Übergabeprotokoll: Tipps für Mieter in Deutschland

Wohnungsübergabe: Einzug & Auszug 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Ein sorgfältiges Übergabeprotokoll schützt Mieter bei Einzug und Auszug – besonders bei Fernumzug. Dieses Praxisblatt erklärt, wie Sie als Mieter in Deutschland Mängel und Zählerstände klar dokumentieren, Vollmachten für eine stellvertretende Übergabe nutzen und Fristen einhalten. Wir zeigen, welche Formulierungen in Protokollen wichtig sind, wie Fotos und Zeitstempel als Beweismittel helfen und wann eine formale Beschwerde oder gerichtliche Klärung nötig wird. Die konzentrierte Checkliste hilft Studierenden und anderen Fernziehenden, typische Fehler zu vermeiden und ihre Rechte nach §§ 535–580a BGB praktisch durchzusetzen.[1]

Warum ein Übergabeprotokoll wichtig ist

Ein Übergabeprotokoll schafft Klarheit über den Zustand der Wohnung und reduziert Streit bei der Kautionsrückzahlung. Notieren Sie alle sichtbaren Mängel, Zählerstände und den Zustand von Böden, Wänden, Sanitär und Heizung. Fügen Sie Datum und Uhrzeit hinzu und unterschreiben Sie das Dokument oder lassen Sie die Unterschrift der bevollmächtigten Person beifügen. Bewahren Sie eine Kopie an mehreren Orten auf (E-Mail, Cloud, physisch).

In den meisten Fällen ist das schriftliche Protokoll ein entscheidendes Beweismittel beim Mietrechtsstreit.

Vorbereitung: Checkliste vor der Übergabe

  • Fotos und kurze Videos von allen Räumen, Mängeln und Zählerständen anfertigen.
  • Zählerstände schriftlich notieren und mit Datum versehen.
  • Schlüsselübergabe dokumentieren: Anzahl, Besitznachweis und Unterschriften.
  • Schäden und notwendige Reparaturen klar beschreiben; wenn möglich Kostenvoranschläge beilegen.
  • Vollmacht für die stellvertretende Übergabe schriftlich erstellen und unterschreiben.
Fotodateien sollten Datum und Uhrzeit enthalten oder in einer bestätigbaren E‑Mail versendet werden.

Beim Fernumzug: Übergabe praktisch durchsetzen

Wenn Sie nicht persönlich anwesend sein können, bereiten Sie eine schriftliche Vollmacht vor, benennen eine vertrauenswürdige Person als Vertreter und vereinbaren einen festen Termin. Senden Sie dem Vermieter das Protokoll vorab per E‑Mail und fordern Sie eine Bestätigung an. Vereinbaren Sie, dass der Vertreter das Protokoll unterschreibt und Sie eine unterschriebene Kopie per Foto oder Scan erhalten.

  1. Vollmacht schreiben: Name, Zeitraum, genaue Befugnisse und Unterschrift angeben.
  2. Übergabetermin schriftlich bestätigen und eine Frist für Rücksendung der Dokumente setzen.
  3. Protokoll vor Ort vom Vertreter unterschreiben und digitale Kopie direkt an Sie senden.
  4. Bei Problemen schriftlich nachhaken und Fristen setzen; notfalls rechtliche Schritte prüfen.
Reagieren Sie schriftlich innerhalb gesetzter Fristen, sonst können sich Ihre Ansprüche verschlechtern.

Rechtliche Schritte und zuständige Stellen

Wenn eine gütliche Klärung scheitert, ist das Amtsgericht meist erster Anlaufpunkt für mietrechtliche Streitigkeiten wie Kautionsrückforderung oder Schadensersatzansprüche. Ein Antrag auf Räumung oder Klage folgt den Regeln der Zivilprozessordnung.[2][3] Bevor Sie klagen, sammeln Sie alle Belege: Protokolle, Fotos, Schriftverkehr und Zeugenangaben. In manchen Fällen empfiehlt sich vorab eine kostenlose Rechtsauskunft oder Beratung durch Mieterberatungen (sofern verfügbar).

Häufige Fragen

Kann ein Übergabeprotokoll telefonisch bestätigt werden?
Nein. Eine telefonische Bestätigung ist schwer beweisbar; fordern Sie eine schriftliche Bestätigung per E‑Mail oder unterschriebenes Dokument.
Welche Pflichten hat der Vermieter bei Mängeln?
Der Vermieter muss Mängel beheben, die den Gebrauch der Wohnung beeinträchtigen; dies ergibt sich aus den §§ 535 ff. BGB.[1]
Was tun, wenn der Vertreter das Protokoll nicht unterschreibt?
Dokumentieren Sie das Verhalten, erstellen Sie selbst ein detailliertes Protokoll mit Zeugenangaben und ziehen Sie eine Bestätigung durch Dritte in Betracht.

Anleitung

  1. Protokollvorlage herunterladen oder selber strukturiert erstellen (Zähler, Mängel, Zustand, Unterschriften).
  2. Fotos systematisch nach Raum benennen und Datum/Uhrzeit sichern.
  3. Vollmacht ausfüllen, unterschreiben und dem Vertreter eine Kopie geben.
  4. Wenn nötig: Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen; beachten Sie die zivilprozessualen Fristen.[2]

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Gesetze im Internet
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — Gesetze im Internet
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) — offizielle Seite
  4. [4] Bundesministerium der Justiz — Formulare und Muster
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.