WBS & Einkommensgrenzen prüfen für Mieter in Deutschland
Viele Studierende in Deutschland suchen Sozialwohnungen oder einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wissen aber nicht, welche Einkommensgrenzen und Belege erforderlich sind. Als Mieter oder Mieterin ist es wichtig, zu wissen, welche Nachweise die Kommune verlangt, welche Fristen gelten und wie Sie Ihr aktuelles Einkommen korrekt dokumentieren. In diesem Artikel erklären wir verständlich, welche Formulare und amtlichen Nachweise häufig verlangt werden, wie Studierende fällige Einkommensgrenzen prüfen und welche Schritte im Antrag nötig sind. Wir nennen offizielle Quellen, zeigen praktische Beispiele für Belege und erläutern, wann Sie Hilfe beim Amtsgericht oder der Wohnungsstelle benötigen. Ziel ist, Ihnen als Mieter in Deutschland klare Handlungsschritte zu geben.
Was ist der WBS und wer zählt als Mieter?
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein amtlicher Nachweis, mit dem Berechtigte Sozialwohnungen beziehen können. Die rechtliche Grundlage finden Sie im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG).[1] Ob Sie als Mieter oder Mieterin anspruchsberechtigt sind, entscheidet Ihre Kommune anhand von Haushaltseinkommen, Haushaltsgröße und weiteren Kriterien.
Welche Einkommensgrenzen gelten für Studierende?
Einkommensgrenzen sind je nach Bundesland und Förderprogramm unterschiedlich. Üblicherweise zählen regelmäßiges Erwerbseinkommen, BAföG-Leistungen (sofern anrechenbar), Unterhaltszahlungen und andere regelmäßige Einnahmen. Ausnahmefälle und genaue Betragsgrenzen regelt die Kommune nach Rechtsgrundlage des WoFG; prüfen Sie deshalb stets die lokalen Vorgaben.
Welche Belege werden üblicherweise verlangt?
- Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
- BAföG-Bescheid oder Nachweis über Stipendien
- Kontoauszüge zur Bestätigung regelmäßiger Zahlungen
- Immatrikulationsbescheinigung oder Studiennachweis
- Nachweise über Unterhaltszahlungen oder Nebentätigkeiten
Praktisches Beispiel: Studentin A arbeitet 12 Stunden/Woche neben dem Studium und erhält BAföG. Für den WBS-Antrag legen Sie die letzten drei Lohnabrechnungen, den aktuellen BAföG-Bescheid und eine Immatrikulationsbescheinigung bei. Manche Kommunen fordern zusätzlich eine Erklärung über die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.
Wie bereite ich die Unterlagen vor und welche Formulare gibt es?
Es gibt kein einheitliches bundesweites Formular für den WBS; die Antragstellung erfolgt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Gebräuchliche Formulartitel sind "Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins" oder "WBS-Antrag". Reichen Sie alle geforderten Nachweise vollständig ein, sonst verlängert sich die Bearbeitungszeit. Zur rechtlichen Einordnung von Mietverhältnissen und Vermieterpflichten siehe die relevanten Vorschriften im BGB (z. B. §§ 535–580a).[2]
Wenn Sie Probleme bei der Antragstellung oder widersprüchliche Bescheide erhalten, können Mietrechtsfragen oft vor dem Amtsgericht geklärt werden; suchen Sie zuvor die Beratung der Wohnungsbehörde oder einer Studierendenberatung auf.
FAQ
- Wer kann einen WBS beantragen?
- Personen mit geringem Einkommen, Familien, Alleinerziehende und in bestimmten Fällen Studierende, wenn die kommunalen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Fristen variieren je nach Kommune; reichen Sie den Antrag frühzeitig ein und antworten Sie auf Nachforderungen innerhalb der gesetzten Frist.
- Was tun, wenn ein WBS-Antrag abgelehnt wird?
- Prüfen Sie die Ablehnungsgründe, legen Sie gegebenenfalls Widerspruch ein oder nehmen Sie rechtliche Beratung in Anspruch.
Anleitung
- Informieren Sie sich auf der Webseite Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung über den WBS-Antrag.
- Sammeln Sie Einkommensnachweise: Lohnabrechnungen, BAföG-Bescheid, Kontoauszüge und Immatrikulationsbescheinigung.
- Füllen Sie den örtlichen Antrag vollständig aus und fügen Sie Kopien aller Nachweise bei.
- Reichen Sie den Antrag ein (persönlich, per Post oder online, je nach Gemeinde) und notieren Sie das Eingangsdatum.
- Beantworten Sie Rückfragen der Behörde zügig und legen Sie fehlende Unterlagen nach.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) - Gesetze im Internet
- BGB §535ff. Mietrecht - Gesetze im Internet
- Bundesgerichtshof (BGH) - Entscheidungen zum Mietrecht