WBS & Genossenschaften: Studierende als Mieter in Deutschland
Studierende in Deutschland suchen oft bezahlbaren Wohnraum und stehen vor Fragen zu Wohnberechtigungsschein (WBS) und Genossenschaften. Dieser Text erklärt einfach, wer Anspruch auf Sozialwohnungen hat, wie eine Genossenschaft funktioniert und welche Rechte Sie als Mieter haben. Wir besprechen, welche Unterlagen und Fristen wichtig sind, wie Anträge gestellt werden und wann Formulare des Landes oder der Kommune nötig sind. Praxisnahe Hinweise helfen beim Bewerbungsschreiben, beim Umgang mit Vermietern und beim Übergabeprotokoll. Außerdem nenne ich offizielle Stellen, Gerichte und nötige Musterformulare, damit Sie sicher handeln können, wenn es um Mietverträge, Mieterhöhungen oder Kündigungen geht. Die Hinweise orientieren sich an BGB, WoFG und aktuellen Entscheidungen der deutschen Gerichte, damit Sie Ihre Rechte verstehen.
Was gilt für den Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein Nachweis, den Berechtigte benötigen, um sich für geförderte Sozialwohnungen zu bewerben. Anspruchsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen variieren je nach Bundesland; das Wohnraumförderungsgesetz regelt die Grundlagen.[1] Studierende können unter bestimmten Bedingungen berechtigt sein, etwa bei niedrigem Einkommen oder wenn BAföG-Leistungen angerechnet werden. Ein WBS ist keine automatische Wohnungszusage, sondern öffnet Zugang zu bestimmten Angeboten und bevorzugten Wartelisten.
Genossenschaften: wie funktionieren sie?
Wohnungsgenossenschaften sind gemeinschaftlich organisierte Anbieter von Wohnraum. Mitglieder kaufen in der Regel kein Eigentum an einzelnen Wohnungen, sondern erwerben Geschäftsanteile oder zahlen eine Einlage; dafür erhalten sie Wohnrechte und Mitbestimmung. Genossenschaften legen Regeln zur Mitgliedschaft, zur Einlage und zu internen Bewerbungsverfahren fest. Als Mieter in einer Genossenschaft gelten weiterhin die gesetzlichen Mieterrechte nach dem BGB, etwa Schutz vor unrechtmäßigen Kündigungen und Regelungen zu Mieterhöhung und Instandhaltung.[2]
- Günstigere Miete durch geförderte oder kostendeckende Modelle.
- Mitbestimmung über Wohnangelegenheiten durch Mitgliederversammlungen.
- Längere Bindung und oft bessere Planungssicherheit bei Kündigungen und Nachbesetzungen.
- Transparente Nebenkosten und oft kollektive Renovierungsentscheidungen.
Praktische Schritte als Mieter
- Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf einen WBS haben und welche Wohnungsarten dafür freigegeben sind.
- Sammeln Sie wichtige Unterlagen: Personalausweis, Immatrikulationsbescheinigung, Einkommensnachweise oder BAföG-Bescheid.
- Stellen Sie den WBS-Antrag bei der zuständigen Wohnungsbehörde der Stadt oder Gemeinde und reichen Sie alle Nachweise termingerecht ein.
- Bei erfolgreicher Zuteilung oder Genossenschaftsangebot: Vereinbaren Sie Besichtigungstermin und erstellen Sie ein Übergabeprotokoll beim Einzug.
- Bei Streit mit dem Vermieter oder bei unklaren Kündigungen können Verfahren vor dem Amtsgericht nötig sein; informieren Sie sich über Zuständigkeiten und Fristen.[3]
FAQ
- Wer hat Anspruch auf einen WBS?
- Anspruch haben Personen, deren Einkommen unter den jeweils geltenden Freibeträgen des Wohnraumförderungsrechts liegt; Details und Zuständigkeiten regeln die Länder und Kommunen.
- Kann ich als Student Genossenschaftsmitglied werden?
- Ja, viele Genossenschaften erlauben Studierenden die Mitgliedschaft; Konditionen wie Einlagehöhe und Wartezeiten unterscheiden sich jedoch.
- Was kann ich tun, wenn der Vermieter notwendige Reparaturen nicht durchführt?
- Dokumentieren Sie Mängel, informieren Sie den Vermieter schriftlich und behalten Sie Fristen im Blick; bei weiterem Ausbleiben können Mietminderung oder gerichtliche Schritte geprüft werden.
Anleitung
- Prüfen: Informieren Sie sich über WBS-Voraussetzungen in Ihrer Kommune.
- Vorbereiten: Sammeln Sie Einkommensnachweise, Immatrikulation und Ausweis.
- Antrag stellen: Reichen Sie WBS und Bewerbungsunterlagen vollständig ein.
- Einzug planen: Vereinbaren Sie Übergabe und prüfen Sie das Mietprotokoll.
- Rechtsschutz: Bei Streit prüfen Sie Rechtswege, z.B. Beratung und ggf. Verfahren vor dem Amtsgericht.
Wichtiges in Kürze
- Beachten Sie Fristen bei Anträgen und Nachreichungen.
- Genossenschaften können niedrigere Mieten und geringere Kautionen bieten.
- Dokumentation und formelle Anträge stärken Ihre Position bei Streitfällen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Gesetze im Internet: BGB §§535ff (Mietrecht)
- Gesetze im Internet: Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
- Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen zur Mietrechtspraxis