beweisprobleme verursachen.
  • Kein Datum und keine Uhrzeit im Protokoll einzutragen (time) erschwert Nachweise über den Übergabezeitpunkt.
  • Protokoll unterschreiben, ohne Änderungen oder Gegenbemerkungen zu notieren (form).
  • Keine Dokumentation der Kautionsvereinbarungen oder Abrechnungen (deposit) führt zu Streit über Abzüge.
  • Keine Zählerstände oder Inventarliste aufnehmen (record), was spätere Nebenkostenstreitigkeiten begünstigt.
Sorgfältige Dokumentation erhöht die Erfolgschancen bei Streitfällen.

Was gehört ins Protokoll?

  • Datum und Uhrzeit der Übergabe (time), möglichst mit beiden Unterschriften.
  • Vollständige Mängelbeschreibung und betroffene Räume (record), inklusive sichtbarer Schäden.
  • Fotos und Videos der Mängel (photo) mit Datumsangabe und kurzer Beschriftung.
  • Zählerstände und Schlüsselübergabe dokumentieren (record).
  • Unterschriften von Mieter und Vermieter sowie ggf. Zeugen (form).
  • Notieren, welche Schlüssel zurückgegeben wurden (move-out).

Formulare, Fristen und relevante Rechtsgrundlagen

Für die rechtliche Bewertung von Mängeln und Kündigungsfristen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die Regelungen zu Mietvertragspflichten und Mängeln, zentral [1]. Bei gerichtlichen Schritten gelten die Verfahrensregeln der Zivilprozessordnung (ZPO) [2]. Als Mieter sollten Sie Fristen für Mängelrüge und Einhaltung von Formvorschriften beachten und Beweismittel sofort sichern.

Bewahren Sie Fotos, E‑Mails und schriftliche Protokolle mindestens zwei Jahre auf.

Praktische Hinweise zur Beweissicherung

  • Machen Sie Fotos mit Datum (photo) und speichern Sie Originaldateien an einem sicheren Ort.
  • Führen Sie eine kurze schriftliche Chronologie aller Kontakte mit dem Vermieter (record).
  • Notieren Sie Telefonate mit Datum, Uhrzeit und Gesprächsinhalte (call) als ergänzende Erinnerung.

Wenn es zum Streit kommt: Gerichtsverfahren und Adressen

Viele Mietstreitigkeiten werden zunächst vor dem Amtsgericht entschieden; dort können Mietminderungen, Kündigungen oder Räumungsklagen verhandelt werden. Für Verfahrensfragen ist oft die ZPO relevant, und in höheren Instanzen können Entscheidungen des Bundesgerichtshofs Bedeutung haben [2][4]. Wenn Sie klagen oder eine Klage abwehren, prüfen Sie Fristen, Beweismittel und ob eine anwaltliche Vertretung sinnvoll ist. Das zuständige Gericht richtet sich nach dem Wohnort des Mietobjekts; meist ist das örtliche Amtsgericht zuständig [3].

FAQ

Was muss im Übergabeprotokoll stehen?
Datum, Uhrzeit, detaillierte Mängelbeschreibung, Zählerstände, Schlüsselrückgabe, Fotos und Unterschriften aller Parteien sind empfehlenswert.
Kann der Vermieter mir etwas anlasten, das nicht im Protokoll steht?
Ja, das ist möglich, aber ohne Beweise ist es schwieriger für den Vermieter. Ein korrektes, von beiden Seiten unterschriebenes Protokoll stärkt Ihre Position erheblich.
Wie lange sollte ich Beweise wie Fotos und Nachrichten aufbewahren?
Bewahren Sie Beweismaterial mindestens bis zum Abschluss aller Abrechnungen und etwa zwei Jahre darüber hinaus auf; in besonderen Fällen können längere Fristen gelten.

Anleitung

  1. Vorbereiten: Checkliste erstellen, Kamera bereitstellen und alte Übergabeprotokolle einsehen (record).
  2. Termin vereinbaren: Datum und Uhrzeit schriftlich bestätigen (time).
  3. Fotos & Zählerstände erfassen: Räume systematisch fotografieren und Zähler aufschreiben (photo).
  4. Protokoll ausfüllen: Mängel genau beschreiben, auflisten und von beiden unterschreiben lassen (form).
  5. Dokumente sichern: Kopien, Fotos, E‑Mails und Zeugen notieren und speichern (call).
  6. Bei Streit: Fristen prüfen und gegebenenfalls das Amtsgericht informieren oder rechtlichen Rat einholen (court).

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Gesetze im Internet - BGB
  2. [2] Gesetze im Internet - ZPO
  3. [3] Bundesministerium der Justiz - Gerichtsbarkeit
  4. [4] Bundesgerichtshof - Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.