Haustiere in Gemeinschaftsflächen: Mietrecht Deutschland

Hausordnung & Gemeinschaftsrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter oder Mieterin in Deutschland ist es wichtig, klare Regeln zu Haustieren in Gemeinschaftsflächen zu kennen. Viele Konflikte entstehen durch unterschiedliche Erwartungen in Mehrparteienhäusern: Wo dürfen Hunde oder Katzen im Treppenhaus an der Leine geführt werden, wann ist das Ausruhen im Gemeinschaftsgarten erlaubt, und welche Pflichten schreibt die Hausordnung oder der Mietvertrag vor? Dieser Leitfaden erklärt verständlich Ihre Rechte und Pflichten, welche Formulierungen in der Hausordnung zulässig sind, wie Genehmigungen erteilt oder verweigert werden können und welche Schritte bei Konflikten sinnvoll sind, etwa Dokumentation, formelle Anzeigen oder eine Klärung vor dem Amtsgericht. Praktische Beispiele zeigen, wie Sie eine Lösung finden können.

Was regeln Mietvertrag und Hausordnung?

Der Mietvertrag und die Hausordnung können konkrete Regeln zu Haustieren enthalten, etwa Leinenpflicht in Treppenhaus und Garten oder Reinigungspflichten nach Spaziergängen. Allgemeine Verbote sind nur zulässig, wenn sie nicht gegen die Vertragsfreiheit und das Gebot der Interessenabwägung verstoßen; für Fragen zur Pflichtenlage und zur Auslegung des Mietvertrags ist das BGB maßgeblich.[1]

In vielen Fällen entscheidet die Abwägung zwischen berechtigtem Interesse der Hausgemeinschaft und den praktischen Bedürfnissen von Haustierhaltern.

Typische Regelungen und ihre Bedeutung

  • Leinenpflicht im Treppenhaus und bei gemeinschaftlichen Wegen ist üblich und verhältnismäßig.
  • Ein generelles Halteverbot in der Hausordnung ist nur in engen Ausnahmefällen gerechtfertigt.
  • Regeln zu Reinigung und Schadenersatz sind zulässig, wenn sie klar und verhältnismäßig formuliert sind.

Wenn Ihre Hausordnung sehr weitgehende Verbote enthält, prüfen Sie zuerst den genauen Wortlaut des Mietvertrags und sammeln Sie Argumente, die Ihre Interessen stützen (z. B. rücksichtsvoller Tierhaltung, Haftpflichtversicherung, keine nachgewiesenen Störungen).

Dokumentieren Sie Vorkommnisse und mögliche Schäden zeitnah mit Datum und Foto.

Was tun bei einer Ablehnung oder Einschränkung?

Wenn die Vermieterin oder der Vermieter die Haltung eines Haustiers untersagt oder eingeschränkt, sind diese Schritte praktisch und rechtlich sinnhaft:

  • Sammeln Sie Beweise: Fotos, Zeugen, ärztliche Atteste (z. B. bei Assistenzhunden).
  • Bitten Sie schriftlich um Erlaubnis und begründen Sie Ihren Antrag, nennen Sie Sicherheiten (z. B. Kaution, Haftpflicht).
  • Setzen Sie eine angemessene Frist zur Antwort und verweisen Sie auf eine mögliche Klärung, falls keine Antwort erfolgt.
Eine sachliche, schriftliche Anfrage erhöht die Chancen auf eine einvernehmliche Lösung.

Wenn es zu keiner Einigung kommt, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein; dabei spielen Vertragsauslegung, der Schutz der Gemeinschaft und das individuelle Interesse eine Rolle. Bei gerichtlicher Klärung ist das Amtsgericht zuständig; das Verfahren richtet sich nach der ZPO.[2][3]

Formulare und Muster (Praktische Hinweise)

Nicht alle Schritte erfordern ein offizielles Formular. Für manche Prozesse sind Standardtexte nützlich:

  • Kündigungsschreiben/Mietvertragsänderung: oft als formloser Brief; nennen Sie Namen, Adresse, Datum und klare Bitte um Genehmigung.
  • Schadensdokumentation: Fotos mit Datum, Schadensbeschreibung und Schätzung der Kosten.
  • Schriftliche Anfragen an Verwaltung oder Vermieter: immer per E‑Mail mit Empfangsbestätigung oder per Einschreiben senden.
Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, prüfen Sie Fristen und Chancen mit einer offiziellen Rechtsauskunft oder einem Beratungsangebot.

FAQ

Darf die Hausordnung Haustiere im Treppenhaus verbieten?
Einige Einschränkungen wie Leinenpflicht sind zulässig, ein generelles, pauschales Verbot kann jedoch unverhältnismäßig sein und ist im Einzelfall zu prüfen.
Wie beantrage ich eine Erlaubnis für ein Haustier?
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit Beschreibung des Tieres, Verhalten, Haftpflichtnachweis und ggf. Sicherheiten; dokumentieren Sie den Versand und setzen Sie eine Frist.
Wohin wende ich mich bei andauernden Streitigkeiten?
Bei unlösbaren Konflikten ist das Amtsgericht zuständig; vor einer Klage sind Dokumentation, Mediation und formelle Schreiben sinnvoll.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie den Sachverhalt mit Datum, Fotos und Zeugenangaben.
  2. Senden Sie einen schriftlichen Antrag auf Erlaubnis an die Vermieterin oder den Vermieter und bitten um Antwort innerhalb von 14 Tagen.
  3. Kontaktieren Sie die Hausverwaltung zur Vermittlung, falls keine Einigung erfolgt.
  4. Prüfen Sie rechtliche Schritte und Fristen, und ziehen Sie gegebenenfalls eine Rechtsauskunft hinzu.
  5. Reichen Sie als letzten Schritt eine Klage beim zuständigen Amtsgericht ein, wenn alle außergerichtlichen Versuche scheitern.

Wichtiges in Kürze

  • Kommunikation und Dokumentation lösen viele Konflikte ohne Gericht.
  • Die Hausordnung darf nicht willkürlich Grundrechte der Mieterinnen und Mieter einschränken.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — gesetze-im-internet.de
  3. [3] Amtsgerichte und Zuständigkeit — Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.