WBS & Sozialwohnungen: Vergabe für Mieter in Deutschland
Viele Mieter in Deutschland suchen verlässlichere Informationen zum WBS und zur Vergabe von Sozialwohnungen. Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, welche Kriterien Familien erfüllen müssen, wie Bewerbungsverfahren ablaufen und welche Formulare erforderlich sind. Sie erfahren, welche Fristen zu beachten sind, welche Behörden zuständig sind und wie Nachweise wie Einkommen oder Haushaltsgröße korrekt eingereicht werden. Es gibt praktische Tipps zur Dokumentation, zum Umgang mit Ablehnungen und zu den Rechten bei verzögerter Zuteilung. Am Ende finden Sie Hinweise zu offiziellen Formularen, Musterschreiben und den relevanten Rechtsgrundlagen im BGB.
Was ist der WBS und wer ist berechtigt?
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) bestätigt, dass eine Person oder Familie Anspruch auf geförderten Wohnraum hat. Die Voraussetzungen richten sich nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)[2] und unterscheiden sich teils zwischen Bundesländern. Typisch sind Einkommensgrenzen und Haushaltsgrößen; auch Dauer des Aufenthalts und besondere soziale Gründe können eine Rolle spielen.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate (Gehaltsabrechnungen oder Bescheide).
- Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung.
- Nachweis der Haushaltsgröße (z. B. Geburtsurkunden, Schulbescheinigungen).
- Bei Bedarf Bescheide zu besonderen Umständen (Schwerbehinderung, Sozialhilfe).
Wie läuft die Vergabe ab?
Die Vergabe sozial geförderter Wohnungen erfolgt in der Regel über kommunale Wohnungsämter oder Wohnungsunternehmen. Nach Antragstellung prüft die Behörde Ihre Unterlagen und teilt Sie gegebenenfalls einer Warteliste zu. Entscheidungen beruhen auf Dringlichkeit, Eignung der Wohnung (Größe, Mietstufe) und dem Datum des Antrags.
- Prüfung der Unterlagen: meist mehrere Wochen, Fristen variieren.
- Zuordnung auf Wartelisten nach Dringlichkeit und Datum der Bewerbung.
- Bescheid über Zuteilung oder Ablehnung wird schriftlich zugestellt.
Formulare und Musterbriefe (offizielle Hinweise)
Wichtige Formulare erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Beispiele:
- Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) – Formular bei der zuständigen Stadtverwaltung; Beispielseite einer offiziellen Kommune mit Formularhinweisen.
- Muster-Kündigungsschreiben für Mietverhältnisse (bei Beendigung des Mietverhältnisses); Vorlagen können beim Bundesministerium der Justiz eingesehen werden.
Praktisches Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern stellt den WBS-Antrag bei der Stadt, legt Einkommensnachweise und Geburtsurkunden bei und erhält nach Prüfung einen Zuweisungsbescheid. Bei Ablehnung empfiehlt sich ein schriftlicher Widerspruch mit Begründung und neuerlichen Nachweisen.
Rechte bei Ablehnung oder Verzögerung
Wenn ein Bescheid fehlt oder abgelehnt wird, prüfen Sie die Begründung. Gegen verwaltungsrechtliche Entscheidungen kann innerhalb der genannten Fristen Widerspruch eingelegt werden; bei mietrechtlichen Streitigkeiten sind die Amtsgerichte zuständig[3]. Für Fragen zur Vertragsfreiheit und Pflichten des Vermieters gelten die Regelungen des BGB[1].
Häufige Fragen
- Wer kann einen WBS beantragen?
- Personen und Familien, die die gesetzlichen Einkommens- und Wohnvoraussetzungen erfüllen; genaue Kriterien finden sich im WoFG und bei der Kommune.
- Wie lange dauert die Ausstellung?
- Die Bearbeitungszeit variiert, meist mehrere Wochen; fehlende Unterlagen verlängern die Frist.
- Was tun bei Ablehnung?
- Zunächst Widerspruch prüfen und begründet einlegen; bei mietrechtlichen Problemen kann das Amtsgericht zuständig sein.
Anleitung
- Unterlagen vollständig zusammenstellen (Einkommen, Ausweise, Haushaltsnachweis).
- Antrag auf WBS ausfüllen: Felder genau ausfüllen und Kopien beifügen.
- Antrag bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung persönlich, per Post oder online einreichen.
- Auf Bescheid warten und Fristen beachten; Rückfragen der Behörde zügig beantworten.
- Bei Ablehnung schriftlich Widerspruch einlegen und bei Bedarf rechtliche Beratung oder Klage vor dem Amtsgericht prüfen.
Hilfe und Unterstützung
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf Gesetze im Internet
- Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) auf Gesetze im Internet
- Bundesgerichtshof (BGH) – Rechtsprechung