WBS & Genossenschaften für Mieter in Deutschland
Studierende in Deutschland stehen oft vor besonderen Herausforderungen bei Wohnungssuche und sozialem Wohnraum. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, was ein Wohnberechtigungsschein (WBS) bedeutet, wie Genossenschaften funktionieren und welche Rechte Mieter haben. Sie lernen Schritt für Schritt, wie Sie einen WBS-Antrag stellen, welche Unterlagen nötig sind und wie Genossenschaften Wohnraum vergeben. Außerdem finden Sie Hinweise zum Mietvertrag, zur Mieterhöhung, zu Reparaturen und zu rechtlichen Schritten bei Konflikten. Praktische Beispiele, Fristen und offizielle Formulare helfen Ihnen, Ihre Rechte als Mieter durchzusetzen und passende sozial geförderte Wohnungen in Ihrer Stadt zu finden. Ziel ist, Sie sicherer bei Entscheidungen rund um Wohnen und Mietrecht zu machen.
Was ist ein WBS und wie arbeiten Genossenschaften?
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein Nachweis, dass Sie Anspruch auf eine geförderte Sozialwohnung haben. Die Voraussetzungen sind in den Landesregelungen und im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) geregelt.[2] Genossenschaften sind Zusammenschlüsse, die Wohnungen vermieten oder vermitteln; Mitgliedschaft kann Vorteile bei der Wohnungssuche bringen.
Wichtige Rechte und Gesetze
Als Mieter gelten grundlegende Pflichten und Rechte aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a, etwa zur Instandhaltung und Kündigungsschutz.[1] Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen sind das Amtsgericht und die Zivilprozessordnung (ZPO) zuständig.[3]
Welche Unterlagen benötigen Sie für einen WBS?
- Antragsformular (application) vollständig ausgefüllt
- Personalausweis oder Pass als Dokument (document)
- Meldebescheinigung und Nachweise über Einkommen (document)
- Belege zu BAföG, Stipendium oder anderen Zahlungen (payment)
Wie beantrage ich einen WBS? (Kurz)
Üblicher Ablauf beim Antrag:
- Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung über das zuständige Formular.
- Füllen Sie das Antragsformular aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
- Reichen Sie den Antrag persönlich ein oder senden Sie ihn fristgerecht ein.
- Bei Fragen kontaktieren Sie das Bürgerbüro oder die Wohnungsbehörde.
- Erhalt und Prüfung: Nach Prüfung erhalten Sie den WBS-Bescheid oder eine Ablehnung mit Begründung.
FAQ
- Wer erhält einen WBS?
- Personen mit geringem Einkommen, Studierende mit Berechtigung oder besonderer Förderung können einen WBS beantragen; die genauen Einkommensgrenzen legen die Länder fest.
- Muss ich Mitglied in einer Genossenschaft werden, um dort zu wohnen?
- Oft ist eine Mitgliedschaft erforderlich; sie schafft Mitbestimmungsrechte und stabilere Mieten, kann aber eine einmalige Einlage verlangen.
- Welche Rechte habe ich bei Mängeln in der Wohnung?
- Sie haben Anspruch auf Instandsetzung durch den Vermieter, Mietminderung bei erheblicher Beeinträchtigung und können ggf. Fristen zur Beseitigung setzen.
Anleitung
- Prüfen Sie die WBS-Voraussetzungen Ihrer Landesbehörde und laden Sie das offizielle Formular herunter.
- Sammeln Sie Ausweis, Meldebestätigung und Einkommensnachweise.
- Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie und fügen Sie alle Belege bei.
- Reichen Sie den Antrag persönlich oder per Post ein und notieren Sie das Datum.
- Wenn Sie Probleme haben, wenden Sie sich an das zuständige Amt oder suchen Rechtshilfe beim Amtsgericht.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Gesetze im Internet
- Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) – Gesetze im Internet
- Zivilprozessordnung (ZPO) – Gesetze im Internet
