WG-Kündigung: Mietrecht Deutschland ohne Anwalt
Als Mieter in einer Wohngemeinschaft (WG) in Deutschland steht man oft vor besonderen Herausforderungen: Kündigungsfristen, gemeinsame Verantwortungen und die Frage, wer den Mietvertrag übernimmt oder auszuziehen hat. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, welche Rechte und Pflichten Mieter haben, wie eine Kündigung rechtssicher formuliert und dokumentiert wird und welche Gerichte im Streitfall zuständig sind. Sie erhalten praxisnahe Schritte, Hinweise zu typischen Problemen (Zahlungsverzug, Mängel, Untermieter) und konkrete Tipps, wie Sie Konflikte innerhalb der WG ohne sofortigen Anwaltskontakt klären können. Die Hinweise stützen sich auf das BGB und die Gerichtszuständigkeit in Deutschland und helfen Ihnen, die richtigen Fristen und Belege zu sichern.
Wann ist eine WG-Kündigung möglich?
Grundsätzlich gelten für Mietverhältnisse die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB, §§ 535–580a). Eine ordentliche Kündigung durch einen Mieter kann zum Ablauf der vertraglich oder gesetzlich geregelten Frist erfolgen; bei fristloser Kündigung müssen wichtige Gründe vorliegen, etwa erhebliche Mietrückstände oder erhebliche Mängel. In einer WG kann zusätzlich die vertragliche Gestaltung (einzelne Untermietverträge vs. gemeinsamer Hauptmietvertrag) entscheidend sein: Nur wer Vertragspartner ist, kann allein kündigen. Prüfen Sie schriftlich Ihren Mietvertrag und dokumentieren Sie Gründe und Fristen sorgfältig.[1]
Praktische Schritte für Mieter
- Fristen prüfen: Ermitteln Sie die vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist und notieren Sie das Datum.
- Kündigung schriftlich verfassen: Nennen Sie Vertragspartner, Adresse, Kündigungsdatum und Unterschrift.
- Zustellung nachweisen: Geben Sie die Kündigung persönlich gegen Empfangsbestätigung ab oder senden Sie sie per Einschreiben.
- Zustand dokumentieren: Machen Sie Übergabefotos und führen Sie ein Übergabeprotokoll mit Miteigentümern.
- Konflikte schriftlich festhalten: Sammeln Sie Nachrichten, Rechnungen und Belege bei Streit über Kaution oder Schäden.
Was, wenn Mitbewohner nicht mitziehen?
Wenn ein Mitbewohner nicht auszieht oder die Verpflichtungen nicht übernimmt, prüfen Sie, ob ein Untermietvertrag besteht oder ob alle Bewohner gemeinsam Hauptmieter sind. Bei gemeinsamem Hauptmietvertrag haften alle Mieter gesamtschuldnerisch für die Miete. Bei Unklarheiten sollten Sie die Situation dokumentieren und, falls nötig, eine formelle Zahlungs- oder Räumungsaufforderung vorbereiten. Bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzug sind genaue Zahlungsnachweise wichtig.
Rechte, Pflichten und Gerichte
Im Streitfall sind in der Regel die Amtsgerichte zuständig für mietrechtliche Fälle wie Mietminderung, Kündigungsschutz oder Räumungsklagen; höhere Instanzen sind das Landgericht und der Bundesgerichtshof (BGH) für Revisionen und Grundsatzentscheidungen. Bei gerichtlichen Schritten beachten Sie die prozessualen Vorgaben der Zivilprozessordnung (ZPO) und sammeln Sie alle Belege systematisch (Mietzahlungen, Schriftverkehr, Fotos).[2]
FAQ
- Kann ein Mieter in einer WG allein kündigen?
- Nur wenn er alleiniger Vertragspartei ist; bei gemeinsamer Hauptmiete gilt die Kündigung für das gesamte Mietverhältnis, es sei denn, der Vertrag sieht etwas anderes vor.
- Welche Fristen gelten bei einer ordentlichen Kündigung?
- Die gesetzlichen Fristen sind im BGB geregelt, häufig beträgt die Kündigungsfrist für Mieter drei Monate, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
- Was tun bei Mietrückstand eines Mitbewohners?
- Dokumentieren Sie Zahlungsrückstände, informieren Sie den Vermieter und prüfen Sie, ob eine Zahlungserinnerung oder Mahnung sinnvoll ist; in schweren Fällen kann ein Räumungsverfahren folgen.
Anleitung
- Fristen prüfen und Kündigungsdatum festlegen.
- Kündigung schriftlich formulieren und unterschreiben.
- Zustellung nachweisen (Einschreiben oder Empfangsbestätigung).
- Übergabe dokumentieren: Fotos, Protokoll und Schlüsselübergabe.
- Bei Streit: Unterlagen sammeln und gegebenenfalls Klage beim zuständigen Amtsgericht prüfen.