WBS & Genossenschaften: Nachweis für Mieter in Deutschland

Sozialwohnungen & Wohnberechtigungsschein (WBS) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland fragen sich, wie sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) korrekt bei Genossenschaften nachweisen und welche Folgen ein fehlender Nachweis hat. Dieser Artikel erklärt verständlich, welche gesetzlichen Grundlagen relevant sind, welche Unterlagen Genossenschaften typischerweise verlangen und wie Sie Musterschreiben nutzen, um Ihren Anspruch zu sichern. Sie erhalten konkrete Handlungsschritte, Fristen und Hinweise zum Umgang mit Anträgen sowie Hinweise, wo Sie offizielle Formulare finden. Ziel ist, Ihnen als Mieter praktische, rechtssichere Informationen zu geben, damit Sie den WBS korrekt vorlegen und mögliche Konflikte mit Vermieter oder Genossenschaft vermeiden können.

Was ist der WBS?

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein behördlicher Nachweis, der bescheinigt, dass eine Person Anspruch auf geförderten Wohnraum hat. Die rechtliche Grundlage bildet das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG).[1] Der WBS bestätigt in der Regel Einkommensgrenzen und Haushaltsgröße; er ist oft Voraussetzung, um eine geförderte Wohnung bei Genossenschaften zu mieten oder zu reservieren.

Der WBS bestätigt Anspruch auf geförderten Wohnraum und richtet sich nach landesrechtlichen Regelungen.

WBS bei Genossenschaften: Was Vermieter verlangen

Genossenschaften fordern zum Einzug meist den WBS, Identitätsnachweis und Nachweise über Einkommen. Rechtlich ergeben sich Pflichten des Vermieters und Rechte des Mieters aus dem BGB (z. B. zu Mietzahlung und Mängeln).[2] Fehlt der WBS, kann dies die Zuteilung oder Mietpreisfestlegung beeinflussen; oft wird der Einzug aufschiebend genehmigt, bis der Nachweis vorliegt.

Bewahren Sie Kopien aller eingereichten Unterlagen und bestätigen Sie den Eingang schriftlich.

Typische Unterlagen für den Nachweis

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktueller WBS (Amtliches Formular oder Bescheinigung)
  • Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Bescheide)
  • Mietvertrag oder Reservierungsbestätigung der Genossenschaft
Vollständige Akten erhöhen die Chance auf schnelle Zusagen durch die Genossenschaft.

Formulare und Musterschreiben

Für den WBS nutzen Sie das Antragsformular Ihrer Kommune; ein Beispiel ist das WBS-Antragsverfahren der Stadt Berlin. In vielen Fällen reicht die digitale Einreichung beim zuständigen Wohnungsamt aus. Eine formelle Mitteilung an die Genossenschaft sollte Name, Wohnungsnummer (falls bekannt), WBS-Angaben und eine Frist zur Nachreichung enthalten.

Beispielhaft finden Sie Informationen zum WoFG und zu den Anspruchsvoraussetzungen auf den offiziellen Gesetzesseiten sowie Praxishinweise zum Antrag bei Ihrer Kommune.[1]

Reichen Sie Dokumente nur über die offiziell angegebenen Behördenwege ein, um Datenverlust zu vermeiden.

Ablauf & Fristen

Üblicher Ablauf: Prüfung der Unterlagen durch die Genossenschaft, ggf. Nachforderung fehlender Dokumente, verbindliche Zusage unter Vorbehalt, Einzug nach Vorlage des WBS. Achten Sie auf Fristen in der Korrespondenz; Fristversäumnisse können Rechte gefährden.

  • Auf Anforderung: WBS innerhalb der gesetzten Frist nachreichen
  • Schriftliche Bestätigung der Einreichung anfordern
  • Bei Unsicherheit: Kontakt mit dem Wohnungsamt oder der Genossenschaft suchen
Notieren Sie alle Telefonate mit Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner.

Häufige Fragen

Wer braucht einen WBS?
Personen, die Anspruch auf geförderten Wohnraum haben oder eine geförderte Genossenschaftswohnung mieten wollen, benötigen häufig einen WBS.
Wie reiche ich den WBS bei einer Genossenschaft ein?
Senden Sie eine Kopie des WBS zusammen mit Identitäts- und Einkommensnachweisen an die Genossenschaft und bestätigen Sie den Versand schriftlich.
Was passiert, wenn der WBS abgelehnt wird?
Bei Ablehnung prüfen Sie die Begründung, legen gegebenenfalls Widerspruch ein und klären Alternativen mit dem Wohnungsamt.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle Unterlagen: Ausweis, Einkommensnachweise, Mietvertrag und aktuellen WBS.
  2. Prüfen Sie die Formvorgaben der Genossenschaft und ergänzen Sie fehlende Dokumente.
  3. Reichen Sie den WBS beim Wohnungsamt ein und fordern Sie eine Empfangsbestätigung an.
  4. Leiten Sie eine Kopie an die Genossenschaft weiter und setzen Sie eine angemessene Nachreichfrist.
  5. Kommt es zum Streit, informieren Sie das Amtsgericht oder suchen Sie rechtliche Beratung und nutzen Sie gegebenenfalls Widerspruchs- oder Klagewege.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) - Gesetze im Internet
  2. [2] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §535 ff. - Gesetze im Internet
  3. [3] WBS-Antrag (Beispiel: Service Berlin) - service.berlin.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.