WBS-Verlängerung für Studierende: Mieter in Deutschland
Viele Studierende, die Sozialwohnungen nutzen, müssen den Wohnberechtigungsschein (WBS) rechtzeitig verlängern, um weiterhin als Mieter in Deutschland Anspruch auf geförderten Wohnraum zu haben. Dieser Text erklärt verständlich, welche Nachweise Hochschüler und Auszubildende vorlegen müssen, welche Fristen gelten und welche offiziellen Formulare einzureichen sind. Wir zeigen praktische Schritte, wie Sie Termine mit der Wohnungsbehörde rechtzeitig planen, erforderliche Unterlagen zusammenstellen und häufige Fehler vermeiden. Außerdem nennen wir zuständige Behörden und Gerichte für Mietstreitigkeiten sowie die relevanten Paragrafen im BGB[1] und WoFG[2]. Ziel ist es, Studierende als Mieter zu befähigen, eine fristgerechte WBS-Verlängerung durchzuführen und im Fall von Problemen gezielt Unterstützung zu suchen.
WBS-Verlängerung: Was Mieter wissen müssen
Der WBS berechtigt zum Bezug geförderter Wohnungen. Als Mieter sollten Sie frühzeitig prüfen, wann Ihr aktueller WBS ausläuft, welche Voraussetzungen (z.B. Studien- oder Ausbildungsstatus, Einkommensgrenzen) weiterhin erfüllt sein müssen und ob Ihre Kommune zusätzliche Anforderungen stellt. Viele Behörden verlangen Einkommensnachweise, Immatrikulationsbescheinigungen oder Meldebestätigungen.
Benötigte Unterlagen
- Immatrikulationsbescheinigung oder Praktikumsbestätigung als Studierender.
- Einkommensnachweis oder BAföG-Bescheid zur Prüfung der Förderfähigkeit.
- Antrag auf Verlängerung des WBS (lokales Formular der Stadt oder Gemeinde).
- Personalausweis oder Meldebestätigung zur Identifikation.
Formulare zur Verlängerung werden meist von der jeweiligen kommunalen Wohnungsbehörde ausgegeben; viele Städte bieten die Unterlagen online an. Reichen Sie vollständige Unterlagen persönlich, per Post oder dort, wo angeboten, elektronisch ein. Fehlt ein Nachweis, kann die Bearbeitung verzögert oder der Antrag abgelehnt werden.
Fristen und Termine
Planen Sie die Verlängerung mindestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf des aktuellen WBS. Manche Behörden verarbeiten Anträge schneller, wenn alle Unterlagen vollständig sind; bei postalischer Einreichung berücksichtigen Sie Bearbeitungszeiten.
- Prüfen Sie das Ablaufdatum Ihres aktuellen WBS sofort nach Erhalt.
- Reichen Sie Anträge frühzeitig ein, idealerweise 6–8 Wochen vor Ablauf.
- Bewahren Sie Eingangsbestätigungen oder Postbelege als Nachweis.
FAQ
- Wie lange im Voraus muss ich den WBS verlängern?
- Beantragen Sie die Verlängerung so früh wie möglich, idealerweise 6–8 Wochen vor Ablauf, um Bearbeitungszeiten und Nachforderungen zu vermeiden.
- Welche Unterlagen werden typischerweise verlangt?
- Üblich sind Immatrikulationsbescheinigung, Einkommensnachweis oder BAföG-Bescheid, Personalausweis und das ausgefüllte Verlängerungsformular der Kommune.
- Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
- Ohne gültigen WBS kann der Anspruch auf geförderte Wohnungen entfallen; suchen Sie schnell Kontakt zur Wohnungsbehörde oder, falls es zu einem Rechtsstreit kommt, informieren Sie das zuständige Amtsgericht für Mietfragen[3].
Anleitung
- Prüfen Sie das Ablaufdatum Ihres WBS und notieren Sie eine Frist mindestens 6 Wochen vorher.
- Sammeln Sie Nachweise: Immatrikulationsbescheinigung, Einkommensnachweise, Personalausweis.
- Laden Sie das lokale Verlängerungsformular herunter oder holen Sie es bei Ihrer Kommune und füllen Sie es vollständig aus.
- Reichen Sie den Antrag fristgerecht ein und bewahren Sie eine Eingangsbestätigung oder Sendungsnummer auf.
- Bei Problemen oder Ablehnung prüfen Sie Ihre Rechte und erwägen Sie rechtliche Schritte vor dem Amtsgericht für Mietangelegenheiten.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - gesetze-im-internet.de
- Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) - gesetze-im-internet.de
- Beispiel: WBS-Antrag (Service Berlin)