WBS beantragen: Checkliste für Mieter in Deutschland
Wer braucht einen WBS?
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist Voraussetzung für den Zugang zu gefördertem Wohnraum und richtet sich an Haushalte mit niedrigem Einkommen gemäß Wohnraumförderungsgesetz. In vielen Kommunen prüft das Amt die Einkommensgrenzen und die Haushaltsgröße, bevor ein WBS ausgestellt wird[3].
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Bevor Sie den Antrag stellen, sammeln Sie die typischen Nachweise.
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel.
- Aktuelle Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Bescheide).
- Mietvertrag oder Wohnungsnachweis.
- Ausgefülltes Antragsformular für den WBS.
- Nachweise über Sozialleistungen (ALG II, Wohngeld etc.), falls zutreffend.
- Vollmacht, wenn jemand für Sie handelt.
Formulare und Beispiele
Das zentrale Formular heißt meist "Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins"; die Bezeichnung kann je nach Bundesland leicht abweichen. Reichen Sie das Formular vollständig ein und fügen Sie die oben genannten Nachweise bei. Ein Beispiel: Wenn Sie Lohnabrechnungen vorlegen, zeigen Sie die letzten drei Monate; bei ALG II legen Sie den aktuellen Bewilligungsbescheid bei. Das konkrete Formular finden Sie auf den Seiten Ihrer Stadtverwaltung oder beim Amt vor Ort[4].
Wie läuft die Prüfung und Entscheidung?
Die Behörde prüft Einkünfte, Haushaltsgröße und Sonderregelungen. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit, die je nach Kommune unterschiedlich ist. Bei Nachfragen sollten Sie fristgerecht antworten, sonst kann die Entscheidung verzögert oder abgelehnt werden[1][3].
Gerichte und Rechtswege
Bei Streit um Ablehnung oder falsche Berechnung können Fälle vor dem Amtsgericht verhandelt werden; höhere Instanzen sind Landgericht und Bundesgerichtshof[2][5].
FAQ
- Wer hat Anspruch auf einen WBS?
- Haushalte mit Einkommen unter den in der Wohnraumförderung festgelegten Grenzen und mit dem Bedarf an gefördertem Wohnraum.[3]
- Wie lange ist ein WBS gültig?
- Die Gültigkeitsdauer variiert; oft beträgt sie 1–2 Jahre. Genaues regelt die ausstellende Behörde.
- Kann ich im Namen einer anderen Person den Antrag stellen?
- Ja, mit einer schriftlichen Vollmacht und den notwendigen Identifikations- und Einkommensnachweisen.
Anleitung
- Unterlagen vollständig zusammenstellen und prüfen.
- Antragsformular sorgfältig ausfüllen und unterschreiben.
- Antrag fristgerecht bei der zuständigen Stelle einreichen oder persönlich abgeben.
- Auf Rückfragen der Behörde schnell reagieren und fehlende Nachweise nachreichen.
- Bescheid prüfen und bei Ablehnung Widerspruch oder Klage prüfen lassen.
Wichtige Erkenntnisse
- Planen Sie Zeit für die Zusammenstellung der Nachweise ein.
- Vollständige Anträge erhöhen die Chancen auf schnelle Bearbeitung.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Kontaktstelle WBS-Ausstellung Ihrer Stadtverwaltung (z. B. Berlin) für Formulare und Termine.
- Gesetzestext: BGB §§ 535–580a für Grundkenntnisse im Mietrecht.[1]
- Bundesgerichtshof für relevante Rechtsprechung im Mietrecht.[5]
- [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Gesetzestext
- [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — Regelungen zu Klagen
- [3] Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) — Anspruchsregeln
- [4] WBS-Antrag (Beispiel: Stadt Berlin) — Formulare und Hinweise
- [5] Bundesgerichtshof (BGH) — Informationen und Entscheidungen
- [6] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) — Vorlagen und Muster