Vergleichswohnungen: Rechte von Mietern in Deutschland

Miete & Mietpreisbremse 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Was sind Vergleichswohnungen und wann zählen sie?

Vergleichswohnungen sind Wohnungen, die zur Orientierung bei Mietpreisfragen oder bei der Prüfung einer Mieterhöhung herangezogen werden. In der Praxis prüfen Gerichte und Behörden, ob Wohnungen in Lage, Größe, Ausstattung und Baujahr ausreichend vergleichbar sind. Als Bestandsmieter in Deutschland sollten Sie verstehen, welche Kriterien üblich sind und welche Belege Ihre Position stärken. Manche Streitfälle enden vor dem Amtsgericht, andere erreichen höhere Instanzen; die relevanten gesetzlichen Grundlagen finden sich im BGB.[1]

In den meisten Fällen entscheidet die konkrete Ausstattung über die Vergleichbarkeit.

Welche Belege helfen Bestandsmietern?

Sammeln Sie systematisch Nachweise, die Lage, Größe und Ausstattung dokumentieren. Nützlich sind Grundrisse, Fotos, Energieausweis-Angaben, ältere Mietverträge und aktuelle Inserate vergleichbarer Wohnungen. Legen Sie klar dar, warum eine als Vergleich genutzte Wohnung nicht passend ist (z. B. andere Heizungsart oder fehlender Balkon).

  • Grundriss und offizielle Wohnflächenangaben.
  • Fotos von Zustand, Sanitär und Heizung.
  • Ausdrucke aktueller Marktangebote zur Preisprüfung.
  • Vorherige Mietverträge als Nachweis für die bisherige Miete.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei einem Rechtsstreit.

Wie Sie Belege richtig einreichen und Fristen beachten

Wenn Sie Einwände gegen eine Mieterhöhung oder eine Vergleichsgruppe haben, reagieren Sie schriftlich und fristgerecht. Beschreiben Sie die Mängel in der Vergleichsauswahl, fügen Sie klare Belege bei und fordern Sie eine nachvollziehbare Berechnung. Bei gerichtlichen Verfahren gelten die Regeln der Zivilprozessordnung; im Zweifel hilft ein rechtlicher Beratungstermin.

Reagieren Sie binnen gesetzter Fristen, sonst können Rechte verloren gehen.

Praktische Schritte für Bestandsmieter

  1. Prüfen Sie schriftlich die vorgelegten Vergleichswohnungen.
  2. Sammeln Sie Belege: Fotos, Grundrisse, Marktangebote und Mietverträge.
  3. Schicken Sie dem Vermieter eine begründete Antwort mit Kopien der Belege.
  4. Erwägen Sie rechtliche Beratung oder das Amtsgericht bei unklaren Sachverhalten.

Häufige Fragen

Wann darf der Vermieter Vergleichswohnungen verwenden?
Vermieter dürfen Vergleichswohnungen nutzen, wenn sie nachvollziehbar in Lage, Größe und Ausstattung vergleichbar sind; bei bedeutenden Unterschieden können Mieter widersprechen.
Welche Belege sind am aussagekräftigsten?
Am stärksten sind offizielle Wohnflächenangaben, Fotos des Zustands, frühere Mietverträge und aktuelle Marktangebote.
Wohin wende ich mich bei Streit?
Bei Streitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig; bei Bedarf gibt es höhere Instanzen bis zum Bundesgerichtshof.[2]

Anleitung

  1. Sichten Sie die Vergleichswohnungen und notieren Sie Unterschiede.
  2. Erstellen Sie eine Belegmappe mit Fotos, Grundriss und Marktangeboten.
  3. Formulieren Sie ein kurzes Schreiben an den Vermieter und senden Sie Kopien der Belege.
  4. Wenn nötig, bereiten Sie eine Klage oder einen Widerspruch vor und beachten Sie die ZPO-Fristen.[3]

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] BGB §535 - Gesetze im Internet
  2. [2] ZPO - Zivilprozessordnung (Übersicht)
  3. [3] Bundesgerichtshof - Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.