WBS & Sozialwohnungen in Deutschland für Mieter

Sozialwohnungen & Wohnberechtigungsschein (WBS) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland fragen Sie sich vielleicht, wie der Vergabeprozess für Sozialwohnungen und der Wohnberechtigungsschein (WBS) funktioniert. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wer Anspruch hat, welche Formulare nötig sind und wie Entscheidungen transparent getroffen werden. Sie lernen, welche Unterlagen die Stadt oder Kommune verlangt, wie Sie den WBS-Antrag stellen und welche Fristen zu beachten sind. Außerdem beschreiben wir typische Probleme wie Mietminderung, Reparaturen oder Kündigung und zeigen, wann es sinnvoll ist, rechtliche Schritte vor dem Amtsgericht zu erwägen. Praktische Tipps helfen Ihnen, Belege korrekt zu sammeln und Ihre Rechte als Mieterinnen und Mieter sicher durchzusetzen.

Was ist der WBS und warum ist er wichtig?

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine behördliche Bescheinigung, die den Anspruch auf eine Sozialwohnung dokumentiert. Er legt fest, ob Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen für geförderten Wohnraum erfüllt. Zuständig sind die kommunalen Wohnungsämter; der Antrag heißt in der Regel "Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins" und wird bei der Stadt oder Gemeinde eingereicht. Ein WBS allein garantiert noch keine Wohnung, aber er ist oft Voraussetzung für die Zuweisung.

Bewahren Sie den WBS und alle Nachweise digital und in Papierform auf.

Relevante Gesetze und Rechte für Mieter

Das Mietverhältnis in Deutschland wird im BGB geregelt, insbesondere in den §§ 535–580a, die Pflichten von Vermieter und Mieter sowie Kündigungsschutz betreffen.[1] Für geförderten Wohnraum gilt zusätzlich das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), das Regeln zur Vergabe und Förderung enthält.[2] Bei gerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen oder Räumungsklagen greift die Zivilprozessordnung (ZPO).[3]

In Deutschland entscheiden oft die Kommunen über die Vergabe von Sozialwohnungen.

Wer hat Anspruch auf eine Sozialwohnung?

Anspruchsberechtigt sind in der Regel Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und ihren Wohnbedarf darlegen. Die genaue Einkommensgrenze und Dokumentenliste variiert je nach Bundesland und Kommune. Typische Nachweise sind Gehaltsbescheinigungen, Meldebescheinigung und ggf. Nachweis über besondere Bedürftigkeit.

Typische Unterlagen für den WBS-Antrag

  • Antragsformular: "Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins" (bei Stadt/Gemeinde).
  • Lohn- oder Gehaltsnachweise der letzten Monate und Bescheide über Sozialleistungen.
  • Meldebescheinigung oder Personalausweis zur Identifikation.
Frühzeitige Vorbereitung der Unterlagen verkürzt die Bearbeitungszeit beim Wohnungsamt.

Wie läuft die Vergabe von Sozialwohnungen?

Die Vergabe erfolgt meist durch die Kommune oder durch Wohnungsunternehmen mit städtischer Zuweisung. Kriterien sind Einkommen, Dringlichkeit (z. B. Obdachlosigkeit, gesundheitliche Gründe) und oft Wartezeitenlisten. Transparenz bedeutet hier: Fragen Sie nach den Vergabekriterien Ihrer Stadt und nach Einsicht in die Rangfolge, falls diese vorgesehen ist.

Was Sie tun können, wenn die Vergabe undurchsichtig wirkt

  • Kontaktieren Sie das zuständige Wohnungsamt schriftlich und fordern Sie Auskunft über die Vergabekriterien.
  • Sammeln Sie alle Entscheidungen und Nachweise, um Widerspruch oder eine Beschwerde zu begründen.
  • Bei rechtlichen Fragen prüfen Sie das Vorgehen vor Ihrem zuständigen Amtsgericht.
Reagieren Sie schriftlich und fristgerecht, wenn Sie Widerspruch einlegen möchten.

Was tun bei Problemen im Mietverhältnis?

Bei Mängeln (z. B. Schimmel, Heizungsausfall) melden Sie diese sofort schriftlich Ihrem Vermieter und setzen eine angemessene Frist zur Behebung. Bei nicht erfolgter Reparatur können Sie Mietminderung prüfen und dokumentieren. Bei Kündigungen oder Räumungsdrohungen ist es wichtig, Fristen zu beachten und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Schritte bei Mängeln und Reparaturen

  • Mangel schriftlich anzeigen und Frist setzen.
  • Fotos und Protokolle erstellen als Beweismittel.
  • Nur bei andauernder Verweigerung: Mietminderung prüfen und angemessen berechnen.
Dokumentieren Sie Mängel mit Datum, Uhrzeit und Namen von Zeugen, wenn möglich.

Häufige Fragen

Wer stellt den WBS aus und wo beantrage ich ihn?
Der WBS wird von Ihrem Wohnungsamt / Bürgerbüro der Stadt oder Gemeinde ausgestellt. Beantragen Sie ihn dort persönlich oder online über das Angebot Ihrer Kommune.
Wie lange dauert die Bearbeitung des WBS-Antrags?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Kommune; rechnen Sie oft mit mehreren Wochen bis wenigen Monaten. Legen Sie Nachweise vollständig vor, um Verzögerungen zu vermeiden.
Kann ich gegen eine Vergabe-Entscheidung Widerspruch einlegen?
Ja, meist ist ein schriftlicher Widerspruch oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde möglich; behalten Sie Fristen im Blick und dokumentieren Sie Ihre Argumente.

Anleitung

  1. Sammeln Sie Unterlagen: Gehaltsnachweise, Meldebescheinigung, Ausweis und ggf. Nachweise besonderer Bedürftigkeit.
  2. Vereinbaren oder prüfen Sie Fristen: Reichen Sie den WBS-Antrag rechtzeitig ein und beachten Sie Bearbeitungsfristen.
  3. Kontaktieren Sie das Wohnungsamt schriftlich bei Unklarheiten und fordern Sie die Vergabekriterien an.
  4. Bei Streitigkeiten prüfen Sie, ob ein Antrag vor dem Amtsgericht nötig ist oder ob ein Vermittlungsgespräch hilft.

Wichtiges zum Merkblatt und Formularen

Das zentrale Formular ist der "Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins"; er liegt bei Ihrer Kommune vor und kann unterschiedlich benannt sein. Für gerichtliche Schritte gibt es die zivilprozessualen Klageformulare und Hinweise bei Ihrem Amtsgericht. Bewahren Sie Kopien aller Einreichungen auf und notieren Sie Eingangsbestätigungen.

Fragen Sie das Wohnungsamt nach einem schriftlichen Eingangsvermerk für Ihren Antrag.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - gesetze-im-internet.de
  2. [2] Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) - gesetze-im-internet.de
  3. [3] Zivilprozessordnung (ZPO) - gesetze-im-internet.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.