Wohnflaechenabweichung für Mieter in Deutschland nutzen
Was ist eine Wohnflächenabweichung?
Eine Wohnflächenabweichung liegt vor, wenn die tatsächliche Nutzfläche deutlich von der im Mietvertrag genannten Wohnfläche abweicht. Nach den Regeln des Mietrechts beeinflussen solche Abweichungen unter Umständen die Berechnung der Miete und der umlagefähigen Betriebskosten. In Deutschland gelten die Grundregeln des Mietrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere zu Pflichten des Vermieters und Rechten des Mieters.[1]
Warum das für Mieter wichtig ist
Ist die tatsächliche Fläche deutlich geringer, können Mieter eine Anpassung fordern oder gegebenenfalls eine anteilige Mietminderung prüfen. Kleine Abweichungen sind üblich; entscheidend ist das Ausmaß der Differenz und die Beweislage.
- Fotos (photo) der Räume mit Maßangaben und Datum
- Messprotokoll oder Wohnflächenberechnung (document)
- Originalmietvertrag und spätere Nachträge (form)
- Kommunikation per E‑Mail oder Brief als Nachweis (contact)
Praxisfälle: Wie Mieter ohne Anwalt vorgehen
Fallbeispiel: Die vertraglich angegebene Wohnfläche beträgt 80 m², Messung ergibt 72 m² (10 % Abweichung). Mieter A berechnet die anteilige Miete und teilt dem Vermieter schriftlich mit, dass er die zu viel gezahlte Miete innerhalb einer Frist zurückfordert und auf Korrektur der Vertragsangabe besteht. Solche Forderungen sollten präzise begründet und mit den oben genannten Belegen untermauert werden.
In vielen Fällen reicht ein formales, sachliches Schreiben, um eine Einigung zu erzielen. Reagiert der Vermieter nicht, ist der nächste Schritt die Aufforderung mit Fristsetzung; bleibt auch das ohne Wirkung, ist das Amtsgericht zuständig.[2]
Häufige Fragen
- Kann ich die Miete wegen einer Wohnflächenabweichung mindern?
- Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Eine Minderung hängt vom Ausmaß der Abweichung, der Beweislage und der Frage ab, ob der Vermieter die Abweichung zu vertreten hat. Prüfen Sie §§ 535–540 BGB.[1]
- Wann ist das Amtsgericht zuständig?
- Das Amtsgericht ist in der Regel das zuständige Gericht für mietrechtliche Streitigkeiten und Räumungsklagen; bei Rechtsfragen oder Streit über die Durchsetzung von Forderungen wird dort verhandelt.[2]
- Gibt es Musterbriefe oder Formulare?
- Bundesministerien und Gerichte stellen oft Mustertexte oder Hinweise bereit; ein Musterkündigungsschreiben oder Formhinweise finden Sie beim Bundesministerium der Justiz und in den offiziellen Gerichtsinfos.[3]
Anleitung
- Messprotokoll erstellen (document): Messen Sie Raum für Raum, notieren Sie Maße und erstellen Sie eine saubere Flächenberechnung.
- Belege sammeln (photo): Fotos mit Datum und alle relevanten Vertragsseiten beifügen.
- Vermieter schriftlich informieren (form): Formulieren Sie ein sachliches Schreiben mit Ergebnis, Belegen und Bitte um Korrektur.
- Frist setzen (within 14 days): Setzen Sie eine klare Frist (z. B. 14 Tage) für die Rückmeldung und ggf. Rückzahlung überzahlter Miete.
- Gerichtliche Schritte prüfen (court): Wenn keine Einigung, informieren Sie das Amtsgericht oder suchen externe Beratung.
Wichtigste Erkenntnisse
- Präzise Messung und lückenlose Belege sind die Basis erfolgreicher Forderungen (tip).
- Fristen sind entscheidend; reagieren Sie zeitnah auf Vermieterantworten (warning).
- Viele Fälle lassen sich mit einem gut formulierten Schreiben ohne Anwalt klären (success).
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Gesetzestext
- Bundesgerichtshof (BGH) – Rechtsprechung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ) – Formhinweise und Muster