WBS richtig beantragen: Mieter in Deutschland

Sozialwohnungen & Wohnberechtigungsschein (WBS) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Was ist ein WBS?

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein Nachweis, der berechtigten Haushalten den Zugang zu gefördertem Wohnraum ermöglicht. Er basiert auf dem Wohnraumförderungsgesetz und regelt, welche Haushalte aufgrund von Einkommen und Haushaltsgröße Anspruch auf sozial geförderte Wohnungen haben.[2] Der WBS selbst ist kein Mietvertrag, sondern die Voraussetzung, damit Vermieter oder Wohnungsbaugesellschaften Mieter in bestimmten Sozialwohnungen auswählen können.

Ein WBS bestätigt nur die Berechtigung und ersetzt keinen Mietvertrag.

Anspruch und erforderliche Nachweise

Familien sollten vor Antragstellung prüfen, ob Einkommen, Haushaltsgröße und sonstige Bedingungen passen. Typische Nachweise sind Einkommensbescheinigungen, Geburtsurkunden der Kinder und der Mietvertrag oder Meldebescheinigung.

  • (application) Antrag auf WBS mit dem ausgefüllten Formular bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen.
  • (evidence) Aktuelle Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Nachweise über Sozialleistungen oder Bescheide zur Berechnung des anrechenbaren Einkommens vorlegen.
  • (approved) Nachweise zur Haushaltsgröße: Geburtsurkunden, Ausweise oder Meldebescheinigung einreichen.
Detaillierte Dokumentation erhöht die Chancen auf eine zügige Bearbeitung des Antrags.

Wie Familien korrekte Nachweise einreichen

Bereiten Sie alle Unterlagen in Kopien vor und fertigen Sie bei Bedarf beglaubigte Kopien an. Notieren Sie Datum und Ansprechpartner bei der Einreichung, und fordern Sie eine Eingangsbestätigung an, falls die Verwaltung diese nicht automatisch ausstellt.

  1. (form) Formular der Kommune herunterladen oder persönlich beim Wohnungsamt abholen.
  2. (evidence) Alle geforderten Nachweise in sinnvolller Reihenfolge beifügen (Einkommen, Kinder, Wohnsituation).
  3. (calendar) Fristen beachten und, falls erforderlich, fehlende Unterlagen innerhalb der gesetzten Frist nachreichen.
Bewahren Sie eine Kopie Ihres kompletten Antrags und aller Belege auf.

Was tun bei Ablehnung oder Rückfragen

Wenn der Antrag abgelehnt wird, prüfen Sie die Begründung sorgfältig. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann oft innerhalb der genannten Frist Widerspruch eingelegt oder Klage beim zuständigen Amtsgericht erhoben werden; in Miet- und Verwaltungsfragen ist das Amtsgericht die erste Instanz.[3]

Reagieren Sie rechtzeitig auf Ablehnungen, um Fristen nicht zu versäumen.

FAQ

Wer braucht einen WBS?
Ein WBS benötigen Haushalte, die für geförderte Wohnungen zugelassen werden wollen; häufig sind das Familien mit geringem Einkommen oder speziellen Sozialleistungen.
Wie lange ist ein WBS gültig?
Die Gültigkeit variiert je nach Bundesland; häufig beträgt die Laufzeit ein bis zwei Jahre.
Wo beantrage ich den WBS?
Den WBS beantragen Sie bei der örtlichen Wohnungs- oder Sozialbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Anleitung

  1. (form) Formular besorgen: Laden Sie das WBS-Antragsformular Ihrer Kommune herunter oder holen Sie es beim Wohnungsamt ab.
  2. (evidence) Unterlagen zusammenstellen: Lohnabrechnungen, Nachweise zu Kindern, Meldebescheinigung und ggf. Nachweise zu Sozialleistungen beilegen.
  3. (calendar) Antrag einreichen: Per Post, persönlich oder elektronisch, falls Ihre Kommune einen Online-Service anbietet; Eingangsbestätigung verlangen.
  4. (clock) Bescheid abwarten: Die Bearbeitungszeit variiert; planen Sie einige Wochen ein.
  5. (court) Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen oder rechtliche Schritte prüfen; wenden Sie sich ggf. an Beratungsstellen oder das Amtsgericht.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a
  2. [2] Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
  3. [3] Amtsgerichte und Zuständigkeit
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.