WBS für Mieter in Deutschland: Hilfe für Familien

Sozialwohnungen & Wohnberechtigungsschein (WBS) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Familien in Deutschland benötigen einen Wohnberechtigungsschein (WBS), um Zugang zu gefördertem Wohnraum zu bekommen. Als Mieter oder Mieterin ist es wichtig zu verstehen, wer Anspruch hat, welche Unterlagen nötig sind und wie Sie den Antrag korrekt stellen. Dieser Text erklärt Schritt für Schritt das Verfahren, welche Nachweise Familien beibringen müssen und wie Fristen, Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen wirken. Wir zeigen praktische Beispiele, ein Musterformular (kommunal, z. B. Berlin) und die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen in Deutschland, damit Sie sich sicherer fühlen und besser vorbereitet sind, wenn Sie einen WBS beantragen oder Widerspruch einlegen müssen. Am Ende finden Sie eine Anleitung, häufige Fragen, offizielle Links und Hinweise zu Ihrem Recht als Mieter.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Ein WBS bescheinigt, dass eine Person oder Familie Anspruch auf eine sozial geförderte Wohnung hat. Die Rechtsgrundlage und Anspruchskriterien ergeben sich aus dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG).[2] Der WBS ist kein Mietvertrag; er ist ein Nachweis gegenüber Vermieterinnen und Vermietern, dass die Haushaltsgröße und das Einkommen die Voraussetzungen für geförderten Wohnraum erfüllen.

Wer hat Anspruch als Familie?

Anspruchsberechtigt sind Haushalte, deren Einkommen die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Für Familien zählen Kinder, Unterhaltspflichten und besondere Lebenslagen bei der Wohnungsgröße. Unabhängig davon bleiben gesetzliche Mieterrechte nach dem BGB bestehen, etwa Pflichten zur Instandhaltung und Mietminderung bei Mängeln.[1]

Unterlagen & Formulare

Bereiten Sie die folgenden Unterlagen für den Antrag vor:

  • Personalausweis oder Pass aller antragstellenden Personen
  • Nachweise über das Einkommen (Lohnabrechnungen, Bescheide über Sozialleistungen)
  • Geburtsurkunden der Kinder oder Nachweise über Haushaltsangehörige
  • Vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines WBS (kommunales Formular)
  • Mietvertrag oder Wohnungsangebot, falls schon vorhanden
Bringen Sie sowohl Originale als auch beglaubigte Kopien der wichtigsten Dokumente mit.

Formulare für den WBS werden von den Gemeinden ausgegeben; als Beispiel finden Sie kommunale Antragsformulare (z. B. Berlin) und Informationen zur Einreichung online.[3]

Wie läuft die Prüfung?

Die Behörde prüft Einkommen, Haushaltsgröße und besonderen Bedarf. Das Verfahren kann je nach Kommune einige Wochen dauern; in Eilfällen fragen Sie nach einer Eingangsbestätigung und einem vorläufigen Bescheid.

Reichen Sie vollständige Unterlagen ein, sonst verzögert sich die Entscheidung.

Fristen und Gültigkeit

Der WBS ist in der Regel zeitlich begrenzt (meist ein bis zwei Jahre, je nach Kommune). Achten Sie auf die Gültigkeitsdauer und stellen Sie frühzeitig einen Folgeantrag, wenn Ihr WBS abläuft.

Häufige Fehler vermeiden

  • Nicht vollständige Einkommensnachweise einreichen
  • Unklare Angabe zu Haushaltsangehörigen (z. B. Pflegefälle)
  • Formular nicht unterschreiben oder falsche Adresse angeben

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf einen WBS?
Haushalte, deren Einkommen unter den örtlichen Einkommensgrenzen liegt und die die kommunalen Größenregeln erfüllen.
Wie lange dauert die Ausstellung?
Das Verfahren dauert meist mehrere Wochen; in dringenden Fällen können Sie eine Eingangsbestätigung verlangen.
Was kostet der WBS?
In vielen Kommunen ist die Ausstellung kostenfrei oder mit einer geringen Verwaltungsgebühr verbunden; erkundigen Sie sich beim zuständigen Amt.
Kann ich Widerspruch einlegen, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Ja. Gegen Bescheide kann innerhalb der jeweiligen Frist Widerspruch eingelegt werden; beachten Sie die Begründung und Fristen im Bescheid.

Anleitung

  1. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt über das lokale Formular und die Einkommensgrenzen.
  2. Sammeln Sie alle erforderlichen Nachweise: Ausweise, Einkommensbelege, Geburtsurkunden.
  3. Füllen Sie den Antrag vollständig aus und unterschreiben Sie ihn.
  4. Reichen Sie den Antrag persönlich oder postalisch ein und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
  5. Behalten Sie Fristen im Blick: falls Unterlagen fehlen, reagieren Sie umgehend auf Rückfragen.
  6. Bei Bewilligung bewahren Sie den WBS und alle Bescheide sicher auf; zeigen Sie den WBS beim Abschluss eines geförderten Mietvertrags vor.
Eine sorgfältige Dokumentation erhöht die Chance auf einen schnellen Bescheid.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – §§ 535–580a
  2. [2] Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
  3. [3] Antrag und Informationen zum WBS (Land Berlin)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.