WBS beantragen: Mietrecht für Mieter in Deutschland
Wer braucht einen WBS?
Nicht jeder Mieter benötigt einen WBS; der Schein ist für geförderte Wohnungen vorgesehen. Hauptzielgruppen sind Haushalte mit geringem Einkommen, Alleinerziehende und Menschen mit besonderen Bedarfslagen. Die konkreten Einkommensgrenzen und Haushaltsgrößen regelt das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG).[2]
- Familien mit niedrigem Einkommen, die die Einkommensgrenzen des jeweiligen Landes einhalten.
- Alleinerziehende und Haushalte mit besonderem Wohnbedarf.
- Personen, die nach den kommunalen Regeln als förderberechtigt gelten.
Welche Unterlagen und Formulare?
Für den Antrag sammeln Sie Personalausweis, aktuelle Einkommensnachweise, gegebenenfalls Bescheide über Sozialleistungen und eine Kopie des Mietvertrags. Das Antragsformular stellen die Kommunen bereit; als Beispiel finden Sie das Serviceangebot einer Hauptstadtstelle hier.[3] Zusätzlich sind bundesrechtliche Grundlagen im BGB relevant, etwa Regelungen zum Mietverhältnis und zu Pflichten der Parteien.[1]
FAQ
- Wer hat Anspruch auf einen WBS?
- Anspruch haben Haushalte, die die Einkommens- und Haushaltskriterien nach dem WoFG erfüllen; die Schwellenwerte können je nach Bundesland variieren.[2]
- Wie lange dauert die Bearbeitung eines WBS-Antrags?
- Die Bearbeitungszeit variiert je nach Kommune; üblich sind mehrere Wochen. Bei dringendem Bedarf kontaktieren Sie das Wohnungsamt und notieren Eingangs- sowie Fristdaten.
- Was kann ich tun, wenn der WBS abgelehnt wird?
- Prüfen Sie den Ablehnungsbescheid genau, legen Sie gegebenenfalls Widerspruch ein und holen Sie Beratung ein; bei rechtlichen Streitfragen sind Amtsgericht und weitere Instanzen zuständig.[1]
Anleitung
- Prüfen Sie zunächst die Anspruchsvoraussetzungen und notieren Sie alle Fristen sowie die erforderlichen Belege.
- Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus, unterschreiben Sie und legen Sie Kopien der Nachweise bei.[3]
- Reichen Sie den Antrag beim zuständigen Wohnungsamt ein (persönlich, postalisch oder online) und notieren Sie das Eingangsdatum.
- Prüfen Sie den Bescheid bei Erhalt; bei Ablehnung legen Sie fristgerecht Widerspruch ein oder suchen rechtliche Hilfe.[1]
Kernpunkte
- Der WBS ist das Zugangsmerkmal für geförderte Sozialwohnungen.
- Sammeln Sie Nachweise vollständig und notieren Sie Eingangsfristen.
- Bei Ablehnung prüfen Sie Bescheide und nutzen Widerspruchsfristen.
Hilfe und Unterstützung
- BGB § 535 — Mietvertrag und Pflichten
- Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
- Beispiel: WBS-Informationen (Berlin)
