Einkommensgrenzen für Mieterfamilien in Deutschland
Was ist der WBS und wer zählt als Familie?
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein behördliches Dokument, das berechtigten Haushalten den Zugang zu gefördertem Wohnraum ermöglicht. Das Mietrecht im BGB regelt das Verhältnis von Mieter und Vermieter; die Vergabe und Voraussetzungen für geförderten Wohnraum finden sich vor allem im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)[1][2].
Welche Unterlagen brauchen Mieterfamilien?
- Einkommensnachweise (income): Lohnabrechnungen oder Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate.
- Steuer- und Sozialleistungsnachweise (document): Steuerbescheid, Kindergeldbescheid oder Hartz-IV-Bescheid.
- Mietvertrag und Meldebescheinigung (document): aktueller Mietvertrag, Meldebestätigung und Ausweise aller Haushaltsmitglieder.
- Kontoauszüge und Zahlungsbelege (document): Kontoauszüge oder Nachweise über regelmäßige Zahlungen.
- Formulare für Selbstständige (application): Gewinn- und Verlustrechnung, Umsatzsteuererklärung oder Einkommensteuerbescheid.
Wie wird Einkommen berechnet?
Für die Ermittlung der Einkommensgrenze werden in der Regel die Einkünfte aller Personen des Haushalts zusammengerechnet. Dazu zählen Arbeitslohn, Renten, Kindergeldunterstützung und bei Selbstständigen der ermittelte Gewinn. Freibeträge und pauschale Abzüge können je nach Förderprogramm variieren; die genauen Rechenwege unterscheiden sich nach Bundesland und nach Maßgabe des WoFG[2]. Als praktisches Beispiel: Bei wechselndem Einkommen hilft eine Durchschnittsbetrachtung der letzten 12 Monate, ergänzt durch aktuelle Belege.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird
Wird ein WBS-Antrag abgelehnt, prüfen Sie die Ablehnungsgründe und die im Bescheid genannten Fristen. Gegen Bescheide können Sie Widerspruch oder Klage einlegen; für gerichtliche Schritte ist das Amtsgericht zuständig und die Verfahrensregeln finden sich in der Zivilprozessordnung (ZPO)[3].
- Widerspruch einlegen (within 4 weeks): Reichen Sie fristgerecht eine schriftliche Begründung ein.
- Kontakt mit dem Wohnungsamt (contact): Fordern Sie eine detaillierte Begründung des Ablehnungsbescheids an.
- Klage beim Amtsgericht (court): Wenn der Widerspruch erfolglos bleibt, prüfen Sie Klagewege.
FAQ
- Wer hat Anspruch auf einen WBS?
- Anspruch haben Haushalte, deren Einkommen die vom jeweiligen Land oder der Kommune vorgegebenen Grenzen unterschreitet; die genaue Definition von Haushalt und die Einkommensgrenzen variieren regional.
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Rechtsbehelfsfristen stehen im Bescheid; Widersprüche sind häufig innerhalb von vier Wochen einzulegen, bei Klagen gelten die Regeln der ZPO.
- An welche Behörde wende ich mich?
- Der erste Ansprechpartner ist das örtliche Wohnungsamt oder die kommunale Stelle für Wohnungsförderung; bei Streitfällen ist das Amtsgericht zuständig.
Anleitung
- Unterlagen sammeln (document): Lohnabrechnungen, Steuerbescheide, Mietvertrag und Ausweise aller Haushaltsmitglieder.
- Formular ausfüllen (application): Füllen Sie das Antragsformular Ihrer Gemeinde vollständig aus.
- Antrag einreichen (contact): Reichen Sie den Antrag beim Wohnungsamt persönlich, per Post oder elektronisch ein.
- Entscheidung abwarten (within): Beachten Sie die Bearbeitungsfristen und reagieren Sie auf Nachforderungen.
- Bei Ablehnung reagieren (court): Legen Sie Widerspruch ein und prüfen Sie gegebenenfalls eine Klage vor dem Amtsgericht.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] Gesetze im Internet - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- [2] Gesetze im Internet - Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
- [3] Gesetze im Internet - Zivilprozessordnung (ZPO)