WBS beantragen für Studierende: Miethilfe in Deutschland
Viele Studierende in Deutschland suchen bezahlbaren Wohnraum und fragen sich, ob sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen können. Als Mieter ist es wichtig zu wissen, welche Einkommensgrenzen, Nachweise und Fristen gelten, wie die Antragstellung abläuft und welche Behörden zuständig sind. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, welche Unterlagen Studierende brauchen, wo sie Formulare finden und wie sie den Prozess beschleunigen können. Er richtet sich an Mieter und Mietende in Deutschland, die nach sozial gefördertem Wohnraum suchen, und nennt konkrete Schritte, offizielle Gesetze und praktische Tipps zur Vorbereitung des Antrags. Die Erklärung vermeidet juristischen Fachjargon und zeigt, wann Sie sich an das Amt, an lokale Wohnungsämter oder an das Amtsgericht wenden sollten. So behalten Sie als Mieter Ihre Rechte im Blick und erhöhen die Chancen auf einen schnellen Bescheid.
Was ist ein WBS?
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine Bescheinigung, mit der berechtigte Personen geförderten bzw. sozial gebundenen Wohnraum anmieten dürfen. Die rechtliche Grundlage ist das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG).[2] Der WBS selbst ist kein Mietvertrag, sondern ein Nachweis der Berechtigung gegenüber Vermietenden.
Wer ist berechtigt?
- Studierende mit geringen Einkünften, die die in ihrer Region geltenden Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
- Haushaltsgröße und besondere Lebenssituationen (z. B. Alleinerziehende) beeinflussen die Berechtigung.
- Manche kommunalen Regelungen sehen zusätzliche Kriterien vor; erkundigen Sie sich beim zuständigen Wohnungsamt.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Personalausweis oder Aufenthaltsdokumente als Identitätsnachweis.
- Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule und aktuelle Studienbescheinigung.
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (Gehaltsabrechnungen, BAföG-Bescheid).
- Mietvertrag oder Angebotsbeschreibung, falls bereits vorhanden.
Wie läuft das Verfahren?
Die Antragstellung erfolgt bei der Gemeinde oder dem zuständigen Wohnungsamt Ihrer Stadt. Viele Städte bieten Online-Formulare oder herunterladbare Antragsformulare an; ein Beispiel für eine kommunale Seite mit Informationen zum WBS ist das Serviceportal Berlin. Serviceportal Berlin. Nach Prüfung erhalten Sie einen Bescheid; bei Ablehnung gibt es Widerspruchs- und Klagewege. Für mietrechtliche Fragen gelten ergänzend die Regelungen des BGB (z. B. Pflichten von Vermietenden und Mieterrechten).[1]
FAQ
- Wer kann einen WBS beantragen?
- Studierende mit entsprechend geringem Einkommen und passender Haushaltsgröße können einen WBS beantragen; genaue Grenzen sind regional unterschiedlich.
- Wie lange dauert die Entscheidung über den Antrag?
- Die Bearbeitungszeit variiert je nach Kommune; rechnen Sie typischerweise mit einigen Wochen, in dringenden Fällen fragen Sie nach einem beschleunigten Verfahren.
- Muss ich den WBS jedes Jahr erneuern?
- Das hängt vom jeweiligen Bescheid ab; viele Scheine haben eine Gültigkeit, danach ist bei veränderten Verhältnissen ein Neuantrag nötig.
Anleitung
- Informieren Sie sich beim zuständigen Wohnungsamt über die regionalen Voraussetzungen.
- Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente: Ausweis, Immatrikulation, Einkommensnachweise.
- Füllen Sie das Antragsformular online oder auf Papier aus und fügen Sie Kopien der Nachweise bei.
- Reichen Sie den Antrag ein und notieren Sie Datum und Kontakt; fordern Sie eine Eingangsbestätigung an.
- Bei Verzögerung fragen Sie schriftlich nach dem Bearbeitungsstand oder legen Sie gegebenenfalls Widerspruch ein.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) - gesetze-im-internet.de
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§535–580a - gesetze-im-internet.de
- Amtsgerichte — Justizportal des Bundes und der Länder