Einkommensgrenzen für Studierende: Mieter in Deutschland

Sozialwohnungen & Wohnberechtigungsschein (WBS) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Studierende in Deutschland fragen sich, ob ihr Einkommen sie vom Zugang zu sozialem Wohnraum oder staatlicher Unterstützung ausschließt. Als Mieter oder Untermieter sollten Sie wissen, wie Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein (WBS) und Wohngeld berechnet werden, welche Nachweise Vermieter oder Behörden verlangen und welche Rechte Sie nach dem Mietrecht (BGB) haben[1]. Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Grenzen gelten, welche Formulare nötig sind und welche Schritte Sie als Mieter ergreifen können, wenn Sie Unterstützung beantragen oder einen Widerspruch einlegen müssen. Praktische Beispiele und Hinweise zu Fristen, Dokumenten und Behörden helfen bei der nächsten Bewerbung.

Was gilt für Einkommensgrenzen?

Einkommensgrenzen dienen dazu, zu bestimmen, wer Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) oder auf Wohngeld hat. Die Regeln stehen im Wohnraumförderungsgesetz und unterscheiden sich je nach Förderprogramm und Bundesland[2]. Für Studierende zählen in der Regel eigenes Einkommen, BAföG-Leistungen und gegebenenfalls Unterhaltszahlungen; Stipendien oder bestimmte Zuschüsse können anders bewertet werden. Als Mieter sollten Sie bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung die genauen Werte erfragen.

In vielen Fällen sind Förderregeln regional unterschiedlich.

Wichtige Punkte

  • Formulare prüfen: WBS-Antrag, Einkommensnachweise und weitere Nachweise vollständig einreichen.
  • Wohngeld berechnen: Einkommen, Miete und Haushaltsgröße bestimmen die Höhe; prüfen Sie die konkrete Berechnung.
  • Fristen beachten: Anträge rechtzeitig stellen und Einsprüche innerhalb der Fristen einreichen.
Belege wie Kontoauszüge und Studienbescheinigung sofort archivieren.

Wenn Sie sich unsicher sind, welche Einkünfte angerechnet werden, fragen Sie die Behörde vor Ort oder beantragen Sie eine Beratung bei der Wohnungsstelle. Ein Widerspruch ist möglich, wenn die Behörde Ihren Antrag ablehnt; dabei hilft eine strukturierte Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben.

Häufige Fragen

Wer kann einen Wohnberechtigungsschein (WBS) bekommen?
Grundsätzlich Personen mit niedrigem Einkommen; für Studierende gelten besondere Einkommensgrenzen, die je nach Bundesland variieren. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Muss ich Wohngeld beantragen, wenn ich BAföG erhalte?
BAföG kann das zu berücksichtigende Einkommen beeinflussen; in vielen Fällen ist trotzdem ein Wohngeldanspruch möglich, wenn die Gesamtbelastung gering genug ist.
Welche Behörde entscheidet über WBS und Wohngeld?
Die örtliche Wohnungs- oder Sozialbehörde entscheidet über WBS und Wohngeld; im Streitfall ist das Amtsgericht zuständig für mietrechtliche Auseinandersetzungen.

Anleitung

  1. Unterlagen sammeln: Aktuelle Kontoauszüge, Studienbescheinigung, Einkommensnachweise und Mietvertrag bereitlegen.
  2. Antrag ausfüllen: WBS-Formular oder Wohngeldantrag der zuständigen Behörde vollständig ausfüllen und unterschreiben.
  3. Fristen überwachen: Eingangsbestätigung aufbewahren und gegebenenfalls binnen der gesetzten Frist Widerspruch einlegen.
  4. Nachfragen: Bei Unklarheiten die Wohnungsbehörde kontaktieren und fehlende Nachweise nachreichen.
Reichen Sie keine unvollständigen Anträge ein, um Verzögerungen zu vermeiden.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — gesetze-im-internet.de
  2. [2] Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) — gesetze-im-internet.de
  3. [3] Wohngeldgesetz (WoGG) — gesetze-im-internet.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.