WBS: Dokumente & Fristen für Mieter in Deutschland

Sozialwohnungen & Wohnberechtigungsschein (WBS) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland brauchen Sie beim WBS-Antrag klare Dokumente und fristgerechte Nachweise. Diese Anleitung erklärt verständlich, welche Formulare gebraucht werden, welche Termine und Fristen zu beachten sind und wie Sie Einkommen, Wohnbedarf und Identität richtig belegen. Ich zeige, wie eine einfache Checkliste aussieht, welche Behörde zuständig ist und wie Sie fehlende Unterlagen nachreichen. Die Hinweise helfen, Fehler zu vermeiden, die den Antrag verzögern oder ablehnen können. Am Ende finden Sie praktische Beispiele und Hinweise, wie Sie Kopien, Bescheinigungen und Mietverträge sicher organisieren. So erhöhen Sie die Chance, den Wohnberechtigungsschein erfolgreich und termingerecht zu erhalten. Wenn Sie Fragen haben, finden Sie am Ende Links zu offiziellen Stellen und Formularen.

Vermieterpflichten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere zu Mängeln und Instandhaltung; relevante Vorschriften finden sich in §§ 535–580a.[1] Anspruchsvoraussetzungen für bezahlbaren Wohnraum und WBS-Regeln richten sich nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG).[2]

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Die meisten Wohnungsämter verlangen die folgenden Nachweise; prüfen Sie zusätzlich die Vorgaben Ihrer Kommune.

  • Einkommensnachweise (income): Lohnabrechnungen, Renten- oder Sozialleistungsbescheide der letzten drei Monate.
  • Mietvertrag (form): Aktueller Vertrag oder Untermietvereinbarung zur Bestätigung des Wohnbedarfs.
  • Personalausweis oder Pass (document): Kopie als Identitätsnachweis.
  • Nachweis des Wohnbedarfs (document): Bestätigung des Vermieters oder Meldebescheinigung.
  • Bescheide über Sozialleistungen (document): falls relevant, z. B. Wohngeld oder ALG II.
Kopien aller Unterlagen sollten Sie mindestens ein Jahr aufbewahren.

Fristen und Termine

Fristen variieren je nach Kommune; reichen Sie den Antrag möglichst früh ein und reagieren Sie schnell auf Aufforderungen zum Nachreichen.

  • Antrag einreichen (deadline): Reichen Sie Unterlagen so früh wie möglich ein, idealerweise 4 Wochen vor gewünschtem Wohnbeginn.
  • Fehlende Unterlagen nachreichen (within): Viele Ämter setzen eine Nachfrist von etwa 2 Wochen.
  • Widerspruchs- und Klagefristen (calendar): Beachten Sie Fristen, wenn der WBS abgelehnt wird oder es Streit gibt.
Reagieren Sie innerhalb der gesetzten Fristen, um Rechtsnachteile zu vermeiden.

Wie Sie Nachweise einreichen

Viele Stellen bieten mehrere Einreichungswege; wählen Sie den für Sie sicheren und nachverfolgbaren Weg.

  • Online-Upload (form): Manche Kommunen akzeptieren Scans per Upload-Formular.
  • Per Post (form): Senden Sie Kopien, keine Originale, mit Einwurfeinschreiben.
  • Persönlicher Termin (contact): Vereinbaren Sie einen Termin beim Wohnungsamt zur Abgabe und Klärung offener Fragen.

FAQ

Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Der WBS ist eine Bescheinigung für berechtigten Wohnbedarf und Zugang zu gefördertem Wohnraum; die Voraussetzungen regelt das WoFG.[2]
Welche Fristen gelten für den Nachweis fehlender Unterlagen?
Das Wohnungsamt setzt meist kurze Nachfristen (etwa 2 Wochen); halten Sie diese ein, sonst kann der Antrag abgelehnt werden.
Wohin kann ich mich wenden, wenn es Streit gibt?
Bei rechtlichen Streitigkeiten über Anspruch oder Ablehnung entscheidet in der Regel das Amtsgericht; in weiteren Instanzen sind Landgericht und BGH zuständig.[3]

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente (document) und legen Sie Kopien bereit.
  2. Prüfen Sie die Vorgaben Ihrer Kommune und füllen Sie das Antragsformular vollständig aus (form).
  3. Reichen Sie den Antrag ein: online, per Post oder persönlich, und notieren Sie Einreichungsdatum (move-out).
  4. Bei Rückfragen: Kontaktieren Sie das Wohnungsamt frühzeitig und reichen Sie fehlende Nachweise fristgerecht nach (contact).

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a
  2. [2] Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.