WBS & Genossenschaften: Studenten als Mieter in Deutschland
Viele Studierende in Deutschland suchen bezahlbaren Wohnraum und stoßen auf Begriffe wie Wohnberechtigungsschein (WBS)[3] und Wohnungsgenossenschaften. Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, wie der WBS funktioniert, welche Rechte Mieterinnen und Mieter haben, wie Genossenschaften für Studierende organisiert sind und welche Schritte nötig sind, um sich zu bewerben oder einen Genossenschaftsanteil zu erwerben. Ich beschreibe praktische Fristen, notwendige Formulare, typische Voraussetzungen für die Berechtigung und nenne die Behörden, die bei Streitfällen zuständig sind. Ziel ist es, Studierende als Mieterinnen und Mieter in Deutschland zu befähigen, Anträge korrekt zu stellen und ihre Rechte im Mietverhältnis besser zu verstehen. Am Ende finden Sie FAQs, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum WBS-Antrag und Hinweise, wie Sie vorgehen, wenn Reparaturen nötig sind oder es zu einer Kündigung kommt.
Was ist der Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Der Wohnberechtigungsschein ist ein behördliches Dokument, mit dem berechtigte Haushalte Zugang zu gefördertem Wohnraum erhalten. Voraussetzungen, Einkommensgrenzen und die konkrete Ausgestaltung regeln die jeweiligen Landesgesetze und die Wohnraumförderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)[2]. Für Studierende ist der WBS wichtig, wenn sie Anspruch auf Sozialwohnungen oder geförderte Angebote in Genossenschaften haben.
Wie funktionieren Wohnungsgenossenschaften?
Genossenschaften verwalten gemeinschaftlichen Wohnraum; Mitglieder erwerben in der Regel einen Anteil und haben ein Wohnrecht, nicht unbedingt ein Eigentumsrecht. Genossenschaften können vergünstigte Mieten oder vorrangigen Zugang für Mitglieder bieten, oft mit längeren Kündigungsfristen und klaren Pflichten für Instandhaltung.
- Mitgliedsanteil: Oft wird ein einmaliger Anteil fällig, der bei Ausscheiden teilweise erstattet werden kann.
- Neben- und Mitgliedsgebuehren: Achten Sie auf laufende Kosten neben der Miete.
- Instandhaltung: Genossenschaften haben oft feste Regelungen zur Wartung und Reparatur.
Rechte und Pflichten von Mieterinnen und Mietern
Grundlagen des Mietrechts stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 535–580a, die Pflichten von Vermieterinnen und Vermietern sowie Minderungsrechte bei Mängeln regeln[1]. Wichtig für Studierende sind Informationen zu Mietminderung, Reparaturanzeige und Kündigungsfristen.
- Mängel melden: Melden Sie Mängel schriftlich und dokumentieren Sie Datum und Bilder.
- Fristen beachten: Reagieren Sie auf Fristen im Mietvertrag und bei behördlichen Bescheiden.
- Gerichtliche Schritte: Mietstreitigkeiten werden in erster Instanz meist beim Amtsgericht verhandelt.
Formulare und praktische Schritte
Für WBS-Anträge nutzen Sie in der Regel das Antragsformular der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung. Für gerichtliche Schritte existieren standardisierte Klageformulare beim zuständigen Amtsgericht; Verfahrensfragen regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Wenn Sie eine Mietminderung geltend machen, helfen Fotos, ein Mängelprotokoll und Zeugen.
- Benötigte Unterlagen: Ausweis, Immatrikulationsbescheinigung, Einkommensnachweise, ggf. Mietvertrag und vorherige Abrechnungen.
- Antrag stellen: Reichen Sie den WBS-Antrag bei Ihrer Stadtverwaltung ein; dort gibt es genaue Hinweise.
- Bearbeitungszeiten: Planen Sie mehrere Wochen Bearbeitungszeit ein, besonders zu Semesterbeginn.
Was tun bei Kündigung oder Räumung
Bei einer Kündigung prüfen Sie zuerst die Form und Begründung. Bei unklaren Kündigungsgründen sollten Sie umgehend Widerspruch einlegen und Beratung suchen. Sollte es zu einer Räumungsklage kommen, ist das zuständige Amtsgericht der richtige Ansprechpartner und Sie sollten Fristen aus der Klageschrift genau beachten.
FAQ
- Wer kann einen WBS beantragen?
- Personen mit Wohnbedarf, deren Einkommen innerhalb der festgelegten Grenzen liegt; Studierende mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt sein.
- Verschafft eine Genossenschaft automatisch günstigeren Wohnraum?
- Nicht automatisch; Genossenschaften bieten oft priorisierten Zugang für Mitglieder und stabile Mieten, aber Bedingungen variieren.
- Wie melde ich Mängel richtig?
- Schriftlich an den Vermieter, mit Datum, Beschreibung und Fotos; behalten Sie Kopien und fordern Sie eine Bestätigung an.
Anleitung
- Sammeln Sie Unterlagen: Ausweis, Immatrikulationsbescheinigung, Einkommensnachweise.
- Finden Sie das WBS-Formular Ihrer Stadtverwaltung und füllen Sie es vollständig aus.
- Reichen Sie den Antrag ein und notieren Sie die Eingangsbestätigung und Fristen.
- Bei Problemen: Dokumentieren Sie alle Schritte und suchen Sie Beratung beim Mieterverein oder der Stadtverwaltung.
Wichtige Erkenntnisse
- WBS kann essenziell sein, um Zugang zu gefördertem Wohnraum zu bekommen.
- Genossenschaften bieten oft stabile Strukturen, aber prüfen Sie Mitgliedsbedingungen genau.
Hilfe und Unterstützung
- Gesetze: BGB §§535–580a — Miete
- Gesetze: Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
- Service: WBS-Antrag (Beispiel Berlin)