WBS prüfen: Einkommensgrenzen für Mieter in Deutschland
Als Mieter in Deutschland möchten Sie wissen, ob Sie Anspruch auf sozialen Wohnraum und einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben. Diese Anleitung erklärt in klarer Sprache, wie Sie Einkommensgrenzen prüfen, welche Unterlagen die Stadt oder Kommune verlangt und welche Besonderheiten für Studierende und Wohngemeinschaften gelten. Ich zeige praktische Schritte, eine kurze Checkliste und Musterformulare, damit Sie Anträge korrekt vorbereiten und Fristen einhalten. Die Hinweise helfen Ihnen, typische Fehler zu vermeiden und Ihre Chancen auf einen WBS zu erhöhen, ohne juristische Fachsprache. Am Ende finden Sie offizielle Formulare und Hinweise zur Zuständigkeit der Kommunen sowie praktische Tipps, wie Sie Nachweise zu Einkommen und Miethöhe belegen.
Was ist ein WBS?
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein behördliches Dokument, das den Zugang zu gefördertem Wohnraum regelt. Anspruch und Vergabe richten sich nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)[2] und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften. Für Mieter ist der WBS oft Voraussetzung, um bestimmte Sozialwohnungen mieten zu dürfen; er bestätigt, dass das Haushaltseinkommen die vorgegebenen Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Einkommensgrenzen prüfen
Die relevanten Einkommensgrenzen hängen von der Haushaltsgröße, dem Bundesland und der Art der Förderung ab. Ziehen Sie die anrechenbaren Einkommen und Freibeträge heran und vergleichen Sie diese mit den veröffentlichten Grenzen Ihrer Kommune. Maßgeblich sind oft die Bruttojahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder, bestimmte Sozialleistungen bleiben aber anrechnungsfrei.
- Einkommen berechnen: Addieren Sie Bruttojahreseinkommen und prüfen Sie anrechenbare Posten.
- Unterlagen sammeln: Lohnabrechnungen, Bescheinigungen über BaföG oder Sozialleistungen und Mietnachweise bereitstellen.
- Antrag vorbereiten: Formular ausfüllen und alle Nachweise beifügen.
- Fristen beachten: Antragsfristen und Bearbeitungszeiten der Kommune einplanen.
Antrag & Formulare
Das typische Formular heißt "Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins". Die genaue Bezeichnung und mögliche Nummern variieren nach Kommune; viele Städte bieten den Antrag online als PDF an. Beispiel: die Online-Seite der Stadt Berlin führt zum WBS-Antrag und erklärt die Einreichung[3]. Als Anlage fügen Sie in der Regel Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Steuerbescheide), Meldebescheinigung und gegebenenfalls Nachweise zu Sozialleistungen bei.
Zuständigkeiten und Verfahren
Die Ausstellung des WBS erfolgt durch die zuständige Wohnungsbehörde oder das Sozialamt der Kommune. Bei Streit über Ablehnung oder fehlerhafte Berechnung ist meist die lokale Verwaltung der erste Ansprechpartner; mietrechtliche Streitigkeiten (z. B. zu Mietzahlungen oder Kündigungen) regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und ggf. das Amtsgericht als erste gerichtliche Instanz[1].
FAQ
- Wer hat Anspruch auf einen WBS?
- Anspruch haben Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die kommunalen Einkommensgrenzen nicht übersteigt; konkrete Werte und Haushaltsdefinitionen sind landesabhängig.
- Welche Nachweise muss ich einreichen?
- Typisch sind Lohnabrechnungen, Steuerbescheide, Meldebescheinigung und Nachweise über Sozialleistungen; die Kommune listet im Formular die erforderlichen Anlagen.
- Wie lange ist ein WBS gültig?
- Die Gültigkeit variiert meist zwischen einem und drei Jahren, abhängig von der kommunalen Regelung.
Anleitung
- Prüfen Sie Ihr Haushaltsnettoeinkommen anhand der kommunalen Einkommensgrenzen.
- Sammeln Sie vollständige Nachweise: Lohnabrechnungen, Meldebescheinigung und gegebenenfalls BaföG- oder Sozialleistungsbescheide.
- Füllen Sie den Antrag auf Erteilung eines WBS aus und fügen Sie alle Anlagen bei.
- Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Stelle ein und fragen Sie nach einer Eingangsbestätigung.
Kernaussagen
- Der WBS prüft die Berechtigung für geförderten Wohnraum.
- Vollständige Nachweise beschleunigen die Bearbeitung.
- Beachten Sie Bearbeitungsfristen und mögliche Gültigkeitszeiträume.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – gesetze-im-internet.de
- Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) – gesetze-im-internet.de
- Antrag auf WBS (Beispiel Berlin) – service.berlin.de