Umzug mit WBS: Rechte für Mieter in Deutschland

Sozialwohnungen & Wohnberechtigungsschein (WBS) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Ein Umzug mit Wohnberechtigungsschein (WBS) stellt für viele Mieter in Deutschland besondere Anforderungen: barrierefreie Vorbereitung, Fristen prüfen und passende Sozialwohnungen finden. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter haben, welche offiziellen Formulare und Nachweise nötig sind und wie Sie Barrierefreiheit bei Neuvermietung oder Wohnungsanpassung ansprechen. Sie erhalten klare Handlungsschritte für Anträge, Kommunikation mit dem Vermieter und für den Fall, dass Reparaturen oder Ablehnungen Streit auslösen. Praktische Tipps helfen, Fristen einzuhalten, Beweise zu sichern und zuständige Behörden oder Gerichte zu finden. Ziel ist, den Umzug sicher, rechtssicher und möglichst stressarm für alle Beteiligten zu gestalten. Lesen Sie außerdem die verlinkten offiziellen Quellen zur Antragstellung.

Was ist der WBS und wer ist berechtigt?

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein Nachweis, den Mieter für den Zugang zu geförderten Sozialwohnungen benötigen. Zuständig sind die lokalen Wohnungsämter der Gemeinden; Anspruchsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen unterscheiden sich je nach Bundesland.[2]

In den meisten Bundesländern wird der WBS lokal ausgestellt.

Rechte und Pflichten bei barrierefreiem Umzug

Mieterrechte und Vermieterpflichten im Mietverhältnis sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt; wichtige Paragrafen zu Pflichten und Instandhaltung finden sich in den §§ 535–580a.[1] Bei Fragen zur Barrierefreiheit gelten zusätzlich kommunale Förderprogramme und das Wohnraumförderungsrecht.

  • Fristen prüfen und rechtzeitig kündigen.
  • Barrierefreiheit und Umbauwünsche schriftlich beim Vermieter anmelden.
  • Mietminderungen bei Mängeln nur nach Dokumentation und Fristsetzung vornehmen.
  • Belege sammeln: Fotos, E‑Mails, Zeugen und Kostenvoranschläge sichern.
Reagieren Sie fristgerecht auf behördliche oder anwaltliche Schreiben.

Formulare und Behördengänge

Wichtige Dokumente und Formulare, die Mieter kennen sollten:

  • WBS-Antrag beim zuständigen Wohnungsamt (Anforderung und Einreichung lokal beim Amt).
  • Kündigungsschreiben: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und formale Vorgaben aus dem BGB beachten.
  • Antrag auf Wohnungsanpassung oder Zuschuss bei Barrierefreiheit (je nach Kommune unterschiedliche Formulare).

Beispiele: Der WBS-Antrag nennt üblicherweise Name, Einkommen, Haushaltsmitglieder und Nachweise wie Gehaltsabrechnungen oder Bescheide; ein Kündigungsschreiben muss Unterschrift und Adressangaben enthalten. Für gesetzliche Grundlagen siehe die Wohnraumförderung und Bundesgesetzestexte.[2][1]

Was tun bei Streit oder verweigerten Anpassungen?

Versuchen Sie zuerst eine schriftliche Einigung mit dem Vermieter und setzen Sie Fristen für erforderliche Reparaturen oder Anpassungen. Kommt keine Einigung zustande, ist das Amtsgericht für Mietstreitigkeiten zuständig; in höheren Instanzen entscheiden Landgericht und gegebenenfalls der Bundesgerichtshof.[3]

  • Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter senden und Antwortfrist setzen.
  • Beweise sichern: Fotos, Kostenvoranschläge, E‑Mail-Verkehr und Zeugen.
  • Bei Bedarf Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen.

Häufige Fragen

Brauche ich immer einen WBS für Sozialwohnungen?
Nicht immer; der WBS ist Voraussetzung für bestimmte geförderte Wohnungen. Prüfen Sie die lokalen Regelungen beim Wohnungsamt.
Wer zahlt barrierefreie Anpassungen?
Kleine Änderungen kann der Mieter oft selbst veranlassen; größere bauliche Maßnahmen können vom Vermieter zu tragen sein, wenn sie zur Erhaltung der Wohnung gehören.
An wen wende ich mich bei einem Mietstreit?
Mietrechtliche Streitfälle werden in der Regel vor dem Amtsgericht verhandelt; Berufungen gehen an das Landgericht und ggf. weiter an den Bundesgerichtshof.

Anleitung

  1. Prüfen Sie Anspruch auf WBS und sammeln Sie alle nötigen Unterlagen.
  2. Suchen Sie barrierefreie Angebote oder klären Sie Anpassungsmöglichkeiten mit dem Vermieter.
  3. Stellen Sie den WBS-Antrag beim Wohnungsamt und reichen Sie Nachweise ein.
  4. Informieren Sie den Vermieter schriftlich über notwendige Umbauten und setzen Sie Fristen.
  5. Dokumentieren Sie Mängel und Kommunikation, bereiten Sie ggf. eine Klage beim Amtsgericht vor.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet — BGB §535 ff.
  2. [2] Gesetze im Internet — Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
  3. [3] Bundesgerichtshof — Offizielle Website
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.